SANIERUNGS­KONZEPTE /
SANIERUNGS­GUTACHTEN

Bei der Bewältigung von Unternehmens­krisen unterstützen wir mit der Erstellung und Begutachtung von ganzheitlichen Sanierungs­konzepten und begleiten deren finanz- und leistungs­wirtschaftliche Umsetzung.

Sanierungs­konzepte als Basis für eine erfolgreiche Restrukturierung

Wir erstellen tragfähige Sanierungs­konzepte, die der aktuellen BGH-Rechtsprechung entsprechen und sich an den Vorgaben des IDW S 6 orientieren. In unseren umsetzungs­orientierten Sanierungs­gutachten zeigen wir die notwendigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Beseitigung der Krisenursachen auf und schaffen so Akzeptanz bei allen Beteiligten.

Schutzwirkung für die Beteiligten

In der Krise müssen schnelle Entscheidungen getroffen werden, für die seitens der Banken i.d.R. ein Sanierungskonzept als Entscheidungsgrundlage benötigt wird. Ausgehend von den Vorgaben der Bankenaufsicht (vgl. MaRisk) haben sich Kreditinstitute für die Begleitung einer Sanierung ein Sanierungskonzept vorlegen zu lassen.

Diese neutrale Stellungnahme eines sachkundigen Dritten bietet auch der Geschäftsführung, Lieferanten und weiteren Stakeholdern einen erhöhten Schutz vor Haftungs- und Anfechtungsrisiken.

Ganzheitlicher Ansatz im Sanierungsprozess

Entlang der gesamten Wertschöpfungs­kette analysieren wir die wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und identifizieren Krisenursachen sowie Potenziale für eine Neuausrichtung. Daraus werden Sofortmaßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz sowie mittelfristige leistungs- und finanzwirtschaftliche Sanierungs­maßnahmen abgeleitet. Das stellt die Basis für eine integrierte Unternehmens­planung und für ein tragfähiges Sanierungs­konzept dar.

Ausgehend von unserem ganzheitlichen Beratungs­ansatz begleiten wir den Sanierungs­prozess vollumfänglich. Neben der Kommunikation des Sanierungs­konzeptes mit den Stakeholdern unterstützen wir auch bei der Umsetzung der Sanierungs­maßnahmen und im operativen Geschäft. Darüber hinaus richten wir ein aussagekräftiges System für ein Sanierungs­controlling und Reporting an die verschiedenen Empfänger ein.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wenn Sie ein Sanierungskonzept oder eine Erstberatung zu dem Thema benötigen!

Als Sanierungs­spezialisten verfügen wir über die erforderliche betriebswirtschaftliche und juristische Expertise sowie langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Sanierungs­konzepten. Sprechen Sie uns an!

Michael Seidel
Michael SeidelPartner

Anforderungen an Sanierungs­konzepte

Im Gegensatz zu Restrukturierungs­plänen (§§ 5 ff. StaRUG) und Insolvenz­plänen (§§ 219 ff. InsO) fehlt es Sanierungs­konzepten an einer konkrete gesetzliche Inhalts­bestimmung. Die Inhalte belastbarer Sanierungs­konzepte werden überwiegend durch die Rechtsprechung, insbesondere des IX. Senats des BGH, definiert und weiterentwickelt. Weiterhin hat sich als Anforderungs­grundlage der IDW-Standard S 6 etabliert.

BGH definiert die Anforderungen an ein schlüssiges Sanierungskonzept

Auch wenn von Banken i.d.R. ein Sanierungs­gutachten nach IDW S 6 gefordert wird, ist die ständige Rechtsprechung des BGH entscheidend für die Bewertung von Sanierungskonzepten und -versuchen. Der Bundes­gerichtshof hat in seinen Entscheidungen (BGH, Urteil vom 14.06.2018 – IX ZR 22/15) und (BGH, Urteil vom 12.05.2016 – IX ZR 65/14) Mindest­anforderungen an ein schlüssiges Sanierungs­konzept aufgestellt.

Dabei werden keine formalen Anforderungen an die Struktur eines Sanierungs­konzeptes definiert, wie der IDW es in seinem Standard S 6 vorgibt. Vielmehr bestimmt der BGH notwendige Mindest­anforderungen und Pflicht­bestandteile für schlüssige Sanierungs­konzepte, durch die Haftung und Anfechtung vermieden werden können.

Unter anderem beinhaltet das die Darstellung der Krisenursachen, die Maßnahmen zu deren Beseitigung und eine positive Fortführungsprognose. Mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen muss bereits begonnen worden sein. Der IDW S 6 berücksichtigt diese Vorgaben des BGH und geht in Teilen noch darüber hinaus.

Inhalt eines Sanierungskonzeptes

Grundgerüst eines Sanierungs­konzeptes ist zum einen eine integrierte Rentabilitäts-, Liquiditäts- und Bilanzplanung, durch die sowohl der Ist-Zustand des Unternehmens als auch die Auswirkungen der geplanten Sanierungs­maßnahmen dargestellt werden.

Die Sanierungsmaßnahmen wiederum ergeben sich inhaltlich aus der jeweiligen Positionierung des Geschäftsmodells des Unternehmens am Markt. Auch hier erfolgt eine Bestimmung des Ist-Zustandes, ein zu erreichender Soll-Zustand und die qualitativen Maßnahmen, die zum Erreichen des Soll-Zustandes geplant sind.

Wir richten unsere Sanierungs­konzepte an den Vorgaben des BGH aus und orientieren uns an der Struktur des IDW S 6. So sind wir in der Lage, kompakte Gutachten zu erstellen, die alle wesentlichen Aspekte berücksichtigen und die rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Mehrwert für Geschäfts­leitung und Gläubiger

Die Adaption der Anforderung des BGH und den Vorgaben des IDW S 6 führt zu schlanken, aber rechts­sicheren Sanierungsgutachten, die den Beteiligten signifikante Vorteile im Sanierungsprozess bieten.

Vorteile und Chancen

  • Darstellung der Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens
  • Valide Entscheidungs­grundlage für die Stakeholder
  • Voraussetzung für die Begleitung der Sanierung durch Banken

  • Schutzwirkung für Banken und anderen Gläubiger bei Stundungs­abreden, Neu­kreditierungen vor Insolvenz­anfechtung
  • Schutz vor zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung

  • Grundlage für Steuer­befreiungen (§ 3c EstG)
  • Basis für Bilanzierung zu Fort­führungs­werten
sanierungskonzepte

Häufig gestellte Fragen

Mit Nachweis eines Sanierungskonzepts erfüllen Banken die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wenn Sie Ihre Kreditkunden auch in der Krise und bei der Sanierung begleiten möchten

Weiterhin ist die Erstellung das Sanierungskonzeptes durch unabhängigen und sachverständigen Dritten oft elementar, um eine valide Entscheidungsgrundlage zu haben.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat den Gutachtenstandard S 6 für Sanierungskonzepte entwickelt. Er beinhaltet Vorgaben für den Aufbau und die Prüfungstiefe bei Sanierungskonzepten.

Er gibt somit die Berufsauffassung dieser Standesvertretung wieder und stellt auf Grund seines Umfangs quasi die maximalen Anforderungen an Sanierungskonzepte dar.

Wie bereits dargestellt, ist der S6 als Standard auf Bankenwunsch zwar oft maßgebend, aber auch sehr umfangreich, was bei kleineren Unternehmen unangemessen sein kann.

In seiner Neufassung für den S 6 stellt der IDW klar, dass kleinere Unternehmen nicht weniger Anforderungen zu beachten haben, sondern ggf. das Darstellungsausmaß reduzierbar ist.

Maßgeblich sind jedoch die durch den BGH bestimmten Mindestanforderungen.

Die Struktur eines Sanierungskonzepts orientiert sich an der durch den IDW im Standard IDW S6 vorgegebenen Gliederung:

  • Darstellung des Unternehmens
  • Analyse des Unternehmens (inkl. Beurteilung Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
  • Leitbild des sanierten Unternehmens
  • Sanierungsmaßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise
  • Integrierte Sanierungsplanung
  • Berichterstattung

Wenn Gläubiger eine Sanierung durch Sanierungsbeiträge unterstützen, schützt sie ein schlüssiges Sanierungskonzept vor Haftungs- und Anfechtungsrisiken.

Ein schlüssiges Sanierungskonzept liegt nach BGH-Rechtsprechung vor, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • Darstellung der Krisenursachen
  • Sanierungsmaßnahmen (mit der Umsetzung muss bereits begonnen worden sein)
  • Leitbild des sanierten Unternehmens
  • Positive Fortführungsprognose
  • Wiederherstellung der uneingeschränkten Zahlungsfähigkeit

Diese Mindestanforderungen sind auf Unternehmen verschiedenster Größe anwendbar. Die KAS Restrukturierung GmbH berücksichtigt sie in kompakten Sanierungskonzepten.

In einem Sanierungsgutachten ist eine integrierte Planungsrechnung für das Unternehmen erforderlich, die sich aus den folgenden miteinander verknüpften Teilplanungen besteht:

  • Rentabilitätsplanung,
  • Liquiditätsplanung und
  • Bilanzplanung

Aus der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose ergibt sich ein Prognosezeitraum von mindestens 12 Monaten,

Da im Sanierungskonzept die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens dargestellt werden muss, sind aber i.d.R. auch noch die folgenden zwei bis drei Jahre zu berücksichtigen.

Nach MaRisk haben Kreditinstitute die Unternehmenssanierung durch ein Sanierungscontrolling inkl. Reporting eng zu überwachen. So kann die planmäßige Unternehmensentwicklung sowie die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen kontrolliert werden.

Gleichzeitig können so signifikante Planabweichungen, neue Risiken, drohende Insolvenz- und Anfechtungsgründe erkannt werden.

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