UNTERNEHMENSVERKAUF IN DER KRISE:
DISTRESSED M&A

Verkauf unter Zeitdruck

Ein Distressed-Prozess läuft in Wochen, nicht in Monaten. Wir beginnen mit dem, was den Zeitplan bestimmt.

Drei Wege, ein Ziel

Außergerichtlich, im StaRUG-Verfahren oder aus der Insolvenz – wir sagen Ihnen, welcher Weg in Ihrer Lage noch offen ist.

Sanierung und Transaktion

Wir beurteilen die Transaktionsfähigkeit selbst, weil wir aus der Sanierung kommen und nicht aus dem Dealgeschäft.

Wenn Ihr Unternehmen nicht mehr aus eigener Kraft saniert werden kann, bleibt der Verkauf. Er erhält in der Regel mehr als eine Liquidation: den Geschäftsbetrieb, einen Teil der Arbeitsplätze und einen höheren Erlös für die Gläubiger.

Ein solcher Verkauf folgt anderen Regeln als eine gewöhnliche Nachfolge. Ein klassischer Unternehmensverkauf dauert sechs bis achtzehn Monate, ein Verkauf in der Krise vier Wochen bis drei Monate. Zugleich sinkt der erzielbare Preis mit jeder Woche, in der die Liquidität weiter abschmilzt und die Lage bei Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern bekannt wird. Früh anzufangen ist deshalb der wichtigste Hebel.

Wir begleiten Unternehmensverkäufe in der Krise und aus der Insolvenz – für Gesellschafter, Geschäftsführung und Insolvenzverwalter. Weil wir aus der Sanierung kommen, beurteilen wir zuerst, ob und auf welchem Weg das Unternehmen überhaupt verkäuflich ist.

Wann ein Verkauf der richtige Weg ist

Der Verkauf ist selten die erste Wahl und häufig die beste verbliebene. Regelmäßig steht er an, wenn eine dieser Lagen eingetreten ist.

Die Sanierung aus eigener Kraft trägt nicht, weil frisches Kapital fehlt und die Gesellschafter es nicht aufbringen können.
Die Banken stellen die Fortführung der Finanzierung infrage und verlangen eine Lösung.
Die Liquiditätsreichweite ist absehbar begrenzt, und ein Investorenprozess muss beginnen, solange noch Zeit bleibt.
Die Nachfolge ist ungeklärt, und das Unternehmen ist zugleich in eine Schieflage geraten.
Ein Insolvenzverfahren läuft bereits, und der Geschäftsbetrieb soll als Ganzes übertragen werden.
Einzelne Bereiche sind tragfähig, andere nicht – ein Verkauf von Teilen kommt in Betracht.
Der häufigste Fehler ist, zu spät zu beginnen. Wer den Prozess erst startet, wenn die Liquidität für vier Wochen reicht, verhandelt nicht mehr – er nimmt, was kommt. Ein Investorenprozess braucht Vorlauf, und dieser Vorlauf ist das, was am Ende den Preis bestimmt.

Drei Wege, ein Unternehmen zu verkaufen

Welcher Weg offensteht, entscheidet sich nach der Liquiditätslage und danach, ob die Gläubiger mitziehen. Alle drei führen zu einem Verkauf, aber zu unterschiedlichen Bedingungen.

Vergleich der drei Wege eines Unternehmensverkaufs in der Krise

Außergerichtlich
Ohne geregeltes Verfahren. Setzt voraus, dass die wesentlichen Gläubiger mitziehen und die Liquidität bis zum Vollzug reicht. Erzielt in der Regel den höchsten Preis, weil der Käufer ein funktionierendes Unternehmen übernimmt – dafür haftet er auch für dessen Vergangenheit.
Im StaRUG-Verfahren
Über einen Restrukturierungsplan lassen sich einzelne Gläubigergruppen auch gegen ihren Willen einbinden, solange noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Der Rahmen ist enger als außergerichtlich, aber diskreter als eine Insolvenz.
Aus der Insolvenz
Die übertragende Sanierung: Der Geschäftsbetrieb geht als Ganzes auf einen neuen Rechtsträger über, die Altlasten bleiben in der Masse zurück. Für den Käufer der sauberste Weg, für den Verkäufer der mit dem geringsten Erlös.

Welcher Weg noch offensteht, hängt davon ab, wie lange die Liquidität reicht. Deshalb steht am Anfang jedes Mandats die Frage nach der Reichweite – nicht die nach dem Preis.

Termin vereinbaren

Im Erstgespräch klären wir in rund zwanzig Minuten, wie lange die Liquidität reicht, welcher Weg noch offensteht und wie ein Zeitplan aussehen kann. Kostenfrei und unverbindlich.

Michael Seidel
Michael SeidelPartner

Zwei Wege, je nachdem ob Sie zuerst klären möchten, was noch geht, oder der Verkauf bereits ansteht.

Vor der Entscheidung

Schnelldiagnose

Wenn Sie zuerst wissen möchten, wie viel Zeit bleibt und welcher Weg noch offensteht.

Dauer1 bis 2 Wochen
ErgebnisBefund mit Zeitplan und Weg
HonorarAngebot nach Sichtung

Wir ermitteln die Liquiditätsreichweite, prüfen die Insolvenzreife und beurteilen die Transaktionsfähigkeit. Daraus ergibt sich, welcher der drei Wege noch offensteht und wie viel Vorlauf ein Investorenprozess bekommt.

Liegt bereits Insolvenzreife vor, sagen wir Ihnen das sofort. Die Antragsfrist läuft unabhängig vom Verkaufsprozess weiter.

Wenn verkauft wird

Begleitung des Verkaufs

Wenn Unterlagen, Investorenprozess und Verhandlung zu führen sind, bis zum Vollzug.

Dauer8 bis 16 Wochen
ErgebnisUnterlagen, Prozess und Angebotsvergleich
HonorarAngebot nach Sichtung

Wir bereiten die Verkaufsunterlagen auf, führen den Investorenprozess, vergleichen die Angebote nach Preis und Vollzugssicherheit und begleiten die Verhandlung bis zum Übergang.

Wir begleiten auch die Wochen nach dem Übergang, damit der Betrieb den Wechsel übersteht.

Worauf es rechtlich ankommt

Ein Verkauf in der Krise berührt Fragen, die bei einer gewöhnlichen Transaktion keine Rolle spielen. Drei davon entscheiden regelmäßig über den Vollzug.

Insolvenzreife und Antragspflicht
Liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, läuft die Antragsfrist unabhängig vom Verkaufsprozess weiter. Ein laufender Investorenprozess verlängert sie nicht. Wir klären die Insolvenzreife deshalb zu Beginn, nicht am Ende.
Anfechtung und Kaufpreislogik
Ein Kaufpreis unterhalb des Werts kann später angefochten werden. Umgekehrt trägt ein zu hoher Preis den Käufer nicht durch die Sanierung. Beides ist zu dokumentieren: wie der Preis zustande kam und worauf er beruht.
Betriebsübergang und Verträge
Bei einem Asset Deal gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB über. Genehmigungen, Miet- und Lieferverträge dagegen nicht automatisch – sie müssen übergeleitet oder neu beschafft werden. Welche davon geschäftskritisch sind, gehört in die Vorbereitung.
Die rechtliche Umsetzung liegt bei Ihrer Rechtsberatung. Wir bringen die betriebswirtschaftliche Grundlage ein und sorgen dafür, dass die Fragen zum richtigen Zeitpunkt auf dem Tisch liegen – nicht erst, wenn der Käufer sie stellt.

Ablauf und Ergebnis

Erstgespräch
Lage, Zeitdruck, Ihre Rolle und die Frage, welcher Weg überhaupt noch offensteht.

ca. 60 Minuten · kostenfrei

Schnelldiagnose
Liquiditätsreichweite, Insolvenzreife, Transaktionsfähigkeit. Daraus ergibt sich der Zeitplan für alles Weitere.

1 bis 2 Wochen

Vorbereitung der Unterlagen
Aufbereitung der Zahlen, Beschreibung des Geschäftsbetriebs, Zusammenstellung der Verträge und Genehmigungen.

2 bis 3 Wochen

Investorenprozess
Ansprache, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Datenraum, Begleitung der Prüfung durch die Interessenten.

3 bis 6 Wochen

Angebotsvergleich und Verhandlung
Bewertung der Angebote nicht allein nach Preis, sondern nach Vollzugssicherheit und Fortführungskonzept.

2 bis 4 Wochen

Übergang
Begleitung bis zum Vollzug und in den ersten Wochen danach, damit der Betrieb den Wechsel übersteht.

fallabhängig

Was Sie am Ende in der Hand halten: die Einschätzung zur Transaktionsfähigkeit mit Zeitplan, die aufbereiteten Verkaufsunterlagen, einen dokumentierten Investorenprozess und einen Angebotsvergleich, der auch die Vollzugssicherheit bewertet – nicht nur den Preis.

Welche Unterlagen wir zu Beginn brauchen
Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
Aktuelle Auswertungen, offene Posten, Liquiditätsübersicht
Kredit- und Sicherheitenverträge, Leasing, Miete
Auftragsbestand und wesentliche Kundenverträge
Personalübersicht und Betriebsvereinbarungen
Genehmigungen und Konzessionen, soweit geschäftskritisch

Ihr Mehrwert

Zeitplan statt Zeitdruck
Wir beginnen mit der Liquiditätsreichweite. Daraus ergibt sich, welcher Weg noch offensteht und wie viel Vorlauf der Investorenprozess bekommt.
Die Zahlen aus der Sanierung
Wir beurteilen die Transaktionsfähigkeit selbst, weil wir die Planung ohnehin rechnen. Das spart einen Beraterwechsel mitten im Prozess.
Vollzugssicherheit im Blick
Das höchste Angebot ist nicht das beste, wenn es am Ende nicht vollzogen wird. Wir bewerten Angebote auch danach, wie sicher sie tragen.
Ein Ansprechpartner über den Verlauf
Vom ersten Befund bis in die Wochen nach dem Übergang – ohne Übergabe an ein anderes Team.

Verkauf besprechen

Schildern Sie uns kurz die Ausgangslage: um welches Unternehmen es geht, in welcher Rolle Sie stehen und wie lange die Liquidität noch reicht. Sie erhalten innerhalb von einem Werktag Rückmeldung. Vor jedem Mandat prüfen wir, ob wir für Sie tätig werden dürfen.

Häufig gestellte Fragen

Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens in der Krise oder aus der Insolvenz. Kennzeichnend sind der Zeitdruck, die Zahl der Beteiligten – Gesellschafter, Banken, Lieferanten, Betriebsrat, bei einem Verfahren auch Insolvenzverwalter und Gläubigerausschuss – und die Tatsache, dass der Wert des Unternehmens laufend sinkt, solange nichts geschieht.

Deutlich kürzer als eine gewöhnliche Nachfolge. Ein klassischer Unternehmensverkauf dauert sechs bis achtzehn Monate, ein Distressed-Prozess in der Regel vier Wochen bis drei Monate. Wie viel Zeit tatsächlich bleibt, ergibt sich aus der Liquiditätsreichweite, nicht aus dem Zeitplan der Beteiligten.

In der Insolvenz überwiegt der Asset Deal, also die übertragende Sanierung: Der Geschäftsbetrieb geht auf einen neuen Rechtsträger über, die Altlasten bleiben in der Masse. Außergerichtlich kommt auch der Share Deal in Betracht, bei dem die rechtliche Identität erhalten bleibt – dann übernimmt der Käufer allerdings auch die Vergangenheit.

Die Instrumente des StaRUG setzen drohende Zahlungsunfähigkeit voraus; ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, steht dieser Weg nicht mehr offen. Der Vorteil liegt in der geringeren Öffentlichkeitswirkung und darin, dass einzelne Gläubigergruppen auch gegen ihren Willen eingebunden werden können. Die Insolvenz bietet dafür die weitergehende Enthaftung des Käufers.

Bei einem Asset Deal gehen sie nach § 613a BGB auf den Erwerber über, einschließlich der bestehenden Rechte und Pflichten. Das ist keine Verhandlungsmasse, sondern gesetzliche Folge. Welche Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelfall bestehen, gehört in die arbeitsrechtliche Beratung.

Der Preis liegt in der Krise regelmäßig unter dem, was in ruhigen Zeiten erzielbar wäre. Das lässt sich nicht wegverhandeln, aber begrenzen: durch frühen Beginn, durch mehrere Interessenten und durch belastbare Unterlagen. Zu niedrig darf der Preis ebenfalls nicht sein – sonst droht später die Anfechtung.

Wir bringen die betriebswirtschaftliche Seite ein: Liquiditätsreichweite, Transaktionsfähigkeit, Aufbereitung der Zahlen, Investorenprozess und Angebotsvergleich. Die vertragliche Umsetzung und die steuerliche Beurteilung liegen bei den Beratern, die Sie mandatiert haben; wir arbeiten mit ihnen zusammen.

Ja, und häufig ist das der tragfähigere Weg. Sind einzelne Geschäftsbereiche profitabel und andere nicht, kann ein Verkauf von Teilen den gesunden Kern erhalten und zugleich Liquidität für die Sanierung des Rests schaffen. Die Abgrenzung solcher Bereiche gehört in die Vorbereitung.

Der Aufwand hängt von Größe und Komplexität des Unternehmens ab, vom Stand der Unterlagen und davon, wie viel Zeit bleibt. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach Sichtung der Unterlagen.

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