RESTRUKTURIERUNGSPLAN
NACH STARUG
Sanierung ohne Insolvenzverfahren
Wir prüfen, ob das StaRUG für Ihre Situation einen tragfähigen Sanierungsweg eröffnet.
Gezielt Verbindlichkeiten ordnen
Der Plan kann sich auf Finanzgläubiger beschränken und Lieferantenforderungen unberührt lassen.
Mehrheiten fundiert vorbereiten
Wir erstellen Planungs- und Vergleichsrechnungen und begleiten die Abstimmung mit Ihrer Kanzlei.
Zwischen der außergerichtlichen Sanierung und dem Insolvenzverfahren lag lange eine Lücke: Sobald ein einzelner Gläubiger nicht mitzog, scheiterte die Einigung, und es blieb nur das Verfahren. Seit 2021 schließt das StaRUG diese Lücke.
Der Restrukturierungsplan wirkt wie ein Insolvenzplan, nur ohne Insolvenzverfahren. Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt und stimmen ab; eine Dreiviertelmehrheit je Gruppe genügt, gerechnet nach Forderungssumme. Wer nicht zustimmt, kann überstimmt werden. Das Gericht bestätigt den Plan, eröffnet aber kein Verfahren.
Der Zugang ist an eine Bedingung geknüpft: Es muss drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen, noch nicht eingetretene. Deshalb lohnt es sich, den Weg früh prüfen zu lassen.
Wann das StaRUG infrage kommt
Typisch ist eine finanzwirtschaftliche Schieflage bei im Kern gesundem Geschäft, und eine Einigung, die an wenigen Beteiligten hängt.
Wie über den Plan abgestimmt wird
Der Schuldner bestimmt, welche Gläubiger vom Plan betroffen sein sollen, und teilt sie in Gruppen ein. Innerhalb jeder Gruppe entscheidet eine Mehrheit von 75 Prozent der Stimmrechte – gerechnet nach Forderungssumme, nicht nach Köpfen.
Verfehlt eine Gruppe die Mehrheit, ist der Plan nicht gescheitert. Über die gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung kann das Gericht ihn dennoch bestätigen – unter anderem dann, wenn die überstimmte Gruppe durch den Plan nicht schlechter steht als ohne ihn und angemessen am Planwert beteiligt wird.
Zwei Stufen: zuerst die Frage, ob der Weg Ihnen offensteht, dann die Erstellung des Plans.
Vor der Entscheidung
Zugang prüfen
Wenn zu klären ist, ob das StaRUG in Ihrer Lage überhaupt in Betracht kommt.
Wir prüfen, ob drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist, und sichten die Gläubigerstruktur auf mögliche Mehrheiten.
Ist das Zeitfenster geschlossen, sagen wir Ihnen das sofort und besprechen mit Ihnen die Alternativen.
Wenn der Plan kommt
Restrukturierungsplan
Wenn der Plan zu erstellen und bis zur Bestätigung zu begleiten ist.
Wir erstellen Planungs- und Vergleichsrechnung, rechnen den Zuschnitt der Gruppen durch und begleiten Abstimmung und Bestätigung – gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.
Die rechtliche Gestaltung liegt bei Ihrer Kanzlei, die Zahlen bei uns.
Die Gruppenbildung entscheidet mit
Der Zuschnitt der Gruppen ist kein formaler Schritt, sondern die wichtigste Weichenstellung des Plans. Er bestimmt, wer abstimmt, wessen Stimme wie viel wiegt und ob eine ablehnende Gruppe überstimmt werden kann.
Was das Verfahren bereithält
Das StaRUG stellt einzelne Verfahrenshilfen bereit, die unabhängig voneinander genutzt werden können. Es gibt keinen vorgeschriebenen Ablauf – man nimmt, was der Fall verlangt.
In bestimmten Konstellationen bestellt das Gericht einen Restrukturierungsbeauftragten, etwa wenn Rechte von Verbrauchern oder kleinen Unternehmen betroffen sind oder eine Stabilisierungsanordnung beantragt wird.
Ablauf und Ergebnis
ca. 60 Minuten · kostenfrei
1 bis 2 Wochen
2 bis 4 Wochen
2 bis 4 Wochen
nach Verlauf
anschließend
Was Sie erhalten: die Zugangsprüfung mit Begründung, die Planungs- und Vergleichsrechnung, die betriebswirtschaftliche Grundlage der Gruppenbildung und die Begleitung bis zur Bestätigung. Die anwaltliche Vertretung liegt bei Ihrer Kanzlei; wir arbeiten mit ihr zusammen.
Wo das StaRUG steht
Es liegt zwischen der freien Einigung und dem Insolvenzverfahren – und das Zeitfenster dafür ist begrenzt.
| Ihre Lage | Passender Weg |
|---|---|
| Alle Beteiligten ziehen mit | Außergerichtliche Sanierung mit Sanierungskonzept |
| Einzelne blockieren, Zahlungsunfähigkeit droht noch nicht | Restrukturierungsplan nach dem StaRUG |
| Zahlungsunfähigkeit eingetreten oder Überschuldung | Eigenverwaltung und Insolvenzplan |
| Das Unternehmen soll verkauft werden | Unternehmensverkauf in der Krise |
Ihr Mehrwert
Restrukturierungsplan besprechen
Schildern Sie uns kurz die Ausgangslage: wie die Liquidität steht, welche Gläubiger blockieren und ob bereits Gespräche geführt wurden. Sie erhalten innerhalb von einem Werktag Rückmeldung. Vor jedem Mandat prüfen wir, ob wir für Sie tätig werden dürfen.
Häufig gestellte Fragen
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