UNTERNEHMENS­VERKAUF (DISTRESSED M&A)

Bei M&A-Projekten in Krisen­unternehmen beraten wir sowohl die Käufer­seite bei Wachstums­themen als auch die Verkäufer­seite bei der Sanierung oder in der Insolvenz.

Aufgrund unserer Erfahrungen sind wir in der Lage, schnell eine innovative und konstruktive Lösung zu entwickeln und diese auch umzusetzen.

Unternehmens­transaktionen in der Krise

In einer fortgeschrittenen Unternehmenskrise bzw. in der Insolvenz kann der Verkauf des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensteile eine geeignete Möglichkeit sein, um optimale Ergebnisse für die Gesellschafter und andere Stakeholder zu erzielen.

Wir beraten Unternehmen und Insolvenzverwalter bei der erfolgreichen Durchführung von Transaktionen in Krisensituationen (Distressed M&A).

Dabei berücksichtigen wir die jeweiligen Interessen unserer Auftraggeber (z.B. Haftungsreduzierung für Alt­gesell­schafter, Erhalt fortführungs­würdiger Unternehmens­teile bzw. Arbeitsplätze sowie optimale Befriedigung der Gläubiger).

Derartige Transaktionen zeichnen sich gegenüber klassischen M&A-Projekten durch ein sehr enges Zeitfenster, eine hohe Komplexität, spezifische rechtliche Themen sowie eine anspruchsvolle Kommunikation mit allen Beteiligten aus.

Auf Grund unserer Expertise in Restrukturierungsthemen sowie unserem Netzwerk sind wir in der Lage, Distressed M&A-Projekte erfolgreich umzusetzen.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wenn Sie den Kauf oder Verkauf eines Krisenunternehmens beabsichtigen oder eine Erstberatung zu spezifischen Fragestellungen benötigen!

Aus vergleichbaren Transaktionen – auch mit inter­nationalem Bezug – und der Spezialisierung auf Sanierungs- und Restrukturierungs­themen verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Michael Seidel
Michael SeidelPartner

Zeitpunkt der Übernahme

Im Gegensatz zu organischem Wachstum können durch den Zukauf von Wett­bewerbern schneller Marktanteile, Technologien und Personal­kapazitäten gewonnen werden. Der Erwerb von Unternehmen in der Krise stellt dazu eine Unterform dar, die noch einmal deutlich schneller und ggf. auch preis­günstiger erfolgen kann.

Die Zeit für die Abwicklung der Transaktion, der Kaufpreis, mögliche Haftung­sthemen sowie weitere Chancen und Risiken hängen dabei sehr stark von dem Krisen­stadium des zu verkaufenden Unternehmens ab. Von der Ertragskrise, über die Liquiditäts­krise bis zur Insolvenz verändern sich die Rahmen­bedingungen für Verkäufer und Käufer deutlich.

So sind die Rahmenbedingungen in jedem Fall individuell zu bewerten. Mit Blick auf die Haftung für Altverbindlichkeiten, persönliche Risiken, Kapitalbedarf (Kaufpreis und Liquidität), fortführungswürdige Unternehmensteile und notwendige Vertragsverhältnisse bzw. Genehmigungen ist die Entscheidung zu treffen, ob die Transaktion innerhalb oder außerhalb der Insolvenz abgewickelt werden sollte und welches Verfahren im konkreten Fall das passende ist.

Wir bewerten die jeweiligen Chancen bzw. Risiken und unterstützen Sie bei der Entscheidung unabhängig davon, ob Sie ein Kaufinteresse haben oder auf der Verkäuferseite stehen. Sprechen Sie uns an!

Bei einem M&A-Prozess außerhalb eines Insolvenzverfahrens kann die negative Marktwahrnehmung für das Geschäft und die Marke vermieden werden. Aus der Käufersicht besteht die Möglichkeit einer exklusiveren Verhandlung, während auf der Verkäuferseite die Altgesellschafter und die Geschäftsführung noch Herr des Verfahrens sind.

Üblicherweise erfolgt die Übernahme der Gesellschaftsanteile (Share Deal) in Zusammenhang mit der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und der Zuführung frischer Liquidität. Die Altverbindlichkeiten der Gesellschaft bleiben bestehen, außer man regelt sie vergleichsweise. In diesem Fall ist i.d.R. die Erstellung eines Sanierungskonzeptes erforderlich.

Dennoch besteht sowohl für die Verhandlungen als auch für die Zeit nach der Transaktion kontinuierlich die Gefahr einer Insolvenz mit den daraus resultierenden Haftungsrisiken für die Beteiligten sowie dem Risiko einer Insolvenzanfechtung der Transaktion.

Risiko einer späteren Insolvenzanfechtung

Beim Erwerb von Vermögensgegenständen oder Unternehmensteilen aus einem Krisenunternehmen ist die Vermeidung von künftigen Anfechtungsrisiken ein wesentlicher Schwerpunkt.

Für den Fall, dass der Kaufpreis unter dem eigentlichen Verkehrswert der erworbenen Assets lag, besteht für die nächsten 4 Jahre das Risiko der Insolvenzanfechtung (§ 134 InsO). Die Folgen einer Anfechtung sind, dass die erworbenen Vermögensgegenstände in die Insolvenzmasse fallen und die Rückforderung des gezahlten Kaufpreises zu einer Insolvenzforderung wird.

Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschafter

Für den alten, als auch für den neuen Geschäftsführer des Krisenunternehmens besteht das Risiko, dass eine Insolvenzantragspflicht falsch eingeschätzt wird. Die Folge wäre eine zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung.

Für die alten und neuen Gesellschafter bestehen im Rahmen von Verkäufen von Assets bzw. der Aufnahme von Verbindlichkeiten das Risiko einer Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs.

Risiko eines Betriebsübergangs

Grundsätzlich ist auch außerhalb der Insolvenz die Übernahme einzelner Vermögensgegenstände oder Betriebsteile (Asset Deal) möglich.

In diesem Fall besteht das Risiko eines Betriebsüberganges und damit der Übergang der Haftung für Verbindlichkeiten und Arbeitsverhältnisse gem. § 25 HGB, § 75 AO und § 613a BGB.

Praxistipps zur Wagnisreduzierung

  • Gutachten zum Nichtvorliegen einer Insolvenzreife

  • Rollierende Liquiditätsplanung während der Transaktion (inkl. Dokumentation)

  • Gutachten zur Angemessenheit des Kaufpreises (Fairness Opinions)

  • Vertragserfüllung im insolvenzrechtlichen Bargeschäft

  • Due Diligence unter Sanierungsschwerpunkten

  • Tragfähiges Sanierungskonzept (BGH /IDW)

Mit Wirkung zum 01.01.2021 hat der Gesetzgeber mit der Einführung des StaRUG ein Verfahren zur Unternehmenssanierung außerhalb der Insolvenz beschlossen. Eine der wichtigsten Zugangsvoraussetzungen ist die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens von mehr als 12 Monaten.

Der Kernbestandteil ist ein Restrukturierungsplan, der die für die Sanierung erforderlichen Regelungen und Maßnahmen enthält. Unter anderem kann hier auch ein (Teil-)Verkauf von Assets, Beteiligungen oder des gesamten Unternehmens geregelt werden.

Die im Restrukturierungsplan getroffenen Regelungen sind auch bei einer im späteren Zeitverlauf eintretenden Insolvenz vor der Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter geschützt. Das betrifft auch den im Restrukturierungsplan vereinbarten Kaufpreis. Diese Anfechtungsprivilegierung reduziert die Risiken für einen Erwerber ggü. einem klassischen Distressed M&A-Prozess deutlich.

Die beschränkte Öffentlichkeitswirksamkeit im Restrukturierungsverfahren stellt wiederum einen Vorteil ggü. einem Erwerb in der Insolvenz bzw. in einem Insolvenzplanverfahren dar.

Ein Kauf in der Insolvenz ist für den Käufer mit deutlich weniger Risiken behaftet. Standardmäßig werden die Vermögensgegenstände im Rahmen eines Asset Deals veräußert. Die Altverbindlichkeiten des Krisenunternehmens bleiben zurück, das Anfechtungsrisiko entfällt und Erwerber können sich ausgewählte Unternehmensteile individuell zusammenstellen.

Auf der anderen Seite entfällt die exklusive Verhandlungsposition, da der Insolvenzverwalter mit mehreren Interessenten verhandeln wird, da das Zeitfenster für den Abschluss der Transaktion i.d.R. durch den Insolvenzgeldzeitraum bestimmt wird.

Weiterhin ist zu beachten, dass Verträge nicht automatisch auf den Erwerber übergehen. Was in der Regel von Vorteil ist, kann in Teilen zu Problemen führen, wenn diese Verträge notwendig sind und durch den Erwerber neu zu verhandeln sind (z.B. Mietverträge, Genehmigungen oder Nutzerdaten).

In diesen Fällen bietet sich die Möglichkeit des Insolvenzplanverfahrens an. Über den Erhalt des Rechtsträgers lassen sich die Vertragsverhältnisse auch in der Insolvenz fortführen. Darüber hinaus bietet das Insolvenzplanverfahren für die Investoren die Option, dass sich der Kapitalbedarf für die Transaktion reduziert, da in Teilen auch Verbindlichkeiten übernommen werden können.

Für den Altgesellschafter besteht die Möglichkeit, über die Mitwirkung an der Planerstellung Einfluss zu erhalten.

Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens aus der Insolvenz bzw. über einen Insolvenzplan bietet Chancen, wenn die insolvenzrechtlichen Besonderheiten im Prozess berücksichtigt werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen insolvenzerfahrenen M&A-Berater einzubeziehen, der neben der Fachkenntnis auch über ein entsprechendes Netzwerk verfügt, um derartige Transaktionen erfolgreich abwickeln zu können.

Unsere Leistungen

Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses – von der Vorbereitung und Strukturierung bis zum erfolgreichen Abschluss der Transaktion. Je nach Mandat beraten wie die Käufer- bzw. die Verkäufer­seite.

Für die Käuferseite

Durch dem Erwerb von Unternehmen in Sonder­situationen kann im Vergleich zum organischen Unternehmens­wachstum schneller eine kritische Größe im Markt gewonnen werden bzw. der Einstieg in ein neues Geschäfts­feld erfolgen.

Wir unterstützen Unternehmen und Finanz­investoren bei dem Erwerb von Unternehmen in Sonder­situationen.

  • Identifizierung und Ansprache von Zielunternehmen

  • Koordination und Durchführung der Due Diligence

  • Analyse des Ziel­unternehmens (inkl. Wert­ermittlung) mit Fokus auf Besonder­heiten des Restrukturierung- und Insolvenz­rechts sowie Haftungsthemen
  • Erstellung von Sanierungskonzepte & Gutachten zu Insolvenzantragsgründen

  • Erstellung und Verhandlung des Letters of Intent

  • Management der Verhandlungen, Vorbereitung und Verhandlung der erforderlichen Verträge (Asset Deal, Share Deal oder Insolvenz­plan)
  • Transaktions­management im gesamten Erwerbs­prozess bis zum erfolgreichen Abschluss (Signing & Closing)
  • Unterstützung bei Post-Closing-Maßnahmen (insb. bei Restruk­turierungen)

Für die Verkäuferseite

Der beim Unternehmens­verkauf erziel­bare Preis wird von der Unternehmens­situation, den Markt­verhältnissen und von einer professionellen Organisation der Transaktion beeinflusst.

In der Krise kommen noch weitere Neben­bedingungen (z.B. die Zeit­knappheit oder das Insolvenz­recht) hinzu. Wir beraten Sie bei der zügigen Ver­äußerung von Unternehmen oder Unternehmens­teilen.

  • Bewertung und Strukturierung der möglichen Verwertungs­szenarien (inkl. Wert­ermittlung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmens­teile)
  • Erstellung von Memorandum, Exposé und Vertraulichkeits­erklärung
  • Identifikation und Ansprache potenzieller Investoren

  • Koordination der Bereit­stellung von Informationen
  • Management der Investoren­gespräche, Vorbereitung und Verhandlung der erforderlichen Verträge (Asset Deal, Share Deal oder Insolvenz­plan)
  • Erstellung von Sanierungskonzepte & Gutachten zu Insolvenzantragsgründen

  • Transaktions­management im gesamten Verkaufs­prozess bis zum erfolgreichen Abschluss (Signing & Closing)

Häufig gestellte Fragen

Mergers & Acquisitions (M&A) umfasst alle Unternehmens­transaktionen (z.B. Unternehmenskäufe und -verkäufe oder Fusionen). Die Sonderform Distressed M&A beinhaltet die Unternehmens­transaktionen die unter dem Einfluss einer wirtschaftlichen Schieflage (Ertrags- oder Liquiditäts­krise, bzw. Insolvenz) erfolgen.
Ein Unternehmenskauf bzw. -verkauf in einer Krisen­situation ist deutlich komplexer als ein klassisches M&A-Projekt. Neben dem deutlich kleineren Zeitfenster kommen noch weitere Themenfelder wie das Insolvenz­recht und ggf. das Wirtschafts­strafrecht hinzu. Die Transaktion wird also komplexer und es steht für die Prüfung und die Umsetzung deutlich weniger Zeit zur Verfügung.
Eines der wichtigsten Merkmale ist eine deutliche Verkürzung der Projektzeit. In der außer­gerichtlichen Sanierung setzt die drohende Insolvenz den zeitlichen Rahmen.

In der Insolvenz dagegen orientiert sich der Zeitraum für den Abschluss der Transaktion oft am Insolvenz­geldzeitraum, da der Geschäfts­betrieb unter Vollkosten häufig eingestellt wird. Insofern steht für die vertragliche Umsetzung des Projektes oft nur ein Zeit­fenster von lediglich 2-3 Monaten zur Verfügung.

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