GERICHTLICHE SANIERUNG

Wenn eine außer­gerichtliche Sanierung nicht (mehr) tragfähig ist oder Insolvenz­reife droht, kann eine gerichtliche Sanierung nach der InsO einen strukturierten Rahmen schaffen, um Werte zu sichern, Verhandlungen zu ordnen und eine Fortführung kontrolliert umzusetzen.

Wir unterstützen Geschäftsführung, Gesellschafter und Finanzierer bei der Vorprüfung, der Auswahl des geeigneten Verfahrens und der operativen Umsetzung – mit klarer Entscheidungs­logik, belastbarer Planung und Haftungs­themen.

Unterstützung in allen Phasen der Krise

Die rechtlichen Sanierungs­instrumente haben sich in den letzten Jahren deutlich erweitert – insbesondere durch ESUG und StaRUG. Damit steigen zugleich die Anforderungen an Geschäfts­führung, Finanzierer und weitere Stakeholder.

Es genügt nicht, „ein Verfahren zu wählen“. Entscheidend ist, die Optionen situations­gerecht zu bewerten, zeitlich richtig zu takten und die Voraus­setzungen für eine wert­orientierte Fortführung belastbar herzustellen.

Wir unterstützen Sie dabei, die gerichtliche Sanierung als Sanierungs­rahmen nach der InsO strukturiert aufzusetzen: von der Einordnung der Insolvenz­gründe über die Auswahl des geeigneten Weges (z. B. Eigen­verwaltung, Schutz­schirm, Insolvenz­plan) bis zur vorbereiteten Umsetzung.

Im Fokus stehen eine klare Entscheidungs­logik, eine belastbare Planungs- und Liquiditäts­steuerung sowie eine stakeholder­fähige Kommunikation und Dokumentation über den gesamten Prozess.

Termin vereinbaren

Wir schaffen die Grundlage, damit Sie in kurzer Zeit entscheidungs- und verhandlungs­fähig werden: Verfahrens­optionen, Anforderungen, Zeitachsen und kritische Abhängigkeiten – konsistent für Management und Finanzierer.

Im Termin klären wir strukturiert Insolvenz­reife-/Pflichten­lage, Datenstand, Stakeholder­anforderungen und den passenden Zuschnitt (Eigen­verwaltung / Schutz­schirm / Insolvenz­plan / übertragende Sanierung). Sie erhalten anschließend einen konkreten Fahrplan inkl. Unterlagen­liste, Rollen­modell und Taktung.

Sanierung bei drohender oder eingetretener Insolvenz

Je nach den Bedürfnissen der einzelnen Beteiligten beraten wir Sie in folgenden Bereichen:

Ergebnisse / Ihr Mehrwert

  • Entscheidungs- und Verfahrens­sicher­heit
    Klare Einordnung der Lage und Auswahl des geeigneten Weges (Eigen­verwaltung, Schutz­schirm, Insolvenz­plan, ggf. übertragende Sanierung) – mit belastbarer Zeitachse, Rollen und kritischen Voraussetzungen.
  • Wert- und Fortführungs­orientierung
    Geordneter Rahmen zur Sicherung von Liefer­fähigkeit, Kunden­beziehungen und Wert­schöpfung – mit Fokus auf Fortführung statt reiner Abwicklung.
  • Haftungs- und Pflichten­situation
    Strukturierte Einschätzung der wesentlichen Haftungs­risiken und Pflichten­lage im Krisenverlauf (z. B. Organpflichten, Zahlungs­priorisierung, Dokumentations­­anforderungen) – als Grundlage für Entscheidungen, Maßnahmen­priorisierung und Stakeholder­kommunikation.
  • Berücksichtigung von Sonder­themen
    Wir arbeiten die Auswirkungen branchen- und unternehmens­spezifischer Besonderheiten strukturiert heraus (z. B. Erhalt des Rechts­trägers, Umgang mit Schlüssel­verträgen, Kunden-/Lieferanten­abhängigkeiten, regulatorische Vorgaben) und übersetzen sie in konkrete Anforderungen an Verfahrens­design, Maßnahmen­priorisierung und Umsetzungs­fahrplan.
Gerichtliche Sanierung

Häufig gestellte Fragen

Eine gerichtliche Sanierung nutzt die Insolvenz­ordnung (InsO) als strukturierten Rahmen, um Fortführung, Verhandlungen und Maßnahmen­umsetzung geordnet zu steuern. Ziel ist die wert- und fortführungs­orientierte Stabilisierung, nicht die reine Abwicklung.
Sinnvoll ist sie, wenn eine außer­gerichtliche Lösung nicht (mehr) tragfähig ist, Zeitdruck besteht oder Stakeholder-Blockaden eine geordnete Einigung verhindern.

Weniger geeignet ist sie, wenn die Fort­führung operativ nicht darstellbar ist oder die Daten­lage eine belastbare Steuerung kurzfristig nicht ermöglicht

Eigen­verwaltung, Schutz­­schirm, Insolvenz­plan und/oder übertragende Sanierung

Die Auswahl folgt einer Entscheidungs­logik: Krisenursachen, Liquiditäts­fenster, Stakeholder-Mehrheiten, Umsetz­­barkeit und Haftungs-/Pflichten­lage. Wir strukturieren die Optionen und leiten daraus den passenden Zuschnitt inkl. Zeitachse, Rollen­modell und Voraussetzungen ab.

Im Ersttermin klären wir strukturiert Insolvenzreife-/Pflichten­lage, Datenstand, Stakeholder­anforderungen und den passenden Verfahrens­zuschnitt. Sie erhalten anschließend einen konkreten Fahrplan inklusive Unterlagen­liste, Rollen­modell und Taktung.
Mindestens erforderlich sind ein belastbarer Liquiditäts­status und eine kurzfristige Liquiditäts­steuerung, wesentliche Vertrags-/Stakeholder-Informationen sowie eine konsistente Zahlen­basis für Planung und Kommunikation. Je klarer der Datenstand, desto schneller werden Sie entscheidungs- und verhandlungs­fähig.

Gerne unterstützen wir auch bei der Erstellung belastbarer Planungs­rechnungen.

StaRUG ist ein präventiver Restrukturierungs­rahmen außerhalb des Insolvenz­verfahrens, während die gerichtliche Sanierung im InsO-Rahmen stattfindet. Welche Route passt, hängt u. a. von Insolvenz­reife, Durchsetz­barkeit von Maßnahmen, Mehrheits­logiken und dem erforderlichen Eingriffs­grad ab.

Aktuelle Meldungen und Referenzen

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