SANIERUNGS­KONZEPTE /
SANIERUNGS­GUTACHTEN

Wenn LiquiditätAnforderungen der Finanzierer oder Haftungs- und Insolven­znähe den Handlungs­spielraum verengen, braucht es eine belastbare Entscheidungs­grundlage. Ein tragfähiges Sanierungs­konzept verbindet Krisen­ursachenLeitbildMaßnahmen­programm und integrierte Planung zu einer konsistenten Gesamtlogik.

Wir erstellen Sanierungs­gutachten so, dass sie im Stakeholder­prozess überzeugen: strukturiert, prüffähig und mit klarer Umsetzungs- und Steuerungs­logik für Geschäfts­führung, Gesellschafter und Finanzierer.

Sanierungs­konzepte als Basis für eine erfolgreiche Restrukturierung

Orientierung an Standards und Rechtsprechung

In der Praxis orientieren sich Finanzierer und Stakeholder an etablierten Leit­planken wie IDW S 6 sowie an den Anforderungen der BGH-Rechts­prechung an die Schlüssigkeit und Nachvoll­ziehbarkeit von Sanierungs­konzepten. Entscheidend ist eine konsistente Argumentation mit belastbaren Prämissen.

Schutzwirkung für die Beteiligten

In der Krise müssen häufig kurzfristig belastbare Entscheidungen getroffen werden – insbesondere im Zusammen­spiel mit Banken und weiteren Stakeholdern. Vor dem Hintergrund der Banken­aufsicht und der Anforderungen an das Risiko­management (z. B. MaRisk) wird in der Praxis regelmäßig ein Sanierungs­konzept als Entscheidungs- und Dokumentations­grundlage erwartet.

Ein schlüssiges, durch einen sachkundigen Dritten erstelltes Gutachten erhöht die Transparenz über Krisen­ursachen, Maßnahmen und Wirkungs­annahmen und schafft damit eine belastbare Basis für Sanierungs­beiträge.

Das reduziert für Geschäfts­führung, Gläubiger, Lieferanten und weitere Beteiligte typischer­weise Haftungs- und Anfechtungs­risiken, weil Entscheidungen nachvollziehbar begründet und entlang einer konsistenten Sanierungs­logik dokumentiert werden.

Ganzheitlicher Ansatz im Sanierungsprozess

Wir analysieren die wirtschaftliche Lage entlang der gesamten Wert­schöpfungs­kette – von Markt/Vertrieb über Leistungs­erstellung und Kosten­struktur bis zur Finanzierung – und leiten daraus belastbare Krisen­ursachen sowie Potenziale für eine Neuausrichtung ab. Auf dieser Basis strukturieren wir ein Maßnahmen­programm in Sofort­maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung (insbesondere Liquidität und Working Capital) sowie mittelfristige leistungs- und finanz­wirtschaftliche Sanierungs­maßnahmen. Dabei legen wir Wert auf Priorisierung, Abhängigkeiten, Timing und klare Verantwortlichkeiten, damit aus Konzepten ein umsetzbarer Arbeitsplan wird.

Die Logik wird anschließend in einer integrierten Unternehmens­planung (Ergebnis, Liquidität, Bilanz) konsistent abgebildet – als Wirkungs­nachweis und Steuerungs­grundlage für den weiteren Sanierungsprozess.

Termin vereinbaren

Wir strukturieren Ihr Sanierungs­konzept entlang der Erwartungen von Finanzierern: Schlüssigkeit im Text, belastbarer Wirkungs­nachweis in der integrierten Planung und klare Umsetzungs­steuerung über Maßnahmen­logik und Reporting.

Im Termin klären wir Ihre Ausgangslage (Zeitdruck, Datenstand, Stakeholder­anforderungen) und definieren den passenden Zuschnitt: erforderliche Gutachten­tiefe, Unterlagen­liste und ein konkreter Fahrplan bis zur Präsentations- und Verhandlungs­fähigkeit.

Anforderungen an Sanierungs­konzepte

Im Gegensatz zu Restrukturierungs­plänen (§§ 5 ff. StaRUG) und Insolvenz­plänen (§§ 219 ff. InsO) haben Sanierungs­konzepte keine konkret gesetzlich festgelegten Inhalte. Maßgebliche Anforderungen ergeben sich daher vor allem aus der Rechtsprechung, insbesondere des IX. Zivilsenats des BGH. Ergänzend hat sich der IDW S 6 als etablierter Standard in der Praxis durchgesetzt.

BGH definiert die Anforderungen an ein schlüssiges Sanierungskonzept

Auch wenn Banken häufig ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 erwarten, ist für die Bewertung von Sanierungs­konzepten maßgeblich die ständige BGH-Rechtsprechung. Der BGH hat u. a. in den Urteilen vom 14.06.2018 (IX ZR 22/15) und 12.05.2016 (IX ZR 65/14) Mindest­anforderungen an ein schlüssiges Sanierungs­konzept konkretisiert.

Dabei legt der BGH keine feste Form vor, sondern definiert notwendige Pflicht­bestandteile, die typischerweise auch der Begrenzung von Haftungs- und Anfechtungs­risiken dienen.

Dazu zählen insbesondere die Darstellung der Krisenursachen, Maßnahmen zu deren Beseitigung sowie eine positive Fortführungs­prognose. Zudem muss die Umsetzung der Sanierungs­maßnahmen bereits begonnen haben.

Der IDW S 6 greift diese Anforderungen auf und konkretisiert sie in Teilen darüber hinaus.

Inhalt eines Sanierungskonzeptes

Grundgerüst eines Sanierungs­konzeptes ist eine integrierte Rentabilitäts-, Liquiditäts- und Bilanzplanung, die sowohl den Ist-Zustand als auch die Auswirkungen der geplanten Sanierungs­maßnahmen abbildet.

Die Maßnahmen leiten sich aus der Positionierung des Geschäfts­modells am Markt ab: Ausgangspunkt ist die Analyse des Ist-Zustands, daraus wird ein realistischer Soll-Zustand definiert und die qualitativen Maßnahmen werden so geplant, dass dieser Soll-Zustand erreichbar wird.

Ihr Mehrwert

Die Adaption der Anforderung des BGH und den Vorgaben des IDW S 6 führt zu schlanken, aber belastbaren Sanierungs­gutachten, die den Beteiligten signifikante Vorteile im Sanierungs­prozess bieten.

Ergebnisse & Vorteile

  • Entscheidungs­fähigkeit für Management und Banken
    Klare, konsistente Linie von Krisen­ursachen über Leitbild und Maßnahmen bis zum finanziellen Wirkungs­nachweis – als gemeinsame Grundlage für Beschlüsse, Auflagen und Prioritäten.
  • Verhandlungsfähigkeit und Plausibilisierung
    Ein belastbares Set aus Kern­aussagenPrämissen und Sensitivitäten, das banktypische Rückfragen antizipiert und die Diskussion auf entscheidungs­relevante Punkte fokussiert.
  • Finanzierungs- und Liquiditätsfahrplan
    Transparenz über LiquiditätsprofilTiming der Effekte und kritische Triggerpunkte – inklusive definierter Gegensteuerungsoptionen für Geschäftsführung und Finanzierer.

  • Umsetzungsprogramm mit Verantwortung und Taktung
    Priorisierte Maßnahmen mit VerantwortlichkeitenAbhängigkeiten, Meilen­steinen und realistischem Zeitpfad – anschlussfähig an Jour-fixe, Reporting und Covenants.

  • Steuerbarkeit und Monitoring im laufenden Prozess
    Etablierte Plan-Ist-Logik, Reporting­rhythmus und Abweichungs­management, sodass Fortschritt, Wirkung und Risiken früh sichtbar werden und gezielt gegen­gesteuert werden kann.
sanierungskonzepte

Häufig gestellte Fragen

Mit Nachweis eines Sanierungs­konzepts erfüllen Banken die aufsichts­rechtlichen Mindest­anforderungen an das Risiko­management (MaRisk) wenn Sie Ihre Kredit­kunden auch in der Krise und bei der Sanierung begleiten möchten

Weiterhin ist die Erstellung das Sanierungs­konzeptes durch unabhängigen und sachverständigen Dritten oft elementar, um eine valide Entscheidungs­grundlage zu haben.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat den Gutachten­standard S 6 für Sanierungs­konzepte entwickelt. Er beinhaltet Vorgaben für den Aufbau und die Prüfungstiefe bei Sanierungs­konzepten.

Er gibt somit die Berufs­auffassung dieser Standes­vertretung wieder und stellt auf Grund seines Umfangs quasi die maximalen Anforderungen an Sanierungs­konzepte dar.

Wie bereits dargestellt, ist der S6 als Standard auf Banken­wunsch zwar oft maßgebend, aber auch sehr umfangreich, was bei kleineren Unternehmen unangemessen sein kann.

In seiner Neufassung für den S 6 stellt der IDW klar, dass kleinere Unternehmen nicht weniger Anforderungen zu beachten haben, sondern ggf. das Darstellungs­ausmaß reduzierbar ist.

Maßgeblich sind jedoch die durch den BGH bestimmten Mindest­anforderungen.

Die Struktur eines Sanierungs­konzepts orientiert sich an der durch den IDW im Standard IDW S6 vorgegebenen Gliederung:

  • Darstellung des Unternehmens
  • Analyse des Unternehmens (inkl. Beurteilung Zahlungs­unfähigkeit, Über­schuldung)
  • Leitbild des sanierten Unternehmens
  • Sanierungs­maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmens­krise
  • Integrierte Sanierung­splanung
  • Bericht­erstattung

Wenn Gläubiger eine Sanierung durch Sanierungsbeiträge unterstützen, schützt sie ein schlüssiges Sanierungskonzept vor Haftungs- und Anfechtungsrisiken.

Ein schlüssiges Sanierungskonzept liegt nach BGH-Rechtsprechung vor, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • Darstellung der Krisenursachen
  • Sanierungsmaßnahmen (mit der Umsetzung muss bereits begonnen worden sein)
  • Leitbild des sanierten Unternehmens
  • Positive Fortführungsprognose
  • Wiederherstellung der uneingeschränkten Zahlungsfähigkeit

Diese Mindestanforderungen sind auf Unternehmen verschiedenster Größe anwendbar. Die KAS Restrukturierung GmbH berücksichtigt sie in kompakten Sanierungskonzepten.

In einem Sanierungsgutachten ist eine integrierte Planungsrechnung für das Unternehmen erforderlich, die sich aus den folgenden miteinander verknüpften Teilplanungen besteht:

  • Rentabilitätsplanung,
  • Liquiditätsplanung und
  • Bilanzplanung

Aus der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose ergibt sich ein Prognosezeitraum von mindestens 12 Monaten,

Da im Sanierungskonzept die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens dargestellt werden muss, sind aber i.d.R. auch noch die folgenden zwei bis drei Jahre zu berücksichtigen.

Nach MaRisk haben Kreditinstitute die Unternehmenssanierung durch ein Sanierungscontrolling inkl. Reporting eng zu überwachen. So kann die planmäßige Unternehmensentwicklung sowie die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen kontrolliert werden.

Gleichzeitig können so signifikante Planabweichungen, neue Risiken, drohende Insolvenz- und Anfechtungsgründe erkannt werden.

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