SANIERUNGSKONZEPTE ERSTELLEN:
PRÜFFÄHIG NACH IDW S 6

Nach IDW S 6

Alle Kernbestandteile des Standards, nachvollziehbar dokumentiert und rechnerisch unterlegt.

6 bis 10 Wochen

Üblicher Zeitrahmen ab Datenübergabe, abhängig von Vollständigkeit, Komplexität und Abstimmungsbedarf.

Grundlage für Ihre Entscheidung

Beurteilung der Sanierungsfähigkeit mit integrierter Planung und konkretem Maßnahmenprogramm.

Wenn Ihre Bank ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 anfordert, steht die Frage der Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens im Raum. Von der Antwort hängt ab, ob Ihre Finanzierungspartner ihr Engagement fortführen können. Wir begleiten Sie dabei, diese Frage belastbar zu beantworten.

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 folgt dabei einer festen Form, damit Dritte die Antwort nachvollziehen können. Es ordnet ein, in welchem Krisenstadium Ihr Unternehmen steht und woran das liegt, beschreibt das Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens, benennt die Maßnahmen dorthin und rechnet sie in einer integrierten Planung durch. Am Ende steht eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit, die der Gutachter verantwortet.

Wir erstellen Sanierungskonzepte für mittelständische Unternehmen. Den Umfang stimmen wir auf die Größe Ihres Unternehmens ab und erläutern Ihnen die Ergebnisse so, dass Sie sie gegenüber Ihren Kreditgebern vertreten können.

Wann Sie ein Sanierungskonzept erstellen lassen sollten

Der Anstoß kommt meist von außen, und häufig ist bereits eine Frist gesetzt. Diese Anlässe begegnen uns am häufigsten.

Ihre Bank oder ein Konsortium hat ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 angefordert, oft mit einer Frist von wenigen Wochen.
Eine Prolongation, eine Stillhaltevereinbarung oder neues Geld hängen an der Vorlage eines Konzepts.
Gläubiger sollen auf Forderungen verzichten oder Ratenzahlungen zustimmen und verlangen eine Grundlage dafür.
Ein vorhandenes Gutachten ist „in Anlehnung an IDW S 6″ erstellt worden und wird von der Bank nicht akzeptiert.
Wiederkehrende Verluste und sinkende Margen stellen die wirtschaftliche Tragfähigkeit infrage.
Die Geschäftsführung will die eigene Lage dokumentiert wissen, bevor Dritte sie bewerten.
Akute Zahlungsprobleme erfordern eine gesonderte, zeitnahe Prüfung der Insolvenzgründe. Die Erstellung eines Sanierungskonzepts verlängert keine gesetzlichen Fristen. Liquiditätssicherung und rechtliche Beurteilung müssen bei Bedarf parallel laufen.

Was ein Sanierungskonzept leistet

Das Sanierungskonzept beantwortet eine Frage: Ist das Unternehmen sanierungsfähig? Sanierungsfähig ist es nach dem Standard dann, wenn am Ende des Planungszeitraums wieder eine angemessene Eigenkapitalausstattung und eine angemessene Rendite erreicht sind. Die Branchenüblichkeit ist dafür ein zentrales, aber nicht das einzige Indiz. Bei der Eigenkapitalausstattung dürfen neben dem bilanziellen Eigenkapital auch nachrangige und langfristig überlassene Fremdkapitalbestandteile berücksichtigt werden.

Nicht jede Frage in der Krise braucht ein solches Konzept. Drei Leistungen werden häufig damit verwechselt.

Ihre Frage Passende Leistung
„Wie steht es um uns, und stimmt die Planung?“ Independent Business Review – schneller, enger, ohne Aussage zur Sanierungsfähigkeit
„Besteht eine Insolvenzantragspflicht?“ Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO
„Können wir gegen einzelne Gläubiger restrukturieren?“ Restrukturierungsplan nach dem StaRUG

Häufig bauen diese Leistungen aufeinander auf. Ein Independent Business Review am Anfang verkürzt das spätere Konzept, weil Datenaufnahme und Ursachenanalyse dann bereits vorliegen.

Termin vereinbaren

Im Erstgespräch besprechen wir in rund zwanzig Minuten, was Ihre Bank angefordert hat, welche Frist gesetzt ist und welche Unterlagen bei Ihnen vorliegen. Kostenfrei und unverbindlich.

Michael Seidel
Michael SeidelPartner

Zwei Wege, je nachdem ob Sie zuerst Klarheit brauchen oder Ihre Bank bereits ein Gutachten erwartet.

Wenn zuerst Klarheit nötig ist

Sanierungsfähigkeit vorprüfen

Wenn Sie vor dem Konzeptauftrag wissen möchten, ob eine Sanierung trägt.

Dauernach Umfang
ErgebnisKurzbericht mit Einschätzung
HonorarAngebot nach Sichtung

Wir sichten Zahlen, Verträge und Finanzierungen und ordnen Krisenstadium und Ursachen ein. Sie erhalten einen Kurzbericht mit unserer Einschätzung und der Richtung der Maßnahmen – und besprechen ihn gemeinsam mit uns.

Zeigt die Vorprüfung, dass ein vollständiges Konzept nötig ist, bauen wir darauf auf.

Wenn die Bank ein Gutachten erwartet

Sanierungskonzept nach IDW S 6

Wenn Sie ein vollständiges, standardkonformes Konzept vorlegen müssen.

Dauer6 bis 10 Wochen
ErgebnisKonzept mit Aussage zur Sanierungsfähigkeit
HonorarAngebot nach Sichtung

Wir erstellen das Konzept mit allen Kernbestandteilen: Krisenanalyse, Leitbild des sanierten Unternehmens, Maßnahmenplan und integrierte Planung. Am Ende steht die begründete Aussage zur Sanierungsfähigkeit, die wir Ihnen und Ihren Kreditgebern erläutern.

Auf Wunsch begleiten wir Sie danach bei der Umsetzung und beim Maßnahmencontrolling.

Die zweistufige Beurteilung der Sanierungsfähigkeit

Der Standard beurteilt die Sanierungsfähigkeit in zwei aufeinanderfolgenden Stufen. Beide müssen positiv ausfallen.

Zweistufige Beurteilung der Sanierungsfähigkeit nach IDW S 6

Stufe 1 · Fortbestehensprognose
Bleibt das Unternehmen im Prognosezeitraum von zwölf Monaten zahlungsfähig? Diese Prognose deckt nicht den gesamten Sanierungszeitraum ab, und die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO ist gesondert zu beurteilen. Fällt die Prognose negativ aus, endet die Beurteilung hier.
Stufe 2 · Wettbewerbs- und Renditefähigkeit
Erreicht das Unternehmen am Ende des Planungszeitraums wieder eine angemessene Eigenkapitalausstattung und eine angemessene Rendite? Erst wenn auch diese Frage positiv beantwortet wird, ist das Unternehmen sanierungsfähig.

Aus dieser Reihenfolge folgt der Ablauf in der Praxis. Steht die Zahlungsfähigkeit nicht, sind zuerst Sofortmaßnahmen zu konkretisieren – eine Brückenfinanzierung für die Dauer der Konzepterstellung etwa. Erst danach lohnt die Arbeit am Leitbild.

Die sieben Kernbestandteile

Der Standard ist modular aufgebaut, aber nicht beliebig kürzbar. Wer einzelne Bestandteile weglässt, kann die Aussage zur Sanierungsfähigkeit nicht mehr begründen – und diese Aussage ist der Zweck des Konzepts.

Auftragsgegenstand und Auftragsumfang
Wer beauftragt, mit welchem Ziel und mit welchen Grenzen.
Basisinformationen
Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Krisenanalyse
Krisenursachen, Krisenstadium und die Frage einer Insolvenzgefährdung.
Leitbild des sanierten Unternehmens
Das Geschäftsmodell, mit dem das Unternehmen künftig wettbewerbs- und renditefähig sein soll. Hier steht die Bewertung von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken.
Maßnahmen
Sofortmaßnahmen zur Abwendung der Insolvenzgefahr, danach der Maßnahmenplan zur Sanierung.
Integrierte Planung
Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanung, die die Wirkung der Maßnahmen abbildet.
Aussage zur Sanierungsfähigkeit
Begründet, verantwortet und auf plausiblen Annahmen beruhend.
Für kleinere und mittlere Unternehmen sind Umfang und Detailtiefe an die geringere Komplexität anzupassen. Maßgeblich ist der Grundsatz der Wesentlichkeit: Was für die Sanierungsfähigkeit nicht erheblich ist, muss nicht ausgearbeitet werden. Das senkt den Aufwand, nicht den Standard.

Maßgeblich ist der IDW Standard: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6) in der Fassung vom 22.06.2023.

Ablauf und Ergebnis

Von der Datenübergabe bis zum fertigen Konzept vergehen in der Regel sechs bis zehn Wochen. Der Zeitplan hängt davon ab, wie vollständig die Daten vorliegen und wie schnell Abstimmungen möglich sind.

Erstgespräch
Anlass, Erwartung der Bank, Fristenlage, Stand von Planung und Buchhaltung.

ca. 60 Minuten · kostenfrei

Datenaufnahme
Jahresabschlüsse, aktuelle Auswertungen, Verträge, Finanzierungen, Sicherheiten, vorhandene Planungen.

1 Woche

Krisenanalyse und Sofortmaßnahmen
Krisenstadium, Ursachen, Prüfung der Insolvenzgefährdung; bei Bedarf sofort wirkende Maßnahmen.

2 bis 3 Wochen

Leitbild und Maßnahmen
Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens, Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Terminen.

1 bis 3 Wochen

Integrierte Planung
Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanung über den Planungszeitraum, Sensitivitäten.

1 bis 2 Wochen

Bericht und Präsentation
Übergabe, Abstimmung mit Ihnen, Vorstellung gegenüber Bank und Gesellschaftern.

rund 1 Woche

Was Sie am Ende in der Hand halten: das Konzept nach IDW S 6 mit begründeter Aussage zur Sanierungsfähigkeit, die integrierte Planung, den Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten und Terminen sowie eine Fassung, die Ihre Bank ihrer Kreditentscheidung zugrunde legen kann.

Welche Unterlagen wir für einen schnellen Einstieg brauchen
Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
Aktuelle Summen- und Saldenliste sowie offene Posten
Kredit-, Sicherheiten-, Leasing- und Mietverträge
Vorhandene Planungen, auch unfertige
Auftragsbestand und Absatzzahlen nach Produkt oder Bereich
Personalübersicht und wesentliche Verträge

Was ein prüffähiges Konzept ausmacht

Prüffähig ist ein Sanierungskonzept, wenn ein Dritter anhand des Berichts nachvollziehen kann, worauf die Aussage zur Sanierungsfähigkeit beruht. Kreditinstitute prüfen dabei drei Dinge.

Vollständigkeit
Sind alle Kernbestandteile vorhanden? Wird ein Gutachten nach IDW S 6 verlangt, genügt ein Konzept „in Anlehnung an“ dieser Anforderung nicht.
Plausibilität
Beruhen die Annahmen auf den tatsächlichen Gegebenheiten, und ist die Wirkung der Maßnahmen nachvollziehbar gerechnet?
Unabhängigkeit
Hat der Ersteller ein eigenes Interesse am Ergebnis? Wer das Konzept erstellt, kann es aus berufsrechtlichen Gründen später nicht selbst testieren.

Haftung und Anfechtung

Das Konzept betrifft nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Beteiligten. Wer einem Unternehmen in der Krise Zahlungen stundet oder Sanierungsbeiträge leistet, muss damit rechnen, dass ein Insolvenzverwalter diese Vorgänge später prüft. Für Deckungshandlungen – also Sicherung oder Befriedigung einer Forderung – nennt § 133 Abs. 2 InsO einen Zeitraum von vier Jahren; der längere Zeitraum des Absatzes 1 gilt für andere Rechtshandlungen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Schutz vor der Vorsatzanfechtung voraus, dass zum Zeitpunkt der Zahlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vorlag, das mindestens in den Anfängen bereits umgesetzt war. Formale Anforderungen stellt der Bundesgerichtshof dabei nicht: Ein Sanierungsplan muss den Vorgaben des IDW S 6 nicht entsprechen, um diese Wirkung zu entfalten. Inhaltlich verlangt er jedoch die Darstellung der Krisenursachen, der Maßnahmen zu ihrer Beseitigung und eine positive Fortführungsprognose.

Der Gläubiger muss das Konzept in seinen Grundzügen kennen, um sich darauf berufen zu können. Ein Konzept, das im Unternehmen liegt und niemandem vorgelegt wurde, schützt die Beteiligten nicht. Zu beachten ist zudem die Fristenkongruenz: Sanierungsbeiträge Dritter, etwa verlängerte Kreditlaufzeiten, müssen den im Konzept vorgesehenen Zeiträumen entsprechen.

Vergleiche BGH, Urteil vom 12.05.2016 – IX ZR 65/14, und BGH, Urteil vom 14.06.2018 – IX ZR 22/15. Zur Fristenkongruenz BGH, Urteil vom 18.01.2024 – IX ZR 6/22.

Ihr Mehrwert

Entscheidungsgrundlage für die Bank
Ihre Finanzierungspartner bekommen eine Aussage, auf die sie ihre eigene Entscheidung stützen können. Das ist der Grund, warum sie das Konzept verlangen.
Grundlage für Sanierungsbeiträge
Gläubiger, die Beiträge leisten, stützen sich auf eine Grundlage, die auch später nachvollziehbar bleibt.
Angemessener Umfang
Wir arbeiten nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz des Standards. Sie zahlen nicht für Kapitel, die für Ihre Sanierungsfähigkeit ohne Bedeutung sind.
Ein Ansprechpartner über den Verlauf
Aus dem Konzept wird die Umsetzung. Wir begleiten auf Wunsch das Maßnahmencontrolling und die Abstimmung mit den Finanzierern.

Sanierungskonzept anfragen

Schildern Sie uns kurz die Ausgangslage: Wer das Gutachten angefordert hat, welche Frist gesetzt ist und wie die Datenlage aussieht. Sie erhalten innerhalb von einem Werktag Rückmeldung und nach Sichtung der Unterlagen ein verbindliches Angebot. Vor jedem Mandat prüfen wir, ob wir für Sie tätig werden dürfen.

Häufig gestellte Fragen

Weil sie ihre Entscheidung begründen muss. Kreditinstitute unterliegen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Behandlung von Engagements in der Krise. Eine Prolongation, eine Stillhaltevereinbarung oder neues Geld setzen voraus, dass die Sanierungsfähigkeit von unabhängiger Seite beurteilt wurde. Das Konzept ist die Grundlage dieser Entscheidung, nicht ihre Ersetzung.

Der Aufwand hängt von der Größe und Komplexität des Unternehmens ab, vom Stand der vorhandenen Planung und davon, ob Sofortmaßnahmen parallel zu konkretisieren sind. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach Sichtung der Unterlagen.

In der Regel sechs bis zehn Wochen ab Datenübergabe, abhängig von Datenlage, Unternehmensgröße und Abstimmungsbedarf. Steht die Zahlungsfähigkeit während der Erstellung nicht sicher, ist parallel eine Brückenfinanzierung oder eine Stillhaltevereinbarung zu organisieren. Eine Frist der Bank von vier Wochen ist selten realistisch, lässt sich aber oft verhandeln, wenn ein belastbarer Zeitplan vorliegt.

Ja, mit angepasstem Umfang. Umfang und Detailtiefe sind an die typischerweise geringere Komplexität kleiner und mittlerer Unternehmen anzupassen; maßgeblich ist der Grundsatz der Wesentlichkeit. Die inhaltlichen Kernanforderungen bleiben davon unberührt.

Wenn Ihre Bank ein Gutachten nach IDW S 6 verlangt, dann nicht. Wer einzelne Kernbestandteile weglässt, kann die Aussage zur Sanierungsfähigkeit nicht mehr begründen – und diese Aussage ist der Zweck des Konzepts. Der Umfang darf schlank sein, die Bestandteile müssen vollständig sein. Davon zu trennen ist die rechtliche Ebene: Der Bundesgerichtshof stellt an ein schlüssiges Sanierungskonzept keine formalen Anforderungen und verlangt nicht, dass es dem IDW S 6 entspricht.

Wenn es am Ende des Planungszeitraums wieder über eine angemessene Eigenkapitalausstattung und eine angemessene Rendite verfügt. Die Branchenüblichkeit ist dafür ein zentrales, aber nicht das einzige Indiz. Beim Eigenkapital dürfen auch nachrangige und langfristig überlassene Fremdkapitalbestandteile berücksichtigt werden.

Den Zweck und die Tiefe. Der Independent Business Review prüft die aktuelle Lage und die Plausibilität der Planung; er trifft keine Aussage zur Sanierungsfähigkeit. Das Sanierungskonzept entwickelt darüber hinaus das Leitbild des sanierten Unternehmens und die Maßnahmen dorthin. In der Praxis geht das eine häufig in das andere über.

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater mit Sanierungserfahrung und spezialisierte Unternehmensberater. Entscheidend ist die fachliche Unabhängigkeit: Der Ersteller darf kein eigenes Interesse am Ergebnis haben. Wer das Konzept erstellt, kann es aus berufsrechtlichen Gründen später nicht als Abschlussprüfer testieren. Die Auswahl stimmen wir frühzeitig mit Ihnen und den Adressaten ab.

Es ist die Voraussetzung dafür, kein pauschaler Schutz. Nach der Rechtsprechung muss zum Zeitpunkt der Zahlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Konzept vorgelegen haben, das mindestens in den Anfängen umgesetzt war. Der Gläubiger muss es zudem in seinen Grundzügen kennen. Ein Konzept in der Schublade schützt niemanden.

Dann sagen wir Ihnen das mit Begründung. Für die Geschäftsführung ist das keine schlechtere Ausgangslage als ein geschöntes Konzept, sondern eine belastbare. Je nach Lage stehen danach Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder ein Verkauf im Raum. Die Instrumente des StaRUG setzen drohende Zahlungsunfähigkeit voraus; das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO kommt bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in Betracht, nicht mehr bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Welcher Weg trägt, gehört in die Einzelfallberatung.

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