Eigenverwaltung und übertragende Sanierung im GaLaBau

Steckbrief
Branche Baugewerbe · Dienstleistungen
Leistungen von KAS Prüfung auf Insolvenzgründe 13-Wochen-Liquiditätsplanung Eigenverwaltung und Insolvenzplan Interimsmanagement und CRO Unternehmensverkauf / Distressed M&A
Geschäftsmodell Garten- und Landschaftsbau: Anlage und Pflege von Grün- und Freiflächen für kommunale und gewerbliche Auftraggeber, überwiegend auf Grundlage jährlich verhandelter Verträge.
Unternehmensgröße Zwei verbundene Gesellschaften mit zusammen rund 50 Mitarbeitern, Umsatz im einstelligen Millionenbereich
Mandatsrahmen Kurzanalyse, Vorbereitung der Insolvenzanträge und Durchführung beider Verfahren in Eigenverwaltung als CRO mit Generalvollmacht bis zum Verkauf; Auftraggeber war der geschäftsführende Gesellschafter
Ergebnis auf einen Blick
Rund 50 Arbeitsplätze erhaltenÜbernahme sämtlicher Beschäftigter beider Gesellschaften durch den Erwerber.
Verkauf innerhalb von drei MonatenÜbertragende Sanierung mit Abschluss des vorläufigen Verfahrens.
Betriebsimmobilie übertragenÜbergang der Betriebsimmobilie zusammen mit dem Geschäftsbetrieb.
Antrag bei voller ZahlungsfähigkeitKeine Rückstände bei Löhnen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Ausgangslage

Die Unternehmensgruppe bestand aus zwei Gesellschaften, die über den geschäftsführenden Gesellschafter und die gemeinsame Leistungserbringung verbunden waren. Eine Gesellschaft trat gegenüber den Auftraggebern auf und beschäftigte die Verwaltung. Die zweite Gesellschaft war als interner Leistungsbetrieb tätig und beschäftigte die gewerblichen Mitarbeiter.

Der Geschäftsführung war es über mehrere Jahre nicht gelungen, die Preise im erforderlichen Umfang anzuheben. Zugleich bildeten die Kalkulationsstrukturen die tatsächlichen Kosten nicht zutreffend ab. Die Erträge aus dem laufenden Geschäft deckten die Aufwendungen deshalb nicht. Hinzu kam eine unzureichende technische Ausstattung. Die Aufträge wurden dadurch mit geringer Produktivität ausgeführt. Die Unterdeckungen wurden durch Gesellschafterdarlehen ausgeglichen.

Die Gesellschafter konnten keine weiteren Mittel zur Verfügung stellen. Ohne Gegensteuern drohte in den folgenden Monaten die Zahlungsunfähigkeit beider Gesellschaften. Eine Fortführung durch den geschäftsführenden Gesellschafter kam zudem aus Altersgründen nicht dauerhaft in Betracht.

Der kritische Punkt

Die Nachkalkulation zeigte, dass in einzelnen Aufträgen eine Verdopplung der Preise erforderlich gewesen wäre. Ein großer Teil der Verträge mit kommunalen und gewerblichen Auftraggebern wurde jedoch nur einmal im Jahr verhandelt und ließ sich kurzfristig nicht anpassen. In der bestehenden Struktur hätte das Unternehmen bis dahin weiter Verluste erwirtschaftet, die sich auch durch Einsparungen nicht ausgleichen ließen.

Vorgehen

Unser Auftrag begann mit einer Kurzanalyse der Krisenursachen und umfasste nach der Antragstellung die Führung beider Verfahren in Eigenverwaltung bis zum Verkauf.

Kurzanalyse
Wir untersuchten die Krisenursachen und überprüften die Kalkulation der laufenden Aufträge. Dabei ermittelten wir den Umfang der erforderlichen Preisanpassungen und den Zeitraum bis zu ihrer Durchsetzbarkeit. Zudem stellten wir fest, dass die technische Ausstattung für eine wirtschaftliche Ausführung der Aufträge nicht ausreichte.
Liquiditätsplanung und Insolvenzgründe
Wir erstellten eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und schrieben sie mehrfach fort. Auf dieser Grundlage stellten wir fest, dass Zahlungsunfähigkeit drohte.
Vorbereitung der Anträge
Wir bereiteten für beide Gesellschaften die Insolvenzanträge mit Antrag auf Eigenverwaltung vor, einschließlich der Eigenverwaltungsplanung und der erforderlichen Erklärungen. Den strukturierten Investorenprozess hatten wir bereits vor der Antragstellung begonnen.
Führung des Verfahrens
Als CRO mit Generalvollmacht führten wir beide Verfahren in Eigenverwaltung. Wir organisierten die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes, schrieben die Planung fort, überwachten die Liquidität laufend und stimmten uns mit der Sachwalterin ab.
Gläubiger und Auftraggeber
Wir informierten alle Gläubiger und Auftraggeber über das Verfahren. Laufende Verträge mit Auftraggebern verhandelten wir im Verfahren nach.
Investorenprozess und Verkauf
Wir führten die Gespräche mit den Interessenten fort, verhandelten mit den Investoren und begleiteten den Verkaufsprozess bis zum Abschluss.

Eine wesentliche Voraussetzung war, dass die Anträge gestellt wurden, solange beide Gesellschaften noch zahlungsfähig waren. Dadurch standen die Eigenverwaltung und ein geordneter Verkaufsprozess offen. Der spätere Erwerber unterstützte bereits vor der Antragstellung bei Kundenverhandlungen und bei der Sicherung der Liquidität und war bereit, im Verfahren rentable Aufträge einzubringen.

Ergebnis

Der Geschäftsbetrieb beider Gesellschaften wurde im Wege der übertragenden Sanierung an den Investor verkauft und von ihm fortgeführt. Die Betriebsimmobilie ging mit über. Die bisherigen Gesellschafter wurden in die Lösung eingebunden. Die geringe Produktivität ließ sich im Verfahren nicht beheben, weil dafür Investitionen in die Ausstattung erforderlich waren, die erst der Erwerber tätigen konnte.

Maßnahmen

Leistungswirtschaftlich
Das Unternehmen begann bereits vor der Antragstellung, die Preise gegenüber den Auftraggebern anzuheben. Die Kalkulation wurde dafür auf eine kostendeckende Grundlage gestellt.
Im Verfahren wurden laufende Verträge mit Auftraggebern nachverhandelt.
Der Erwerber stattete den Betrieb nach der Übernahme technisch neu aus. Erst damit verbesserte sich die Produktivität in der Ausführung der Aufträge.
Finanzwirtschaftlich
Die Löhne im vorläufigen Verfahren wurden über die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes gesichert.
Der Investor brachte im Verfahren rentable Aufträge ein. Er verbesserte damit die Auslastung des Betriebs.

Praxistipps

Preise und Kalkulation regelmäßig überprüfen
Preise sollten mindestens jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, besonders bei langfristigen Rahmenverträgen. In diesem Fall waren die Preise über Jahre nicht erhöht worden, sodass einzelne Aufträge eine Verdopplung erfordert hätten. Wer jährlich nachverhandelt, vermeidet einen Rückstand, der sich in einer Verhandlungsrunde nicht mehr aufholen lässt.
Verluste nicht dauerhaft mit Gesellschafterdarlehen ausgleichen
Gesellschafterdarlehen können eine Unterdeckung überbrücken, beseitigen aber nicht ihre Ursache. Hier finanzierten die Gesellschafter die Verluste mehrere Jahre, bis keine weiteren Mittel mehr verfügbar waren. Prüfen Sie deshalb vor jeder Zuführung, ob das Geschäftsmodell die Kosten künftig selbst trägt.
Den Antrag stellen, solange das Unternehmen noch zahlungsfähig ist
Eine Eigenverwaltung setzt eine geordnete Ausgangslage voraus. Im vorliegenden Fall bestanden bei der Antragstellung keine Rückstände bei Löhnen, Steuern und Sozialversicherung. Ein früher Antrag hält Handlungswege offen, die mit fortschreitender Krise entfallen.

Vertraulichkeit. Alle Mandate sind anonymisiert dargestellt, Kennzahlen gerundet oder in Spannen angegeben. 

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