BEWERTUNG VON SANIERUNGSOPTIONEN

Alle zulässigen Wege

Außergerichtlich, StaRUG, Schutzschirm, Eigenverwaltung, Regelverfahren

Ø 14 Tage

von der Datenübergabe bis zur Entscheidungsvorlage

Festpreis

Nach transparenter und kostenfreier Erstprüfung

Welcher Sanierungsweg trägt Ihr Unternehmen durch die Krise?

Wenn Liquidität und Ergebnis wegbrechen, entscheidet sich in wenigen Wochen, auf welchem Weg Ihr Unternehmen die Krise verlässt: aus eigener Kraft, über einen Restrukturierungsplan nach dem StaRUG oder unter dem Schutz eines Insolvenzverfahrens.

Jeder Weg hat seinen Preis: Zeit, Geld oder unternehmerische Kontrolle.

Und jeder hat ein Zeitfenster. Der Zugang zum StaRUG setzt voraus, dass Sie noch zahlungsfähig sind: Tritt Zahlungsunfähigkeit ein, steht dieser Weg nicht mehr zur Verfügung, und zwar auch dann nicht, wenn die Zahlungsfähigkeit später wiederhergestellt wird.

Die Optionsanalyse bewertet alle Wege, die Ihnen heute offenstehen, an Ihren eigenen Zahlen. Sie erhalten eine begründete Empfehlung, welcher davon trägt, und wir besprechen die Abwägung gemeinsam mit Ihnen. Bewertet wird dabei aus Ihrer Sicht als Gesellschafter und Geschäftsführer.

Wann Sie uns ansprechen sollten

  • Die Liquiditätsplanung zeigt in den nächsten Monaten eine Deckungslücke, für die noch keine Lösung steht.

  • Ihre Bank verlangt ein Sanierungskonzept – und Sie wollen wissen, ob das der richtige Weg ist, bevor Sie es beauftragen.

  • Eine Prolongation steht an, oder Covenants sind gerissen.

  • Ein Gesellschafter, Investor oder Großgläubiger drängt auf eine Entscheidung, der Sie nicht ungeprüft zustimmen wollen.

  • Eine Prüfung auf Insolvenzgründe hat drohende Zahlungsunfähigkeit ergeben – oder Sie befürchten, dass es so weit kommt.

  • Mehrere Berater empfehlen Ihnen Unterschiedliches, und Sie brauchen eine neutrale Einordnung.

Je früher die Analyse erfolgt, desto mehr Optionen stehen überhaupt noch offen. Das ist keine Floskel, sondern eine Frage des Rechtsrahmens.

Termin vereinbaren

Der erste Schritt ist ein Gespräch – wählen Sie einfach einen freien Termin. Wir klären Ihre Liquiditätsreichweite, den Zeitdruck und wer mitentscheidet, und sagen Ihnen offen, welche Sanierungswege Ihnen heute noch offenstehen und ob eine Optionsanalyse der richtige nächste Schritt ist. Kostenfrei und vertraulich.

Michael Seidel
Michael SeidelPartner

Was die Optionsanalyse leistet

Wir prüfen nicht, ob eine Sanierung grundsätzlich möglich ist – das beantworten die Kurzanalyse und die Prüfung auf Insolvenzgründe. Wir prüfen, auf welchem Weg sie gelingt.

Dazu stellen wir die in Ihrer Lage rechtlich zulässigen Verfahren nebeneinander, unterlegen jedes mit Zahlen aus Ihrer Buchhaltung und bewerten sie an einem festen Kriterienkatalog.

Sie erhalten kein Meinungsbild, sondern einen nachvollziehbaren Vergleich mit einer begründeten Empfehlung, aus der zugleich hervorgeht, warum die übrigen Wege ausscheiden. Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 ist die Optionsanalyse nicht. Das kann ein Schritt danach sein, wenn die Entscheidung gefallen ist.

Häufig ist die Optionsanalyse der zweite Schritt nach einer Kurzanalyse. Liegen aktuelle Zahlen und eine belastbare Planung vor, steigen wir direkt ein.

Welche Wege Ihnen offenstehen

Welche Verfahren überhaupt zur Verfügung stehen, entscheidet Ihre Liquiditätslage. Mit jeder Stufe fällt ein Weg weg, und die verbleibenden greifen tiefer in Ihre Rechte ein.

LIQUIDITÄTSSITUATION

Zahlungs­fähigkeit

Drohende Zahlungsun­fähigkeit

Zahlungs­unfähigkeit

VERFAHREN

Autonome Sanierung ohne Rechts­rahmen

StaRUG

Schutz­schirm

Eigen­verwaltung

Regel­verfahren

INSTRUMENT

Fort­­führungs­prognose

Sanierungs­konzept

Restruk­tu­rierungs­plan

Insol­venz­plan 

Über­tra­gene Sa­nier­ung

Je später das Stadium, desto weniger Wege stehen offen. Die Farbe zeigt das Krisenstadium, nicht die Eignung des Verfahrens.

  • Außergerichtliche Sanierung – bietet den größten Gestaltungsspielraum: Stundungen, Tilgungsaussetzungen, Rangrücktritte, Forderungsverzichte, Gesellschafterbeiträge, Teilverkäufe. Ihre Grenze liegt dort, wo ein notwendiger Beteiligter nicht zustimmt oder die Finanzierung nicht darstellbar ist.

  • StaRUG – setzt den Restrukturierungsplan gegen einzelne blockierende Gläubiger durch, solange Sie noch zahlungsfähig sind. Geeignet vor allem für finanzwirtschaftliche Restrukturierungen: Forderungen von Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis können nach § 4 StaRUG nicht einbezogen werden.

  • Schutzschirm (§ 270d InsO) – gibt Ihnen bis zu drei Monate, um einen Insolvenzplan unter eigener Verfügungsbefugnis vorzubereiten. Setzt voraus, dass Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

  • Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) – kommt auch nach eingetretener Zahlungsunfähigkeit in Betracht und verlangt eine belastbare Eigenverwaltungsplanung. Eröffnet den Zugriff auf Insolvenzgeld, verkürzte Kündigungsfristen und den Insolvenzplan.

  • Regelverfahren und übertragende Sanierung – entziehen Ihnen die Verfügungsbefugnis: Sie geht auf den Insolvenzverwalter über. Ist der bisherige Rechtsträger nicht sanierbar, kann der Geschäftsbetrieb auf einen Investor übertragen werden; das Unternehmen besteht fort, die Gesellschafterstellung nicht.

Welcher dieser Wege für Sie in Frage kommt, entscheidet nicht Ihre Präferenz, sondern Ihre Zahlen und der Zeitpunkt, zu dem die Frage gestellt wird.

Wie wir bewerten

Nicht jeder denkbare Weg ist eine echte Option. Bevor wir bewerten, filtern wir in zwei Schritten.

Die sieben Kriterien

Jede Option wird an denselben sieben Kriterien gemessen:

  • Erfolgswahrscheinlichkeit – aktuelle und geplante Ertragslage.
  • Rechtssicherheit – Haftungsrisiken der Geschäftsführung, Anfechtungsrisiken.
  • Geschwindigkeit – Dauer und Komplexität des Verfahrens.
  • Finanzbedarf – neuer Bedarf, Auswirkung auf bestehende Sicherheitenverträge.
  • Einflussnahme Dritter – Gläubigereinfluss (Banken, Betriebsrat), Eingriff in Gesellschafterrechte.
  • Strategische und operative Wirkung – Kunden, Lieferanten, Marktposition.
  • Steuerliche Implikationen – Verlustvorträge, Sanierungsertrag (§ 3a EStG).

Diese Kriterien sind nicht gleich viel wert. Reicht die Liquidität noch acht Wochen, dominiert Geschwindigkeit alles andere; ist der Erhalt der Gesellschafterstellung Ihr Ziel, wird die Einflussnahme Dritter zum Ausschlusskriterium. Die Gewichtung legen wir zu Beginn gemeinsam mit Ihnen fest und dokumentieren sie.

Ihre Entscheidungsgrundlage

Sie erhalten die Bewertung als Zusammenfassung auf einer Seite: Verfahren in den Spalten, Kriterien in den Zeilen, jede Zelle mit einer Einschätzung und einem Satz Begründung. Darunter die Empfehlung und die Termine, an denen Optionen verfallen. Diese Seite nehmen Sie in die Gesellschafterversammlung oder ins Bankgespräch mit; der ausführliche Bericht liegt dahinter.

Ablauf und Ergebnis

Was Sie am Ende in der Hand halten: die Bewertungsmatrix auf einer Seite, eine begründete Handlungsempfehlung mit den kritischen Terminen, die Dokumentation der verworfenen Optionen mit Begründung, die Bestimmung des Zeitfensters und eine Liquiditätsbetrachtung des empfohlenen Weges. Auf Wunsch zusätzlich eine Präsentationsfassung für Banken und Gesellschafter.

Was es kostet. Die Fallprüfung vorab ist kostenfrei. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot; der Preis hängt im Wesentlichen davon ab, ob eine belastbare Planung vorliegt oder aufgebaut werden muss.

Festpreis anfragen

Sie kennen jetzt den Ablauf. Was er in Ihrem Fall kostet, hängt von Umfang und Ausgangslage ab. Schildern Sie uns Ihre Ausgangslage: Liquiditätsreichweite, Forderungen Ihrer Bank, wer mitentscheidet. Sie erhalten ein Festpreisangebot für den Umfang, den Ihr Fall tatsächlich braucht. Die Erstprüfung ist kostenfrei und unverbindlich.

Haftung: Warum Sie die dokumentierte Optionsprüfung schützt

§ 1 StaRUG verpflichtet Sie, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und bei einer erkannten Krise geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ob Sie dabei pflichtgemäß gehandelt haben, misst sich an der Business Judgement Rule – § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG, auf GmbH-Geschäftsführer über § 43 GmbHG übertragen: Wer auf Grundlage angemessener Information und frei von Sonderinteressen zum Wohl der Gesellschaft entscheidet, verletzt seine Pflichten auch dann nicht, wenn sich die Entscheidung im Nachhinein als nachteilig erweist. Die Beweislast dafür liegt bei Ihnen.

Genau das leistet die Dokumentation der verworfenen Optionen: Sie belegt, welche Alternativen wann geprüft, wie bewertet und aus welchen Gründen ausgeschieden sind. Ohne sie steht im Streitfall Ihre Erinnerung gegen die Aktenlage.

Nach Eintritt der Insolvenzreife kommen persönliche Zahlungshaftung und Antragsfristen hinzu. Aus diesem Grund kommt der genauen Bestimmung des Stichtags erhebliche Bedeutung zu.

Ihr Mehrwert mit KAS

  • Entscheidungssicherheit
    Sie wählen zwischen bewerteten Alternativen statt zwischen Meinungen. Jede Empfehlung nennt auch die Begründung, warum die übrigen Wege ausscheiden.

  • Verhandlungsposition
    Sie kennen Ihre Optionen, bevor Ihre Bank fragt. Wer die ohne Zustimmung erreichbaren Ergebnisse kennt, kann die Verhandlung auf einer belastbaren Grundlage führen.

  • Fristensicherheit
    Sie wissen, bis wann welcher Weg offensteht, und können den Zeitpunkt der Entscheidung selbst bestimmen.

  • Umsetzung aus einer Hand
    Nach der Entscheidung begleiten wir die Umsetzung, im StaRUG-Verfahren wie im Bankenkreis. Ein Ansprechpartner, kein Übergabeverlust.

Bewertung von Sanierungsoptionen

Unser Angebot

Stufe 1 · Einstieg

Optionsscreening

Wenn zuerst die Frage steht, ob überhaupt Handlungsspielraum besteht.

DauerØ 6 Tage
ErgebnisIndikative Bewertung
HonorarFestpreis nach Erstprüfung

Indikative Bewertung der Sanierungswege auf Basis Ihrer vorhandenen Zahlen. Enthält die Auswertung auf Belegebene und eine plausibilisierte kurzfristige Liquiditätsvorschau – keine integrierte Planung.

Das Honorar wird auf eine vertiefte Analyse angerechnet.

Stufe 2 · vollständig

Vertiefte Optionsanalyse

Wenn zwischen mehreren Wegen entschieden werden muss.

DauerØ 14 Tage
ErgebnisEntscheidungsvorlage
HonorarFestpreis nach Erstprüfung

Bewertungsmatrix mit Empfehlung, Haftungsdokumentation und Präsentationsfassung für Gesellschafter und Bank. Enthält die integrierte Planung – plausibilisiert, wenn eine vorliegt, sonst aufgebaut.

Ob eine belastbare Planung vorliegt, ist der wesentliche Treiber für Aufwand und Honorar.

Wenn die Entscheidung gefallen ist, begleiten wir die Umsetzung – als Projektleitung im StaRUG-Verfahren, in der Eigenverwaltung oder im außergerichtlichen Bankenkreis, bis hin zum Interim Management und laufendem Sanierungscontrolling.

Häufig gestellte Fragen

Das hängt an Ihrer Liquiditätsreichweite, nicht am Kalender. Sobald absehbar ist, dass die Liquidität in den nächsten Monaten nicht aus eigener Kraft gedeckt ist, ist der Zeitpunkt da. Mit dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit entfallen genau die Optionen, die den größten Gestaltungsspielraum bieten.

Das ist die Frage, die die Optionsanalyse beantwortet. Vorab: Das StaRUG passt, wenn der Kern des Problems eine überhöhte Finanzverschuldung ist, das operative Geschäft trägt und einzelne Gläubiger eine sonst konsensfähige Lösung blockieren. Es passt nicht, wenn das operative Geschäft selbst saniert werden muss oder Personalmaßnahmen im Zentrum stehen.

Häufig ja – und zwar davor. Erstens setzt ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 voraus, dass eine außergerichtliche Lösung mit allen Beteiligten erreichbar ist. Blockiert ein einzelner Gläubiger, ist das Konzept teuer und wirkungslos. Zweitens braucht es Wochen – wenn Ihre Liquiditätsreichweite das nicht hergibt, stimmt die Reihenfolge nicht. Und drittens fordert die Bank, entscheiden müssen Sie.

Nicht zwingend. Liegen aktuelle Zahlen und eine belastbare Planung vor, steigen wir direkt ein. Fehlt beides, ist die Kurzanalyse der schnellere und günstigere Weg zur Datenbasis – und wird angerechnet.

Nein. Die Optionsanalyse ist ein internes Dokument der Geschäftsführung. Ob, wann und in welchem Umfang Sie Ergebnisse offenlegen, entscheiden ausschließlich Sie.

Dann sagen wir Ihnen das unmissverständlich und benennen die Fristen. Auch in dieser Lage gibt es Gestaltungsspielraum – Eigenverwaltung und Insolvenzplan setzen keine Zahlungsfähigkeit voraus.

Nein. Die Optionsanalyse ist als neutrale Zweitmeinung ausdrücklich geeignet – gerade wenn eine Empfehlung im Raum steht, die weitreichende Folgen für die Gesellschafter hat.

Der Aufwand hängt vor allem davon ab, ob eine belastbare Planung vorliegt oder aufgebaut werden muss. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach dem Erstgespräch.

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