GERICHTLICHE SANIERUNG
Wenn eine außergerichtliche Sanierung nicht möglich ist, bietet die Insolvenzordnung attraktive Alternativen zur Unternehmenssanierung. Wir unterstützen bei der Vorprüfung, der Auswahl des Vorgehens und der Umsetzung im operativen Insolvenzprozess.
Unterstützung in allen Phasen der Krise
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung von Unternehmen sind zunehmend komplexer geworden. Zuletzt hat der Gesetzgeber mit dem ESUG und dem StaRUG weitere attraktive Möglichkeiten geschaffen, Unternehmen vor Zerschlagung zu retten.
Diese verschiedenen Möglichkeiten führen aber auch zu steigenden Anforderungen an alle Beteiligten in einer Restrukturierungssituation, um alle bestehenden Optionen zu bewerten und optimal nutzen zu können.
Als Sanierungsspezialisten unterstützen wir bei der Prüfung, ob oder wann Insolvenzgründe vorliegen und zeigen die verschiedenen Möglichkeiten der Restrukturierung innerhalb eines Insolvenzerfahrens als Alternative zur außergerichtlichen Sanierung auf.
Dazu bereiten wir den Insolvenzantrag, den Insolvenzplan und die Eigenverwaltung optimal vor und begleiten Sie bei der erfolgreichen Umsetzung durch das Insolvenzverfahren. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Als erfahrene Restrukturierungsberater unterstützen wir Unternehmen in allen Phasen der Krise. Das beinhaltet auch Plan B-Überlegungen vor der Insolvenz und im Insolvenzverfahren.
Durch die Verbindung von betriebswirtschaftlicher und juristischer Expertise prüfen wir die geeigneten Maßnahmen und stehen Ihnen als kompetenter Interessenvertreter bei der Entscheidungsfindung und der Durchführung zur Seite. Sprechen Sie uns an!
Sanierung bei drohender oder eingetretener Insolvenz
Je nach den Bedürfnissen der einzelnen Beteiligten beraten wir Sie in folgenden Bereichen:
Aktuelle Meldungen und Referenzen
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