SANIERUNGS­BETEILIGUNG

Wir stehen Ihnen als Experten bei einer Sanierungs­beteiligung zur Seite und begleiten Sie von der Vorbereitung und Strukturierung bis zum Exit.

Gründe für Sanierungs­beteiligungen

In Sanierungsmandaten ist es häufig erforderlich, dem Unternehmen frisches Geld zuzuführen, um das operative Geschäft oder notwendige Umschuldungen zu finanzieren. Beteiligungs­gesellschaften unterliegen genauso wie Banken in im Zustand einer Krise strikten Restriktionen – insbesondere, wenn die Kriterien für Unternehmen in Schwierigkeiten erfüllt werden. Dieses fehlende Kapital kann zu einem Scheitern der Sanierungsprozesse und damit verbunden zu einer Wertevernichtung für die Anteilseigner und die Gläubiger führen.

Aus diesem Grund haben wir das Instrument der Sanierungs­beteiligung entwickelt, das in der Lage ist, diese Hemmnisse zu beseitigen. Die Zuführung von Private Equity wird durch die leistungs- und finanz­wirtschaftliche Sanierung des Unternehmens begleitet.

Ziele der Sanierungs­beteiligung

Die Ziele der Sanierungsbeteiligung sind

  • Erhalt und Sanierung des Unternehmens
  • Verbesserung der Profitabilität und Steigerung des Unternehmenswertes
  • Besserstellung der Altgesellschafter und Gläubiger
  • risikoadäquate Rendite für die Investoren
  • Umsetzung der vertraglich vereinbarten Exit-Strategie

Das Investment erfolgt über eine projektbezogene Sanierungs­zweck­gesellschaft. Bei unseren Investoren handelt es sich um Beteiligungs­gesellschaften und Family Offices sowie um Unternehmen, die neben ihrem operativen Geschäft strategische und Finanz-Beteiligungen suchen.

Durch die Verbindung von betriebswirtschaftlicher und juristischer Expertise prüfen wir die geeigneten Maßnahmen und stehen Ihnen als kompetenter Interessenvertreter zur Seite.

Unsere Experten unterstützen Sie auf Basis langjähriger Erfahrung in allen Phasen einer Sanierungsbeteiligung. Sprechen Sie uns an!

Michael Seidel
Michael SeidelPartner

Ablauf Sanierungs­beteiligung

Der formale Beteiligungs­­prozess untergliedert sich typischerweise in folgende Schritte. Kontaktieren Sie uns, um unverbindlich die Eignung Ihres Projektes zu prüfen!

Erfahren Sie mehr zum Ablauf der Sanierungsbeteiligung über die Auswahltabs.

Kontaktieren Sie uns, um unverbindlich die Eignung Ihres Projektes zu prüfen!

Vorteile für die Projekt­beteiligten

Eine gut strukturierte Sanierungs­beteiligung berücksichtigt die Interessen aller Stakeholder. Stimmen Sie sich zu Ihren jeweiligen Möglichkeiten im Vorfeld mit uns ab!

Altgesellschafter

  • Vermeidung der Zerschlagung des Unternehmens

  • keine Enteignung

  • Definierte und nachvollziehbare Bedingungen zur Rückübertragung der Gesellschaftsanteile in der Exitphase

  • Wertsteigerung für die verbleibenden Gesellschaftsanteile

Bisherige Finanzierungspartner

  • Sanierungskonzept als rechtssichere Entscheidungs­grundlage
  • Besserstellung ggü. alternativen Szenarien

  • Ablösung durch Sanierungs­darlehen, wenn sonst keine Möglichkeiten mehr für die Aufnahme von Darlehen bestehen

  • u.U. Sicherung bestehender Engagements – ggf. in Kombination mit einer Besserungs­vereinbarung

Neue Investoren

  • Vorprüfung des Unternehmens und des Projektes

  • angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital

  • zusätzliche Partizipation an der Steigerung des Unternehmens­wertes (offene Anteile)

  • Investition mit ausgewogenem Chance-Risiko-Profil

  • Besicherung des Sanierungsdarlehens

  • Nutzung der insolvenz- und steuerrechtlichen Vorteile

Insolvenz­rechtliche und steuer­rechtliche Optimierung

Unsere Lösung sichert Ihnen Privilegien, aus dem Insolvenz- und dem Steuerrecht, was das Investment sicherer und rentabler macht.

Sanierungs­privileg

Durch unsere Ausgestaltung der Sanierungs­beteiligung ist gewährleistet, dass das Sanierungsdarlehen bei der Befriedigung entsprechend § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO privilegiert wird.

Die Kombination mit einer möglichen Besicherung des Darlehens sichert Investoren die Vorteile, die das Insolvenzrecht für diese Situationen bietet.

Erhalt der Verlust­vorträge

Krisenunternehmen verfügen häufig über Verlustvorträge, die Investoren bessere Renditechancen ermöglichen.

Wir berücksichtigen die Möglichkeiten für den Erhalt von Verlust­vorträgen bei der Erstellung des Sanierungs- und des Beteiligungs­konzeptes und binden fachkundige Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in die individuelle Gestaltung ein.

Sanierungs­gewinn

Ein Sanierungsgewinn entsteht, wenn Gläubiger einem Unternehmen ihre Verbindlichkeiten teilweise oder komplett erlassen.

Mit der entsprechenden Vorbereitung kann dieser Gewinn für die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer sowie die Gewerbesteuer steuerfrei gestellt werden. Unsere Sanierungs­konzepte bilden die Basis dafür.

Häufig gestellte Fragen

Durch die Einschaltung der Sanierungs­zweck­gesellschaft werden Beteiligungs­hemmnisse beseitigt und das Regionalprinzip kann ggf. unberücksichtigt bleiben. Es wird die Bonität der Sanierungs­zweck­gesellschaft auf das Unternehmen transferiert. Durch die aktive Sanierung des Unternehmens und die Definition der Kriterien für einen Exit, kann das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt beteiligungs- und finanzierungsfähig übergeben werden.

Die Lösung bietet eine Beteiligung zu Sanierungszwecken in einer Phase an, in der üblicherweise keine neuen Finanzierungen mehr ausgereicht werden. Neben der Verzinsung für das Sanierungs­darlehen wird ein zusätzlicher Ertrag durch die Wertsteigerung der offenen Beteiligung generiert. Durch die optimale Ausgestaltung können insolvenz- und steuer­rechtlichen Vorteile genutzt werden, die das Investment sicherer und gleichzeitig rentabler machen.

Der Geschäftsbetrieb darf noch nicht eingestellt sein und es sollte maximal drohende Zahlungs­unfähigkeit vorliegen.

Da wir den unseren Investoren über unseren Qualitätsansatz eine hohe Sicherheit bieten, stellen wir nicht auf fremde Gutachten und Planungen ab, sondern übernehmen die Prüfung des Projektes sowie die Erstellung des Sanierungs­konzeptes selbst.

Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens sollte nicht eingestellt sein und es sollten die strukturellen Probleme im Unternehmen überwiegen. Zur ausschließlichen Beseitigung einer Ertrags- und Liquiditäts­schwäche ist die Sanierungs­beteiligung eher ungeeignet.

Mit Blick auf die erforderlichen Schritte (Vorprüfung, Erstellung des Sanierungs­konzeptes, erste Umsetzung von Sanierungs­maßnahmen, Verhandlungen mit Alt­gesellschaftern und involvierten Gläubigern und der Ausgestaltung der Beteiligungs­vereinbarung) ist von einem Zeitfenster von 3 Monaten auszugehen.

Sollte Ihre Situation dafür zu kritisch sein – die Sanierungs­beteiligung aber generell auf Ihren Fall passen, empfiehlt sich dennoch eine Kontaktaufnahme. Mit der Umsetzung erster Maßnahmen ist es ggf. möglich verpflichtende Insolvenz­antragsgründe zu beseitigen und sich so den Freiraum für eine geordnete Umsetzung zu schaffen.

Die für den Exit vereinbarten Financial Covenants sind absolute oder relative Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanz­kennzahlen, die unternehmens­spezifisch individuell vereinbart werden (z.B. Eigen­kapitalquote oder erweiterter Cashflow).

Basierend auf unseren Erfahrungs­werten ist idealtypisch von einem Exit innerhalb von 3 bis 7 Jahren auszugehen. Das korrespondiert mit der Dauer der Konsolidierung und den ggf. zu berücksichtigenden rechtlichen Anforderungen.

Nein! Stattdessen partizipieren die Gesell­schafter mit ihren verbleibenden Anteilen an der Wertsteigerung des Unternehmens. Darüber besteht bereits bei Abschluss des Beteiligungs­vertrages Klarheit über die Modalitäten zum Rückkauf der übertragenen Anteile.

Die Bedingungen für den Exit werden schon bei Vertrags­abschluss vereinbart. Das Ziel ist es, das Unternehmen saniert und wieder finanzierungs­fähig an die Altgesell­schafter oder strategische Investoren zu übertragen.

Aktuelle Meldungen und Referenzen

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