SANIERUNGSKONZEPTE ERSTELLEN:
PRÜFFÄHIG NACH IDW S 6
Nach IDW S 6
Alle Kernbestandteile des Standards, nachvollziehbar dokumentiert und rechnerisch unterlegt.
6 bis 10 Wochen
Üblicher Zeitrahmen ab Datenübergabe, abhängig von Vollständigkeit, Komplexität und Abstimmungsbedarf.
Grundlage für Ihre Entscheidung
Beurteilung der Sanierungsfähigkeit mit integrierter Planung und konkretem Maßnahmenprogramm.
Wenn Ihre Bank ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 anfordert, steht die Frage der Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens im Raum. Von der Antwort hängt ab, ob Ihre Finanzierungspartner ihr Engagement fortführen können. Wir begleiten Sie dabei, diese Frage belastbar zu beantworten.
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 folgt dabei einer festen Form, damit Dritte die Antwort nachvollziehen können. Es ordnet ein, in welchem Krisenstadium Ihr Unternehmen steht und woran das liegt, beschreibt das Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens, benennt die Maßnahmen dorthin und rechnet sie in einer integrierten Planung durch. Am Ende steht eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit, die der Gutachter verantwortet.
Wir erstellen Sanierungskonzepte für mittelständische Unternehmen. Den Umfang stimmen wir auf die Größe Ihres Unternehmens ab und erläutern Ihnen die Ergebnisse so, dass Sie sie gegenüber Ihren Kreditgebern vertreten können.
Wann Sie ein Sanierungskonzept erstellen lassen sollten
Der Anstoß kommt meist von außen, und häufig ist bereits eine Frist gesetzt. Diese Anlässe begegnen uns am häufigsten.
Was ein Sanierungskonzept leistet
Das Sanierungskonzept beantwortet eine Frage: Ist das Unternehmen sanierungsfähig? Sanierungsfähig ist es nach dem Standard dann, wenn am Ende des Planungszeitraums wieder eine angemessene Eigenkapitalausstattung und eine angemessene Rendite erreicht sind. Die Branchenüblichkeit ist dafür ein zentrales, aber nicht das einzige Indiz. Bei der Eigenkapitalausstattung dürfen neben dem bilanziellen Eigenkapital auch nachrangige und langfristig überlassene Fremdkapitalbestandteile berücksichtigt werden.
Nicht jede Frage in der Krise braucht ein solches Konzept. Drei Leistungen werden häufig damit verwechselt.
| Ihre Frage | Passende Leistung |
|---|---|
| „Wie steht es um uns, und stimmt die Planung?“ | Independent Business Review – schneller, enger, ohne Aussage zur Sanierungsfähigkeit |
| „Besteht eine Insolvenzantragspflicht?“ | Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO |
| „Können wir gegen einzelne Gläubiger restrukturieren?“ | Restrukturierungsplan nach dem StaRUG |
Häufig bauen diese Leistungen aufeinander auf. Ein Independent Business Review am Anfang verkürzt das spätere Konzept, weil Datenaufnahme und Ursachenanalyse dann bereits vorliegen.
Zwei Wege, je nachdem ob Sie zuerst Klarheit brauchen oder Ihre Bank bereits ein Gutachten erwartet.
Wenn zuerst Klarheit nötig ist
Sanierungsfähigkeit vorprüfen
Wenn Sie vor dem Konzeptauftrag wissen möchten, ob eine Sanierung trägt.
Wir sichten Zahlen, Verträge und Finanzierungen und ordnen Krisenstadium und Ursachen ein. Sie erhalten einen Kurzbericht mit unserer Einschätzung und der Richtung der Maßnahmen – und besprechen ihn gemeinsam mit uns.
Zeigt die Vorprüfung, dass ein vollständiges Konzept nötig ist, bauen wir darauf auf.
Wenn die Bank ein Gutachten erwartet
Sanierungskonzept nach IDW S 6
Wenn Sie ein vollständiges, standardkonformes Konzept vorlegen müssen.
Wir erstellen das Konzept mit allen Kernbestandteilen: Krisenanalyse, Leitbild des sanierten Unternehmens, Maßnahmenplan und integrierte Planung. Am Ende steht die begründete Aussage zur Sanierungsfähigkeit, die wir Ihnen und Ihren Kreditgebern erläutern.
Auf Wunsch begleiten wir Sie danach bei der Umsetzung und beim Maßnahmencontrolling.
Die zweistufige Beurteilung der Sanierungsfähigkeit
Der Standard beurteilt die Sanierungsfähigkeit in zwei aufeinanderfolgenden Stufen. Beide müssen positiv ausfallen.
Aus dieser Reihenfolge folgt der Ablauf in der Praxis. Steht die Zahlungsfähigkeit nicht, sind zuerst Sofortmaßnahmen zu konkretisieren – eine Brückenfinanzierung für die Dauer der Konzepterstellung etwa. Erst danach lohnt die Arbeit am Leitbild.
Die sieben Kernbestandteile
Der Standard ist modular aufgebaut, aber nicht beliebig kürzbar. Wer einzelne Bestandteile weglässt, kann die Aussage zur Sanierungsfähigkeit nicht mehr begründen – und diese Aussage ist der Zweck des Konzepts.
Maßgeblich ist der IDW Standard: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6) in der Fassung vom 22.06.2023.
Ablauf und Ergebnis
Von der Datenübergabe bis zum fertigen Konzept vergehen in der Regel sechs bis zehn Wochen. Der Zeitplan hängt davon ab, wie vollständig die Daten vorliegen und wie schnell Abstimmungen möglich sind.
ca. 60 Minuten · kostenfrei
1 Woche
2 bis 3 Wochen
1 bis 3 Wochen
1 bis 2 Wochen
rund 1 Woche
Was Sie am Ende in der Hand halten: das Konzept nach IDW S 6 mit begründeter Aussage zur Sanierungsfähigkeit, die integrierte Planung, den Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten und Terminen sowie eine Fassung, die Ihre Bank ihrer Kreditentscheidung zugrunde legen kann.
Was ein prüffähiges Konzept ausmacht
Prüffähig ist ein Sanierungskonzept, wenn ein Dritter anhand des Berichts nachvollziehen kann, worauf die Aussage zur Sanierungsfähigkeit beruht. Kreditinstitute prüfen dabei drei Dinge.
Haftung und Anfechtung
Das Konzept betrifft nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Beteiligten. Wer einem Unternehmen in der Krise Zahlungen stundet oder Sanierungsbeiträge leistet, muss damit rechnen, dass ein Insolvenzverwalter diese Vorgänge später prüft. Für Deckungshandlungen – also Sicherung oder Befriedigung einer Forderung – nennt § 133 Abs. 2 InsO einen Zeitraum von vier Jahren; der längere Zeitraum des Absatzes 1 gilt für andere Rechtshandlungen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Schutz vor der Vorsatzanfechtung voraus, dass zum Zeitpunkt der Zahlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vorlag, das mindestens in den Anfängen bereits umgesetzt war. Formale Anforderungen stellt der Bundesgerichtshof dabei nicht: Ein Sanierungsplan muss den Vorgaben des IDW S 6 nicht entsprechen, um diese Wirkung zu entfalten. Inhaltlich verlangt er jedoch die Darstellung der Krisenursachen, der Maßnahmen zu ihrer Beseitigung und eine positive Fortführungsprognose.
Vergleiche BGH, Urteil vom 12.05.2016 – IX ZR 65/14, und BGH, Urteil vom 14.06.2018 – IX ZR 22/15. Zur Fristenkongruenz BGH, Urteil vom 18.01.2024 – IX ZR 6/22.
Ihr Mehrwert
Sanierungskonzept anfragen
Schildern Sie uns kurz die Ausgangslage: Wer das Gutachten angefordert hat, welche Frist gesetzt ist und wie die Datenlage aussieht. Sie erhalten innerhalb von einem Werktag Rückmeldung und nach Sichtung der Unterlagen ein verbindliches Angebot. Vor jedem Mandat prüfen wir, ob wir für Sie tätig werden dürfen.
Häufig gestellte Fragen
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