SANIERUNGSKONZEPTE /
SANIERUNGSGUTACHTEN
Wenn Liquidität, Anforderungen der Finanzierer oder Haftungs- und Insolvenznähe den Handlungsspielraum verengen, braucht es eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Ein tragfähiges Sanierungskonzept verbindet Krisenursachen, Leitbild, Maßnahmenprogramm und integrierte Planung zu einer konsistenten Gesamtlogik.
Wir erstellen Sanierungsgutachten so, dass sie im Stakeholderprozess überzeugen: strukturiert, prüffähig und mit klarer Umsetzungs- und Steuerungslogik für Geschäftsführung, Gesellschafter und Finanzierer.
Sanierungskonzepte als Basis für eine erfolgreiche Restrukturierung
Orientierung an Standards und Rechtsprechung
In der Praxis orientieren sich Finanzierer und Stakeholder an etablierten Leitplanken wie IDW S 6 sowie an den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung an die Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit von Sanierungskonzepten. Entscheidend ist eine konsistente Argumentation mit belastbaren Prämissen.
Schutzwirkung für die Beteiligten
In der Krise müssen häufig kurzfristig belastbare Entscheidungen getroffen werden – insbesondere im Zusammenspiel mit Banken und weiteren Stakeholdern. Vor dem Hintergrund der Bankenaufsicht und der Anforderungen an das Risikomanagement (z. B. MaRisk) wird in der Praxis regelmäßig ein Sanierungskonzept als Entscheidungs- und Dokumentationsgrundlage erwartet.
Ein schlüssiges, durch einen sachkundigen Dritten erstelltes Gutachten erhöht die Transparenz über Krisenursachen, Maßnahmen und Wirkungsannahmen und schafft damit eine belastbare Basis für Sanierungsbeiträge.
Das reduziert für Geschäftsführung, Gläubiger, Lieferanten und weitere Beteiligte typischerweise Haftungs- und Anfechtungsrisiken, weil Entscheidungen nachvollziehbar begründet und entlang einer konsistenten Sanierungslogik dokumentiert werden.
Ganzheitlicher Ansatz im Sanierungsprozess
Wir analysieren die wirtschaftliche Lage entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von Markt/Vertrieb über Leistungserstellung und Kostenstruktur bis zur Finanzierung – und leiten daraus belastbare Krisenursachen sowie Potenziale für eine Neuausrichtung ab. Auf dieser Basis strukturieren wir ein Maßnahmenprogramm in Sofortmaßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung (insbesondere Liquidität und Working Capital) sowie mittelfristige leistungs- und finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen. Dabei legen wir Wert auf Priorisierung, Abhängigkeiten, Timing und klare Verantwortlichkeiten, damit aus Konzepten ein umsetzbarer Arbeitsplan wird.
Die Logik wird anschließend in einer integrierten Unternehmensplanung (Ergebnis, Liquidität, Bilanz) konsistent abgebildet – als Wirkungsnachweis und Steuerungsgrundlage für den weiteren Sanierungsprozess.
Termin vereinbaren
Wir strukturieren Ihr Sanierungskonzept entlang der Erwartungen von Finanzierern: Schlüssigkeit im Text, belastbarer Wirkungsnachweis in der integrierten Planung und klare Umsetzungssteuerung über Maßnahmenlogik und Reporting.
Im Termin klären wir Ihre Ausgangslage (Zeitdruck, Datenstand, Stakeholderanforderungen) und definieren den passenden Zuschnitt: erforderliche Gutachtentiefe, Unterlagenliste und ein konkreter Fahrplan bis zur Präsentations- und Verhandlungsfähigkeit.
Anforderungen an Sanierungskonzepte
Im Gegensatz zu Restrukturierungsplänen (§§ 5 ff. StaRUG) und Insolvenzplänen (§§ 219 ff. InsO) haben Sanierungskonzepte keine konkret gesetzlich festgelegten Inhalte. Maßgebliche Anforderungen ergeben sich daher vor allem aus der Rechtsprechung, insbesondere des IX. Zivilsenats des BGH. Ergänzend hat sich der IDW S 6 als etablierter Standard in der Praxis durchgesetzt.
BGH definiert die Anforderungen an ein schlüssiges Sanierungskonzept
Auch wenn Banken häufig ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 erwarten, ist für die Bewertung von Sanierungskonzepten maßgeblich die ständige BGH-Rechtsprechung. Der BGH hat u. a. in den Urteilen vom 14.06.2018 (IX ZR 22/15) und 12.05.2016 (IX ZR 65/14) Mindestanforderungen an ein schlüssiges Sanierungskonzept konkretisiert.
Dabei legt der BGH keine feste Form vor, sondern definiert notwendige Pflichtbestandteile, die typischerweise auch der Begrenzung von Haftungs- und Anfechtungsrisiken dienen.
Dazu zählen insbesondere die Darstellung der Krisenursachen, Maßnahmen zu deren Beseitigung sowie eine positive Fortführungsprognose. Zudem muss die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen bereits begonnen haben.
Der IDW S 6 greift diese Anforderungen auf und konkretisiert sie in Teilen darüber hinaus.
Inhalt eines Sanierungskonzeptes
Grundgerüst eines Sanierungskonzeptes ist eine integrierte Rentabilitäts-, Liquiditäts- und Bilanzplanung, die sowohl den Ist-Zustand als auch die Auswirkungen der geplanten Sanierungsmaßnahmen abbildet.
Die Maßnahmen leiten sich aus der Positionierung des Geschäftsmodells am Markt ab: Ausgangspunkt ist die Analyse des Ist-Zustands, daraus wird ein realistischer Soll-Zustand definiert und die qualitativen Maßnahmen werden so geplant, dass dieser Soll-Zustand erreichbar wird.
Ihr Mehrwert
Die Adaption der Anforderung des BGH und den Vorgaben des IDW S 6 führt zu schlanken, aber belastbaren Sanierungsgutachten, die den Beteiligten signifikante Vorteile im Sanierungsprozess bieten.
Ergebnisse & Vorteile

Häufig gestellte Fragen
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