UNTERNEHMENS­VERKAUF (DISTRESSED M&A)

Ein Unternehmensverkauf unter Krisen­bedingungen ist ein Transaktions­prozess unter Restrukturierungs- und Haftungs­logik. Entscheidend sind Krisenstadium, Deal-Struktur (Asset/Share/Planlösung) und ein Fahrplan bis Signing/Closing, der auch unter Zeitdruck steuerbar bleibt.

Wir führen Distressed-Transaktionen so, dass sie entscheidungs­fähig und stakeholder­fähig sind – außer­gerichtlich, im StaRUG-Rahmen oder in der Insolvenz (InsO/ESUG).

Fachliche Leitplanken für Distressed M&A

Insolvenz­rechtlicher Rahmen und Verantwortungs­logik

In der Krise bestimmt die (drohende) Insolvenz­reife die Prozess­architektur. Maßgeblich sind insbesondere Zahlungs­unfähigkeit (§ 17 InsO), Übers­chuldung (§ 19 InsO) und die daraus abgeleiteten Antrags­pflichten (u. a. § 15a InsO). Für Käufer und Verkäufer ist entscheidend, dass Transaktions­schritte, Kommunikation und Dokumentation mit dem Krisen­stadium konsistent sind – auch im Hinblick auf persönliche Risiken der Organe.

Anfechtung, Kaufpreis­logik und Vollzugs­sicherheit

Ein zentraler Unterschied zu klassischem M&A ist die Anfechtungs- und Vollzugs­logik. Relevante Themen sind die Systematik der Insolvenz­anfechtung (§§ 129 ff. InsO), typische Risiko­treiber (z. B. § 134 InsO) sowie die Gestaltung und Dokumentation von Leistung/Gegen­leistung (Bargeschäfts­logik, u. a. § 142 InsO).

In der Praxis geht es weniger um „Perfektion“, sondern um eine saubere Preis- und Struktur­begründung und einen taktfesten Prozess.

Betriebsübergang, Haftung, Verträge und Genehmigungen

Bei Asset-Strukturen sind Betriebs­übergang und Folge­risiken früh zu prüfen (u. a. § 613a BGB), ergänzt um handels- und steuer­rechtliche Haftungs­tat­bestände je nach Konstellation (z. B. § 25 HGB, § 75 AO). Zusätzlich sind kritische Verträge, Lizenzen und Genehmigungen häufig der eigentliche Engpass – und müssen deshalb als eigene „Workstream-Logik“ in den Fahrplan.

Termin vereinbaren

Wenn Sie einen Verkauf prüfen oder ein Unternehmen in einer Sonder­situation erwerben möchten, klären wir im Erst­gespräch die drei Punkte, die den Verlauf bestimmen: Krisen­stadium, Deal-Struktur und Fahrplan.

Sie erhalten eine belastbare Einschätzung, ob der passende Rahmen eher außer­gerichtlich, im StaRUG oder in der Insolvenz liegt – und welche Schritte kurzfristig priorisiert werden müssen.

Transaktionswege im Vergleich

Im Gegensatz zu organischem Wachstum können durch den Zukauf von Wett­bewerbern schneller Marktanteile, Technologien und Personal­­kapazitäten gewonnen werden. Der Erwerb von Unternehmen in der Krise stellt dazu eine Unter­form dar, die noch einmal deutlich schneller und ggf. auch preis­günstiger erfolgen kann.

Die Zeit für die Abwicklung der Transaktion, der Kaufpreis, mögliche Haftung­sthemen sowie weitere Chancen und Risiken hängen dabei sehr stark von dem Krisen­stadium des zu verkaufenden Unternehmens ab. Von der Ertragskrise, über die Liquiditäts­krise bis zur Insolvenz verändern sich die Rahmen­bedingungen für Verkäufer und Käufer deutlich.

So sind die Rahmen­bedingungen in jedem Fall individuell zu bewerten. Mit Blick auf die Haftung für Alt­verbindlichkeiten, persönliche Risiken, Kapital­bedarf (Kaufpreis und Liquidität), fortführungs­würdige Unternehmens­teile und notwendige Vertrags­verhältnisse bzw. Genehmigungen ist die Entscheidung zu treffen, ob die Transaktion innerhalb oder außerhalb der Insolvenz abgewickelt werden sollte und welches Verfahren im konkreten Fall das passende ist.

Wir bewerten die jeweiligen Chancen bzw. Risiken und unter­stützen Sie bei der Entscheidung unabhängig davon, ob Sie ein Kauf­interesse haben oder auf der Verkäufer­seite stehen. Sprechen Sie uns an!

Typisch, wenn:
Das Unternehmen ist noch handlungs­fähig; Vertraulichkeit und Geschwindigkeit sind zentral.

Stärken:
Geringere Öffentlichkeits­wirkung; Verkäufer­seite bleibt eher prozessführend; Käufer kann früh stabilisieren.

Risiken:
Fehleinschätzung von Insolvenz­reife/Antragspflichten; Anfechtungs- und Vollzugs­risiken; Betriebs­übergang/Haftung bei Asset-Strukturen.

Wagnisreduzierung:
Dokumentierter Liquiditäts­status, rollierende Planung, klare Gegen­leistungs­logik, Due Diligence mit Restrukturierungs­fokus, belastbares Sanierungs­konzept (bei Bedarf IDW S 6-nah).

Typisch, wenn:
Das Unternehmen ist noch nicht zahlungs­unfähig, aber drohende Zahlungs­unfähigkeit absehbar ist; es braucht plan­basierte Durchsetzung und geordnete Umsetzung (inkl. Stakeholder-Synchronisation).

Stärken:
Planlogik schafft Struktur für Maßnahmen, Bedingungen und Vollzug; Anker für Verhandlung und Umsetzung; häufig geringere Öffentlichkeits­wirkung als Insolvenz.

Risiken:
Eignungs-/Timing-Risiko (StaRUG setzt Nicht-Zahlungs­unfähigkeit voraus); Plan- und Verfahrens­komplexität; Schnitt­stellen­risiken zwischen Transaktion und Restrukturierungs­plan (z. B. falsche Abhängigkeiten/Conditions); Akzeptanz- und Kommunikations­risiken gegenüber wesentlichen Stakeholdern.

Wagnisreduzierung:
Frühzeitiger Liquiditäts- und Krisenstatus-Check (Abgrenzung zu § 17/§ 19 InsO), klare Plan-/Deal-Architektur (welche Regelungen in den Plan, welche in Verträge), belastbare Bewertungs- und Kaufpreis­logik (Dokumentation), saubere Meilenstein- und Conditions-Struktur, abgestimmte Stakeholder-Kommunikation und Berater-Governance.

Typisch, wenn:
Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung eingetreten ist oder außer­gerichtliche/StaRUG-Lösungen nicht mehr tragen; die Transaktion muss unter Verfahrens­logik und engem Zeitfenster umgesetzt werden (häufig über Asset Deal, alternativ Insolvenz­plan).

Stärken:
Asset Deal ermöglicht klare Abgrenzung von Alt­verbindlichkeiten („bleiben zurück“); geringere typische Anfechtungs-/Altlasten­risiken für den Erwerber; „cleaner“ Zuschnitt der zu über­nehmenden Einheiten möglich; Insolvenzplan erlaubt bei Bedarf den Erhalt des Rechts­trägers und wichtiger Vertrags­beziehungen.

Risiken:
Bieter- und Verfahrens­druck (weniger Exklusivität, höherer Takt); Zeitfenster-/Fortführungs­risiko (Liquiditäts­verbrauch, operative Instabilität); Vertrags-/Genehmigungs­risiken (nicht automatisch übergehend, Neu­verhandlung erforderlich); Personal-/Betriebs­übergangsthemen je nach Struktur; Reputations- und Kommunikations­risiken.

Wagnisreduzierung:
Früh festgelegte Transaktions­route (Asset vs. Plan) inkl. kritischer Pfad, „Day-1“-Betriebs- und Liquiditäts­sicherung, strukturierter Datenraum/Q&A trotz Zeitdruck, klare Bidder-Logik und Entscheidungs­dokumentation, Identifikation „must-have“-Verträge/Genehmigungen mit Verhandlungs­plan, enger Abstimmungs­modus mit Verwalter/Sachwalter und wesentlichen Stakeholdern sowie saubere Übergangs­leistungs­vereinbarung (falls erforderlich).

Vorgehen

sanierungskonzepte

Ergebnisse / Ihr Mehrwert

Ergebnisse

  • Transaktions­fahrplan
    (Meilensteine, Entscheidungs­fenster, Verantwortlichkeiten)
  • Deal-Readiness-Paket
    Datenraumstruktur, Q&A-Regeln, KPI-Set (inkl. Liquidität/Working Capital)
  • Risikokarte
    (Anfechtung/Betriebs­übergang/Verträge/Genehmigungen) mit priorisierten Maßnahmen
  • Angebots­vergleich als Entscheidungs­vorlage
    (Preis, Bedingungen, Risiken, Timing, Vollzug)
  • Verhandlungs­leitplanken
    (Term Sheet-/Vertrags­logik, Closing Conditions, Signing/Closing-Plan)
  • Stakeholder-Kommunikations­logik passend zum Krisen­stadium
    (Banken/Gläubiger/Gremien)

Ihr Mehrwert

  • Tempo mit Struktur
    Schnelligkeit ohne Blindflug durch priorisierte Datenlage und klare Taktung

  • Risiken von Anfang an im Griff
    Risikologik im Prozess statt nachgelagerter „Reparatur“ (Anfechtung, Haftung, Betriebsübergang, Vollzug)

  • Bank- und Stakeholderfähig entscheiden
    Stakeholderfähigkeit durch nachvollziehbare Entscheidungsunterlagen und KPI-Logik

  • Weniger Reibung im Deal
    Höhere Angebotsqualität und weniger Reibung in Nachverhandlungen

  • Management wirksam entlasten
    Entlastung des Managements in operativ kritischen Phasen durch stringente Prozessführung

  • Verfahrensroute sicher wählen
    Routenkompetenz: außergerichtlich, StaRUG oder InsO – strukturiert begründet statt Bauchgefühl

Häufig gestellte Fragen

Unternehmensverkäufe/-käufe unter dem Einfluss einer wirtschaftlichen Schief­lage. Zeitkritik, Restrukturierungs­logik und erhöhte Risiken (Haftung, Anfechtung, Vollzug) prägen den Prozess.

Häufig der Asset Deal, weil Risiken und Altverbindlichkeiten eher abgrenzbar sind. Ein Share Deal kann sinnvoll sein, wenn Rechtsträger/Verträge erhalten werden sollen oder eine Planlösung vorgesehen ist.

StaRUG typischerweise bei drohender Zahlungs­unfähigkeit und dem Ziel, eine geordnete Restrukturierung außerhalb der Insolvenz zu sichern. Bei eingetretener Zahlungs­unfähigkeit ist die Transaktion regelmäßig im Insolvenz­rahmen zu strukturieren.
Das hängt von Krisenstadium, Datenlage und Verfahrens­route ab. In Insolvenz­konstellationen sind Zeitfenster oft eng; entscheidend ist eine konsequente Prozess­führung, damit Verhandlung und Vollzug nicht auseinander­laufen.
BWA/GuV, Liquiditäts­status inkl. rollierender Planung, OP-Listen, Kunden-/Produktmix, wesentliche Verträge/Genehmigungen, Personal-/Standort­daten, Banken­situation sowie offene Rechts-/Steuerthemen.
Wir übernehmen Transaktions- und Prozess­steuerung sowie die wirtschaftliche Logik (KPI, Liquidität, Deal-Struktur, Angebots­vergleich, Verhandlungs­architektur). Die rechtliche und steuerliche Aus­gestaltung erfolgt durch die jeweiligen Berater – abgestimmt in einem gemeinsamen Fahrplan.

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