HAFTUNGSRISIKEN
AUS CORONA-BEIHILFEN
Zu Beginn der Corona-Krise wurden Soforthilfen und Zuschüssen oft ohne tiefergehende Prüfung beantragt und ausgezahlt. Für Rückforderungen und strafrechtliche Verfolgung ist es unerheblich, ob der Unternehmer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Wir unterstützen Sie mit verschiedenen Maßnahmen im Rahmen einer frühen Risikoanalyse, die Schwachstellen aufdeckt und mögliche Haftungsrisiken reduziert.
Ausgangslage
Zu Beginn der Corona-Krise wurden Soforthilfen und Zuschüssen oft ohne tiefergehende Prüfung beantragt und ausgezahlt. Erschwerend kommt für die Unternehmer hinzu, dass sich die Fördervoraussetzungen kontinuierlich verändert und die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Antragsvoraussetzungen definiert haben.
Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und Mittelverwendungen hat auf Ebene der Landesbanken bereits begonnen und wird im Rahmen der Steuererklärungen 2020 durch die Finanzbehörden intensiviert werden. Weiterhin erfolgen seitens der Hausbanken automatische Meldungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes an die Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden.
Haftungsrisiken
Für Rückforderungen und strafrechtliche Verfolgung ist es unerheblich, ob der Unternehmer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Es genügt auch leichtfertiges Handeln durch ungenaue Antragsstellung oder Fehler bei der Mittelverwendung.
Dies kann zu einer Rückforderung der erhaltenen Beträge inklusive einer Verzinsung führen. Für die Geschäftsleitung entsteht parallel ein strafrechtliches Risiko aus § 264 StGB (Subventionsbetrug).
Eine tragfähige und substantiierte Dokumentation ist die Grundlage für eine belastbare Prävention im Vorfeld bzw. die Entkräftung von Rückforderungsbescheiden und strafrechtlichen Vorwürfen.
Prävention und Abwehr von Haftungsansprüchen
Grundsätzlich empfehlen wir eine frühe Risikoanalyse die Schwachstellen aufdeckt, so zu besseren Entlastungsstrategien und mögliche Haftungsrisiken reduziert. Sie können unsere Leistungen aber auch in Anspruch nehmen, wenn Ihnen bereits ein Rückzahlungsbescheid und/oder ein Strafbefehl zugegangen ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung folgender Maßnahmen:
Empfohlene Maßnahmen

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