UNTERNEHMENSVERKAUF (DISTRESSED M&A)
Ein Unternehmensverkauf unter Krisenbedingungen ist ein Transaktionsprozess unter Restrukturierungs- und Haftungslogik. Entscheidend sind Krisenstadium, Deal-Struktur (Asset/Share/Planlösung) und ein Fahrplan bis Signing/Closing, der auch unter Zeitdruck steuerbar bleibt.
Wir führen Distressed-Transaktionen so, dass sie entscheidungsfähig und stakeholderfähig sind – außergerichtlich, im StaRUG-Rahmen oder in der Insolvenz (InsO/ESUG).
Fachliche Leitplanken für Distressed M&A
Insolvenzrechtlicher Rahmen und Verantwortungslogik
In der Krise bestimmt die (drohende) Insolvenzreife die Prozessarchitektur. Maßgeblich sind insbesondere Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), Überschuldung (§ 19 InsO) und die daraus abgeleiteten Antragspflichten (u. a. § 15a InsO). Für Käufer und Verkäufer ist entscheidend, dass Transaktionsschritte, Kommunikation und Dokumentation mit dem Krisenstadium konsistent sind – auch im Hinblick auf persönliche Risiken der Organe.
Anfechtung, Kaufpreislogik und Vollzugssicherheit
Ein zentraler Unterschied zu klassischem M&A ist die Anfechtungs- und Vollzugslogik. Relevante Themen sind die Systematik der Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO), typische Risikotreiber (z. B. § 134 InsO) sowie die Gestaltung und Dokumentation von Leistung/Gegenleistung (Bargeschäftslogik, u. a. § 142 InsO).
In der Praxis geht es weniger um „Perfektion“, sondern um eine saubere Preis- und Strukturbegründung und einen taktfesten Prozess.
Betriebsübergang, Haftung, Verträge und Genehmigungen
Bei Asset-Strukturen sind Betriebsübergang und Folgerisiken früh zu prüfen (u. a. § 613a BGB), ergänzt um handels- und steuerrechtliche Haftungstatbestände je nach Konstellation (z. B. § 25 HGB, § 75 AO). Zusätzlich sind kritische Verträge, Lizenzen und Genehmigungen häufig der eigentliche Engpass – und müssen deshalb als eigene „Workstream-Logik“ in den Fahrplan.
Termin vereinbaren
Wenn Sie einen Verkauf prüfen oder ein Unternehmen in einer Sondersituation erwerben möchten, klären wir im Erstgespräch die drei Punkte, die den Verlauf bestimmen: Krisenstadium, Deal-Struktur und Fahrplan.
Sie erhalten eine belastbare Einschätzung, ob der passende Rahmen eher außergerichtlich, im StaRUG oder in der Insolvenz liegt – und welche Schritte kurzfristig priorisiert werden müssen.
Transaktionswege im Vergleich
Im Gegensatz zu organischem Wachstum können durch den Zukauf von Wettbewerbern schneller Marktanteile, Technologien und Personalkapazitäten gewonnen werden. Der Erwerb von Unternehmen in der Krise stellt dazu eine Unterform dar, die noch einmal deutlich schneller und ggf. auch preisgünstiger erfolgen kann.
Die Zeit für die Abwicklung der Transaktion, der Kaufpreis, mögliche Haftungsthemen sowie weitere Chancen und Risiken hängen dabei sehr stark von dem Krisenstadium des zu verkaufenden Unternehmens ab. Von der Ertragskrise, über die Liquiditätskrise bis zur Insolvenz verändern sich die Rahmenbedingungen für Verkäufer und Käufer deutlich.
So sind die Rahmenbedingungen in jedem Fall individuell zu bewerten. Mit Blick auf die Haftung für Altverbindlichkeiten, persönliche Risiken, Kapitalbedarf (Kaufpreis und Liquidität), fortführungswürdige Unternehmensteile und notwendige Vertragsverhältnisse bzw. Genehmigungen ist die Entscheidung zu treffen, ob die Transaktion innerhalb oder außerhalb der Insolvenz abgewickelt werden sollte und welches Verfahren im konkreten Fall das passende ist.
Wir bewerten die jeweiligen Chancen bzw. Risiken und unterstützen Sie bei der Entscheidung unabhängig davon, ob Sie ein Kaufinteresse haben oder auf der Verkäuferseite stehen. Sprechen Sie uns an!
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