Insolvenzplan für eine Apotheke und Sicherstellung der Erlaubnisvoraussetzungen nach § 7 ApoG
Branche:
Gesundheitsweisen
Handel
Themen:
Kurzanalyse, Planungsrechnungen, Geschäftsführerhaftung, Gerichtliche Sanierung, Finanzierung, Sanierungscontrolling
Produkte:
Handel mit Medizinprodukten
Apotheke
Hintergrund
Der Unternehmer führte zum Zeitpunkt der Insolvenzantragsstellung zwei Apotheken. Beide Standorte beschäftigen insgesamt 11 Mitarbeiter, davon in Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zwei angestellte approbierte Vollzeit-Apotheker.
Durch aufgelaufene Verluste von einem bereits geschlossenen Standort sowie dem Onlinehandel bestanden hohe Kapitaldienstverpflichtungen aus Darlehen und Dispolinien. Die Zins- und Tilgungsleistungen auf diese Verbindlichkeiten überstiegen die Kapitaldienstfähigkeit der verbleibenden beiden Apotheken, gleichzeitig wurden Zahlungsziele von Lieferanten überschritten oder es wurde nur noch per Vorkasse geliefert, was angesichts der knappen Liquidität nur begrenzt möglich war. Dadurch konnten volumenstarke Medikamente bzw. freiverkäufliche Artikel nicht im (günstigeren) Direktbezug geordert werden, sondern wurden über den Großhandel bezogen.
Betriebswirtschaftlich verzeichnete ein Standort infolge hoher standortbedingter Kosten und Veränderungen von wichtigen Arztstandorten einen negativen Deckungsbeitrag in Bezug auf die Offizinumsätze. Letztlich führten die zu hohen finanziellen Belastungen verbunden mit liquiditätsbedingten ungünstigen Einkaufskonditionen zur Zahlungsunfähigkeit.
Projekt
Nachdem der außergerichtliche Vergleich auf Basis eines Sanierungskonzeptes durch die Nichtzustimmung eines Großhändlers nicht umgesetzt werden konnte, begleitete KAS die Insolvenzantragstellung und stellte über geeignete Ablaufprozesse in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden und dem Insolvenzverwalter sicher, dass die Apotheke auch in der Insolvenz innerhalb der Anforderungen des Apothekengesetzes wie auch der Insolvenzordnungen fortgeführt werden konnte. Es wurden die Erlaubnisvoraussetzungen nach § 7 ApoG gewährleistet.
Parallel dazu wurde die KAS mit der Erstellung eines Insolvenzplanes zur Sanierung der Apotheke beauftragt. und eine nachhaltige Weiterführung der Apothekenbetriebe auf einer wirtschaftlich und rechtlich gesicherten Basis ermöglicht.
Resultate
In kontinuierlicher Abstimmung mit dem Unternehmer bereitete KAS die Insolvenzantragstellung vor und koordinierte die Fortführung der Apotheken in der Insolvenz.
Nach Abstimmung mit den Gläubigern und dem zuständigen Gericht legte KAS einen Insolvenzplan vor, der die Zustimmung der Gläubiger fand und Grundlage für die Fortführung der Apotheke war. Aus der Familie wurde den Gläubigern ein Einmalbetrag im Rahmen des Insolvenzplanes zur Verfügung gestellt und das Verfahren beendet.
KAS konnte einen institutionellen Finanzier akquirieren, der auf Basis des Fortführungskonzeptes und des Insolvenzplanes die erforderlichen Mittel bereitstellte, beide Standorte nach der Insolvenz fortzuführen.
Im Rahmen eines externen Controllings unterstützt KAS auch im Nachgang weiterhin mit Planungsrechnungen und darauf basierenden Abweichungsanalysen bei der Führung des Unternehmens nach apothekenspezifischen sowie betriebswirtschaftlichen Leistungskennzahlen.
Praxistipps
Meldungen mit ähnlichen Inhalten
Weitergehende Informationen
Sie haben eine ähnliche Fragestellung oder würden gerne tiefergehende Informationen zu den Themen erhalten? Informieren Sie sich auf unserem Leistungsangebot oder kontaktieren Sie uns direkt!