NOTGESCHÄFTSFÜHRUNG FÜR
FÜHRUNGSLOSE GESELLSCHAFTEN

Gerichtlich bestellt

Wir übernehmen das Amt, wenn das Registergericht uns auf Antrag zum Notgeschäftsführer bestellt.

Wieder handlungsfähig

Verträge, Zahlungen und Registeranmeldungen sind wieder möglich, bis die Gesellschafter selbst bestellen.

Pflichten im Blick

Als Erstes prüfen wir Zahlungsfähigkeit und Überschuldung und wahren laufende Fristen.

Fehlt einer GmbH der Geschäftsführer, ist sie nach außen nicht mehr handlungsfähig. Verträge können nicht geschlossen, Zahlungen nicht veranlasst und Anmeldungen zum Handelsregister nicht vorgenommen werden, während Fristen gegenüber Finanzamt, Sozialversicherung und Gläubigern weiterlaufen.

In dringenden Fällen bestellt das Registergericht auf Antrag einen Notgeschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft, bis die Gesellschafter wieder selbst einen Geschäftsführer bestellen. Wir übernehmen dieses Amt und bringen die Erfahrung aus Sanierung, Interimsmanagement und Organstellungen mit, die in solchen Lagen häufig gefragt ist.

Ihre Gesellschaft hat keinen Geschäftsführer mehr?

Der Anlass ist meist ein Ereignis, das niemand geplant hat. Gesellschafter, Gläubiger oder Beschäftigte stehen dann vor einer Gesellschaft, die niemand mehr vertritt. Diese Lagen begegnen uns am häufigsten.

Der einzige Geschäftsführer ist verstorben, und eine Nachfolge ist nicht geregelt.
Der Geschäftsführer hat sein Amt niedergelegt oder wurde abberufen, ohne dass ein Nachfolger bestellt ist.
Der Geschäftsführer ist dauerhaft verhindert, etwa durch schwere Krankheit.
Die Satzung verlangt zwei Geschäftsführer, einer fehlt, und die Gesellschaft kann nicht wirksam vertreten werden.
Die Gesellschafter sind zerstritten oder nicht erreichbar und können keinen Nachfolger bestellen.
Fristen laufen ab, etwa für Steuererklärungen, Jahresabschluss oder Zahlungen an die Sozialversicherung.
Solange eine GmbH keinen Geschäftsführer hat, trifft die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags die Gesellschafter. Eine Prüfung der wirtschaftlichen Lage sollte deshalb nicht warten, bis ein Notgeschäftsführer bestellt ist.

Wann das Gericht einen Notgeschäftsführer bestellt

Das GmbH-Gesetz regelt die Notgeschäftsführung nicht ausdrücklich. Die Gerichte wenden § 29 BGB entsprechend an, für die Aktiengesellschaft gilt § 85 AktG. Die Bestellung ist ein Eingriff in die Selbstverwaltung der Gesellschaft und setzt voraus, dass drei Bedingungen zusammentreffen.

Geschäftsführer fehlt
Die Gesellschaft hat keinen Geschäftsführer, oder er ist dauerhaft verhindert.
Dringender Fall
Ohne Vertreter drohen Nachteile, und die Gesellschafter können nicht rechtzeitig selbst bestellen.
Antrag eines Beteiligten
Gesellschafter, Gläubiger oder andere mit berechtigtem Interesse beantragen die Bestellung.

Die Gerichte legen diese Voraussetzungen eng aus. Streit unter Gesellschaftern begründet für sich genommen keinen dringenden Fall, und können die Gesellschafter in angemessener Frist selbst einen Geschäftsführer bestellen, lehnen die Gerichte eine Notbestellung ab.

Termin vereinbaren

Im Erstgespräch klären wir in rund zwanzig Minuten, ob die Voraussetzungen für eine Notgeschäftsführung vorliegen und ob wir das Amt übernehmen können. Kostenfrei und unverbindlich.

Rechte und Pflichten im Amt

Der Notgeschäftsführer hat grundsätzlich dieselbe Stellung wie ein von den Gesellschaftern bestellter Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft nach außen, führt die Geschäfte und trägt die gesetzlichen Pflichten der Geschäftsführung. Weisungen der Gesellschafter und Zustimmungsvorbehalte für außergewöhnliche Maßnahmen gelten auch für ihn. In den ersten Wochen stehen vier Aufgaben im Vordergrund.

Zahlungsfähigkeit und Überschuldung prüfen
Die Pflichten zur Insolvenzantragstellung gelten auch für den Notgeschäftsführer. Wir verschaffen uns deshalb zuerst einen Überblick über Liquidität, Verbindlichkeiten und Vermögen.
Unterlagen und Zugänge sichern
Wir stellen den Zugang zu Konten, Buchhaltung, Verträgen und Korrespondenz her und verschaffen uns einen Überblick über laufende Verpflichtungen.
Fristen wahren
Steuererklärungen, Meldungen zur Sozialversicherung, Jahresabschluss und Offenlegung werden erfasst und in eine Reihenfolge gebracht.
Die Nachfolge vorbereiten
Wir binden die Gesellschafter ein, damit sie zügig einen dauerhaften Geschäftsführer bestellen können, und bereiten die Übergabe vor.
Abberufen kann den Notgeschäftsführer nur das Registergericht, nicht die Gesellschafterversammlung. Sein Amt endet, sobald ein ordentlicher Geschäftsführer bestellt ist oder das Gericht ihn abberuft.

Kosten und Vergütung

Die Vergütung des Notgeschäftsführers schuldet die Gesellschaft, nicht die Staatskasse. Zugleich bestellt das Gericht nur, wer zur Übernahme bereit ist. Wir klären deshalb vor unserer Bereitschaftserklärung, wie die Vergütung gesichert wird. Der Aufwand hängt vor allem von diesen Punkten ab.

Umfang der Aufgabenob das Gericht die Bestellung auf einzelne Maßnahmen beschränkt
Dauer bis zur Nachfolgewie schnell die Gesellschafter einen Geschäftsführer bestellen
Wirtschaftliche Lageob die Gesellschaft geordnet ist oder in einer Krise steckt
Zustand der Unterlagenob Buchhaltung und Abschlüsse aktuell vorliegen

In der Regel rechnen wir nach Zeitaufwand ab, bei überschaubaren Aufgaben auch pauschal, und zwar zeitnah in kurzen Abständen. Bei Gesellschaften mit knappen Mitteln sichern wir die Vergütung über einen Vorschuss oder eine Zusage der Gesellschafter ab.

So läuft eine Notgeschäftsführung ab

Erstgespräch
Wir klären mit Ihnen die Lage der Gesellschaft, den Anlass und die Dringlichkeit. Ist eine Bestellung nicht erforderlich, sagen wir Ihnen das.

Tag 1 · kostenfrei

Bereitschaftserklärung
Nach Klärung der Vergütung erklären wir gegenüber dem Registergericht unsere Bereitschaft. Den Antrag stellen Sie oder Ihr Rechtsanwalt.

in wenigen Tagen

Bestellung durch das Gericht
Das Registergericht entscheidet über den Antrag und bestellt den Notgeschäftsführer, gegebenenfalls beschränkt auf bestimmte Aufgaben.

je nach Gericht

Bestandsaufnahme
Wir sichern Zugänge und Unterlagen und prüfen als Erstes Zahlungsfähigkeit und Überschuldung.

erste Woche

Geschäftsführung und Übergabe
Wir nehmen die Aufgaben der Geschäftsführung wahr, bis ein Nachfolger bestellt ist, und übergeben dann geordnet.

bis zur Nachfolge

Wie lange das Amt dauert, hängt vor allem davon ab, wie schnell die Gesellschafter einen dauerhaften Geschäftsführer bestellen. Wir unterstützen sie dabei, diesen Schritt vorzubereiten.

Wann es keinen Notgeschäftsführer braucht

Eine Notgeschäftsführung ist der letzte Weg, wenn die Gesellschaft sich nicht selbst helfen kann. In vielen Lagen gibt es einen einfacheren oder passenderen Weg.

Ihre Lage Geeigneter Weg
Die Gesellschafter können sich kurzfristig auf einen Nachfolger einigen. Gesellschafterbeschluss und Anmeldung zum Handelsregister
Ein Geschäftsführer ist vorhanden, die Gesellschafter sind aber zerstritten. Klärung zwischen den Gesellschaftern, gegebenenfalls gerichtlich
Die Gesellschaft muss nur in einem einzelnen Gerichtsverfahren vertreten werden. Bestellung eines Prozesspflegers durch das Prozessgericht
Die Gesellschaft ist aufgelöst und wird abgewickelt. Liquidation durch einen Liquidator
Die Gesellschaft ist gelöscht, es ist aber noch Vermögen vorhanden. Nachtragsliquidation
Welcher Weg im Einzelfall rechtlich richtig ist, klären Sie am besten mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir besprechen mit Ihnen die wirtschaftliche Seite und übernehmen das Amt, wenn eine Notgeschäftsführung erforderlich ist.

Ihr Mehrwert

Erfahrung in Krisenlagen
Führungslose Gesellschaften sind oft zugleich wirtschaftlich angespannt. Wir kennen beide Seiten aus Sanierung und Insolvenzvermeidung.
Erfahrung mit Organstellungen
Wir übernehmen Geschäftsführung, Liquidation und Nachtragsliquidation und wissen, was Gerichte und Register erwarten.
Klarer Auftrag
Wir besprechen vorab, welche Aufgaben anstehen und wie die Vergütung gesichert ist. Erst dann erklären wir unsere Bereitschaft.
Geordnete Übergabe
Wir dokumentieren den Stand der Geschäfte und übergeben an den neuen Geschäftsführer, sobald er bestellt ist.

Häufige Fragen zur Notgeschäftsführung

Jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft hat, insbesondere Gesellschafter und Gläubiger. Zuständig ist das Registergericht am Sitz der Gesellschaft.
Das hängt vom Registergericht und von der Dringlichkeit ab. Liegen Antrag, Begründung und Bereitschaftserklärung vollständig vor, entscheiden die Gerichte in eiligen Fällen oft innerhalb weniger Tage.
Die Gesellschaft. Ein Anspruch gegen die Staatskasse besteht nicht. Deshalb klären wir die Vergütung vor der Übernahme des Amtes.
Er hat grundsätzlich die Befugnisse eines Geschäftsführers. Das Gericht kann seinen Aufgabenkreis jedoch beschränken, und Gesellschafterbeschlüsse und Zustimmungsvorbehalte gelten auch für ihn.
Ist die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Notgeschäftsführer wie jeder Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag stellen. Solange eine GmbH keinen Geschäftsführer hat, trifft diese Pflicht die Gesellschafter.
Nein. Abberufen kann ihn nur das Registergericht. Bestellen die Gesellschafter einen ordentlichen Geschäftsführer, endet das Amt des Notgeschäftsführers.
Mit der Bestellung eines ordentlichen Geschäftsführers durch die Gesellschafter oder mit der Abberufung durch das Gericht. Wir übergeben dann die Unterlagen und den Stand der Geschäfte.
Ja. Die Bestellung des Notgeschäftsführers wird in das Handelsregister eingetragen. Gegenüber Geschäftspartnern tritt er wie ein Geschäftsführer auf.
Ja. Für Vereine gilt § 29 BGB unmittelbar, für Aktiengesellschaften § 85 AktG. Auch für eine aufgelöste GmbH kann ein Notliquidator bestellt werden.
Nein. Wir prüfen vorab die Lage der Gesellschaft, mögliche Haftungsrisiken und die Finanzierung der Vergütung. Erst danach erklären wir unsere Bereitschaft.

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KAS Restrukturierung GmbH
Delitzscher Straße 74
04129 Leipzig

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