13-WOCHEN-LIQUIDITÄTSPLANUNG

Planung in fünf Arbeitstagen

Von der Übergabe der Unterlagen bis zur fertigen Planung mit zwei Szenarien.

Festpreis nach Erstsichtung

Klarer Leistungsumfang und verbindliches Honorar nach dem kostenfreien Erstgespräch

Lücken erkennen, bevor sie eintreten

Wochengenau – in der Struktur, die Ihre Bank erwartet.

DIREKT SPRECHEN

Die 13-Wochen-Liquiditätsplanung stellt Woche für Woche gegenüber, welches Geld in ein Unternehmen fließt und welches es verlässt. Sie rechnet mit tatsächlichen Zahlungsströmen statt mit Erträgen und Aufwendungen und zeigt deshalb nicht nur, ob das Quartal aufgeht, sondern in welcher Woche es eng wird.

Wir bauen diese Planung für mittelständische Unternehmen auf – für solche, deren Bank sie angefordert hat, und für solche, die in einer angespannten Lage die Kontrolle über ihre Zahlungsfähigkeit zurückgewinnen wollen. Die erste belastbare Fassung steht in fünf Arbeitstagen, zum Festpreis, der vor Beginn feststeht.

Ihre Bank hat eine 13-Wochen-Vorschau angefordert?

Dann steht meist eine Frist im Raum und die Frage, was diese Anforderung für das Kreditengagement bedeutet. Vorweg: Sie ist kein Urteil über Ihr Unternehmen. Kreditinstitute sind verpflichtet, auffällige Engagements enger zu begleiten, und dafür brauchen sie belastbare Zahlen über den nächsten Quartalsverlauf.

Die Anforderung ist die Folge dieser Pflicht, nicht eines Misstrauens gegen Sie persönlich.

Entscheidend ist, was Sie vorlegen. Wer eine nachvollziehbare Planung liefert, verschafft sich Zeit und Gesprächsspielraum. Wer dann nur eine Tabelle vorlegt, die im ersten Durchgang Rückfragen provoziert, verliert beides – und bekommt eine zweite Frist, die kürzer ist als die erste.

Wir kennen die Anforderungen aus der laufenden Zusammenarbeit mit diversen Banken und bauen die Planung so auf, dass sie beim ersten Vorlegen trägt.

Termin vereinbaren

Im Erstgespräch klären wir in rund zwanzig Minuten, was Ihre Bank konkret angefordert hat, welche Unterlagen bei Ihnen vorliegen und wie schnell die Planung stehen kann. Kostenfrei und unverbindlich.

Michael Seidel
Michael SeidelPartner

Was die Bank mit der Planung prüft

Kreditinstitute in Deutschland unterliegen den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin. Sie müssen dokumentieren, dass sie die wirtschaftliche Lage ihrer Kreditnehmer kennen und laufend überwachen. Die kurzfristige Liquiditätsvorschau ist dafür das Standardinstrument.

Wo Ihr Engagement steht

Entwickelt sich ein Engagement auffällig, wandert es stufenweise die Abteilungen weiter. Die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Haus, die Logik nicht.

Normalbetreuung
Regelgeschäft. Der Firmenkundenbetreuer führt das Engagement.
IntensivbetreuungMaRisk BTO 1.2.4
Enger begleitet. Ziel ist die Rückführung in die Normalbetreuung.
Hier wird die Vorschau verlangt.
SanierungMaRisk BTO 1.2.5
Die Bank will das Unternehmen erhalten und prüft, ob das trägt.
Hier entscheidet sie mit.
AbwicklungMaRisk BTO 1.2.5
Es geht nicht mehr um Fortführung, sondern um Sicherheiten.
Hier kommt sie zu spät.

Sechs Fragen, die aus der Sanierungsabteilung kommen

Geprüft wird dabei weniger das Ergebnis als die Machart.

Deckt die Planung den gesamten Zahlungsverkehr ab oder nur das Hauptkonto?

Sind die Zahlungseingänge nach dem tatsächlichen Zahlungsverhalten terminiert – oder nach dem vereinbarten Zahlungsziel?

Sind Personalkosten, Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherung mit dem richtigen Fälligkeitstermin erfasst?

Welche Kreditlinien sind eingeräumt, welche bereits gezogen, welche lediglich in Aussicht gestellt?

Gibt es ein zweites, ungünstigeres Szenario – und was passiert darin?

Wird die Planung fortgeschrieben und gegen den tatsächlichen Verlauf abgeglichen?

Der letzte Punkt entscheidet über die Wirkung. Eine einmalige Planung ist eine Momentaufnahme. Eine Planung, die jede Woche gegen die Ist-Zahlen läuft und deren Abweichungen erklärt werden, ist ein Beleg dafür, dass die Geschäftsführung die Lage im Griff hat.

Zwei Wege – je nachdem, ob Ihr Team die Planung anschließend selbst führt.

Stufe 1 · Erstaufbau

13-Wochen-Planung aufbauen

Wenn schnell eine belastbare Planung stehen muss und Ihr Team sie danach selbst pflegt.

Dauer5 Arbeitstage
ErgebnisPlanung mit zwei Szenarien
HonorarFestpreis nach Erstsichtung

Wir sichten Ihre Unterlagen, bauen das Wochenraster auf und terminieren Forderungen und Verbindlichkeiten nach dem tatsächlichen Zahlungsverhalten. Dazu ein Basis- und ein Downside-Szenario sowie die Einweisung für die Fortschreibung.

Der erste Plan-Ist-Abgleich in der Folgewoche ist enthalten.

Stufe 2 · Aufbau und Fortschreibung

Planung aufbauen und führen

Wenn die Bank eine laufende Vorlage erwartet oder im Unternehmen niemand die Kapazität dafür hat.

Dauer5 Arbeitstage, danach wöchentlich
ErgebnisPlan-Ist-Abgleich und Kommentierung
HonorarFestpreis danach monatliche Pauschale

Zusätzlich zum Erstaufbau führen wir die Planung jede Woche fort: Ist-Zahlen einlesen, Abweichungen analysieren, Horizont verlängern, Kommentar für die Bank. Auf Wunsch übernehmen wir die Abstimmung mit der Sanierungsabteilung.

Geht nahtlos in unser Sanierungscontrolling über.

So gehen wir vor

Erstgespräch und Sichtung
Wir klären, was Ihre Bank konkret angefordert hat, welche Frist gilt und in welchem Zustand Ihre Buchhaltung ist. Im Anschluss erhalten Sie das Festpreisangebot mit Terminzusage.

Tag 1 · kostenfrei

Datenaufnahme
Sie stellen die Unterlagen aus der Liste im nächsten Abschnitt bereit. Offene Punkte klären wir in einem Termin von etwa sechzig Minuten gemeinsam mit Ihrer Buchhaltung.

Tag 2 bis 3 · ca. 60 Minuten

Aufbau des Wochenrasters
Anfangsbestand, Einzahlungen, Auszahlungen, Wochensaldo und Endbestand für jede der dreizehn Wochen. Die größten Debitoren und Kreditoren planen wir einzeln und mit Zahlungshistorie, den Rest über Erfahrungswerte je Kundengruppe.

Tag 3 bis 4

Szenarien und Plausibilisierung
Basis- und Downside-Szenario, Abgleich der ersten Wochen gegen die tatsächlichen Kontobewegungen, systematische Prüfung auf Lücken – insbesondere bei Steuerterminen und Kapitaldienst.

Tag 4 bis 5

Übergabe
Sie erhalten die Planung, eine kurze schriftliche Einordnung, die Sie der Bank beilegen können, und eine Einweisung für die wöchentliche Fortschreibung.

Tag 5 · inkl. Einweisung

Ist die Buchhaltung nicht tagesaktuell, verschiebt sich der Ablauf – nicht um Wochen, aber um die Zeit, die das Aufarbeiten der offenen Posten kostet. Läuft bereits eine Frist Ihrer Bank, sagen wir Ihnen im Erstgespräch offen, ob sie zu halten ist.

Welche Unterlagen wir brauchen

Fast alles davon liegt in Ihrem Unternehmen bereits vor. Je vollständiger die Übergabe, desto schneller steht die Planung – und desto weniger Positionen beruhen am Ende auf Annahmen.

Aus der Buchhaltung
BuchführungsexportDATEV oder ERP-System
Summen- und Saldenlisteletzte zwölf Monate
Letzter Jahresabschlusssofern bereits erstellt
Salden aller Bankkonteneingeräumte und gezogene Linien
Offene Posten Debitoren und Kreditorenmit Fälligkeiten, als OPOS-Export
Personalkosten je Monatinkl. Lohnsteuer und Sozialversicherung
Verträge, Termine, Vorgaben
SteuertermineUmsatzsteuervoranmeldungen
Darlehensverträgemit Tilgungsplänen
Leasing- und Mietverträgelaufende Verpflichtungen
Stundungen und Ratenzahlungenbestehende Vereinbarungen
Auftragsbestandoder Umsatzplanung für das Quartal
Anforderung Ihrer Bankim Wortlaut, falls schriftlich

Fehlt einzelnes davon, ist das kein Hindernis. Wir beginnen mit dem, was belastbar vorliegt, und kennzeichnen jede Position, die noch auf einer Annahme beruht. Eine Planung, die ihre Unsicherheiten offenlegt, ist im Bankgespräch mehr wert als eine, die Genauigkeit vortäuscht.

Festpreis anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage: Zustand der Buchhaltung, Zahl der Bankverbindungen, gesetzte Frist. Sie erhalten innerhalb von einem Werktag ein Festpreisangebot mit Terminzusage. Vor jedem Mandat prüfen wir, ob wir für Sie tätig werden dürfen.

Was eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung ist

Die 13-Wochen-Liquiditätsplanung ist eine rollierende kurzfristige Finanzplanung. Für jede der kommenden dreizehn Wochen bildet sie ab, welche Zahlungen eingehen, welche abfließen und welcher Bestand am Ende der Woche bleibt. Von der Liquiditätsplanung aus dem Jahresprozess unterscheidet sie sich in drei Punkten.

Direkte Methode
Geplant werden Zahlungsströme, nicht Erträge und Aufwendungen. Eine Rechnung, die im März geschrieben und im Mai bezahlt wird, erscheint in der Woche der Zahlung – nicht in der Woche der Rechnungsstellung.
Wochenraster
Ein Monat kann in der Summe ausgeglichen aussehen und trotzdem in der zweiten Woche eine Lücke enthalten, nämlich dann, wenn Löhne, Umsatzsteuer und Kapitaldienst zusammenfallen. Im Monatsraster ist das unsichtbar.
Rollierend
Nach jeder abgelaufenen Woche rückt die Planung um eine Woche weiter. Der Horizont bleibt konstant bei dreizehn Wochen, und der vergangene Zeitraum wird gegen die tatsächlichen Kontobewegungen abgeglichen.

Warum genau dreizehn Wochen

Dreizehn Wochen sind ein Quartal. Dass sich genau dieser Zeitraum als Standard durchgesetzt hat, hat drei Gründe.

Kurz genug, um belastbar zu sein
In den ersten Wochen sind Forderungen und Verbindlichkeiten weitgehend bekannt; die Planung beruht auf Fakten statt auf Erwartungen. Mit wachsendem Abstand nimmt die Treffsicherheit ab, bleibt über das Quartal hinweg aber nutzbar.
Lang genug, um zu handeln
Wer eine Lücke acht Wochen im Voraus erkennt, kann mit Kunden über Anzahlungen sprechen, mit Lieferanten über Fristen und mit der Bank über eine Linie. Wer sie eine Woche vorher erkennt, kann nur noch reagieren.
Schließt an den Prüfungszeitraum des § 17 InsO an
Die Zahlungsunfähigkeit wird über einen Dreiwochenzeitraum beurteilt. Die dreizehn Wochen zeigen zusätzlich, ob eine geschlossene Lücke stabil geschlossen bleibt oder in Woche neun erneut aufgeht. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer überwundenen Zahlungsstockung und einer bloß aufgeschobenen Zahlungsunfähigkeit.
Instrument Zeitraum Beantwortet Adressat
Finanzstatus und Dreiwochen-Finanzplan Stichtag plus 3 Wochen Liegt Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO vor? Geschäftsführung, Gutachter
13-Wochen-Liquiditätsplanung 13 Wochen, rollierend Bleiben wir im Quartal zahlungsfähig, und wann wird es eng? Geschäftsführung, Bank
Integrierte Planung mit Fortbestehensprognose 12 bzw. 24 Monate Ist das Unternehmen durchfinanziert? Liegt Überschuldung vor? Bank, Gutachter, Gericht

Die drei Instrumente ersetzen einander nicht. In der Praxis greift die 13-Wochen-Planung auf denselben Datenbestand zu wie der Finanzstatus bei der Prüfung auf Insolvenzgründe und liefert zugleich die kurzfristige Ebene für die integrierte Planung mit Fortbestehensprognose.

Wie die Planung aufgebaut ist

Die Planung besteht aus dreizehn Spalten – eine je Woche – und fünf Blöcken untereinander.

Anfangsbestand
Frei verfügbare Bankguthaben und Kassenbestände zu Wochenbeginn. Verpfändete Konten und zweckgebundene Mittel bleiben außen vor.
+ Einzahlungen
Offene Forderungen, laufendes Geschäft, Anzahlungen, Fördermittel und Steuererstattungen.
− Auszahlungen
Lieferanten, Personal, Lohn- und Umsatzsteuer, Sozialversicherung, Miete und Leasing, Kapitaldienst.
= Wochensaldo
Differenz aus Ein- und Auszahlungen der Woche.
Endbestand
Anfangsbestand zuzüglich Wochensaldo – zugleich der Anfangsbestand der Folgewoche.
Darunter steht die Zeile, auf die es tatsächlich ankommt: der verbleibende Abstand zur eingeräumten Kreditlinie. Ein positiver Endbestand nützt wenig, wenn die Linie in derselben Woche vollständig gezogen ist.

Ein- und Auszahlungen werden brutto ausgewiesen, nicht saldiert. Wer nur den Nettosaldo plant, verliert die Information, welche einzelne Zahlung sich im Ernstfall verschieben lässt – und genau darum geht es, wenn es eng wird.

Woher die Daten kommen

Vier Quellen genügen für eine belastbare Planung, und alle vier liegen im Mittelstand in aller Regel bereits vor.

Kontostände und Kreditlinien
Aus dem Online-Banking, für sämtliche Konten, nicht nur für das Hauptkonto.
Offene Posten Debitoren
Export aus DATEV oder dem ERP-System, mit Betrag, Fälligkeit und Kunde.
Offene Posten Kreditoren
In derselben Struktur, ergänzt um bestehende Stundungen und Ratenvereinbarungen.
Wiederkehrende Auszahlungen
Personal, Miete, Leasing, Versicherungen, Kapitaldienst – dazu der Steuerkalender mit den Terminen für Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Die eigentliche Arbeit liegt in der Terminierung der Einzahlungen. Maßgeblich ist nicht das vereinbarte Zahlungsziel, sondern das tatsächliche Zahlungsverhalten des jeweiligen Kunden. Die größten Debitoren planen wir deshalb einzeln und mit Blick auf ihre Zahlungshistorie; für den Rest arbeiten wir mit einer Verzugsannahme je Kundengruppe.

Szenarien und Plan-Ist-Abgleich

Eine Planung mit einem einzigen Verlauf ist eine Behauptung. Belastbar wird sie durch ein zweites Szenario und durch den wöchentlichen Abgleich.

Basisszenario
Der Verlauf, den Sie für wahrscheinlich halten – mit realistischen Zahlungseingängen, nicht mit erhofften.
Downside-Szenario
Der größte Kunde zahlt zwei Wochen später, ein erwarteter Auftrag verschiebt sich, ein Lieferant besteht auf Vorkasse.
Plan-Ist-Abgleich
Jede Woche gegen die tatsächlichen Kontobewegungen. Abweichungen oberhalb einer festgelegten Schwelle werden erklärt, nicht geglättet.

Dieser Abgleich ist der Unterschied zwischen einer Tabelle und einem Steuerungsinstrument. Er kostet etwa eine Stunde pro Woche. Und er ist der Teil, den Unternehmen in der Krise als Erstes liegen lassen.

Acht Fehler, die wir regelmäßig sehen

Diese Punkte finden sich in nahezu jeder Planung, die uns zur Prüfung vorgelegt wird. Die ersten sechs sind handwerklich und schnell behoben.

Zahlungsziel statt Zahlungsverhalten. Ein Kunde mit dreißig Tagen Ziel, der seit Jahren nach fünfzig zahlt, gehört in Woche sieben, nicht in Woche vier.
Verpfändete Mittel im Anfangsbestand. Kautionen, Sperrkonten und zur Sicherheit abgetretene Guthaben stehen nicht zur Verfügung.
Gezogene Linien als Reserve. Eine bereits ausgeschöpfte Kreditlinie ist kein Puffer. Eine nur in Aussicht gestellte Erweiterung ebenso wenig.
Vergessene Steuer- und Sozialversicherungstermine. Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag fällig, die Umsatzsteuervoranmeldung am zehnten des Folgemonats. Beides fällt oft in dieselbe Woche wie die Löhne.
Saldierte statt brutto ausgewiesene Zahlungsströme. Wer nur Nettobeträge plant, sieht nicht mehr, welche Zahlung sich verschieben ließe.
Keine Abgrenzung zwischen fällig und ernsthaft eingefordert. Für die insolvenzrechtliche Betrachtung entscheidet das über das Ergebnis.
Die letzten beiden entscheiden, ob die Bank die Planung als Steuerungsinstrument liest – oder als Pflichtübung.
Kein zweites Szenario. Eine Planung ohne Downside beantwortet die wichtigste Frage der Bank nicht.
Kein Abgleich nach der ersten Woche. Die Planung wird vorgelegt und danach nicht mehr angefasst. Spätestens im zweiten Bankgespräch fällt das auf.

Häufig gestellte Fragen

Der Aufwand hängt vor allem vom Zustand Ihrer Buchhaltung ab, von der Zahl der Bankverbindungen und von der Struktur des Kundenstamms. Nach der Erstsichtung nennen wir einen Festpreis, der vor Beginn feststeht – ein Stundensatzrisiko tragen Sie nicht.

Fünf Arbeitstage ab Übergabe der Unterlagen. Ist die Buchhaltung nicht aktuell, kommt die Zeit für das Aufarbeiten der offenen Posten hinzu. Läuft bereits eine Frist Ihrer Bank, sprechen Sie uns darauf an: Wir sagen Ihnen im Erstgespräch offen, ob sie zu halten ist.

Für einen Horizont von dreizehn Wochen genügt eine sauber aufgebaute Tabelle. Der Vorteil liegt darin, dass Ihre Bank die Datei ohne Zugang, Login oder Lizenz öffnen und nachrechnen kann. Eine spezialisierte Software lohnt sich, wenn die Planung dauerhaft läuft, viele Konten angebunden sind und mehrere Personen daran arbeiten.

Das entscheiden Sie. In Stufe 1 weisen wir die Person ein, die sie künftig führt, und begleiten den ersten Abgleich. In Stufe 2 übernehmen wir die wöchentliche Fortschreibung einschließlich der Kommentierung für die Bank.

Dann hat sie geleistet, wofür sie gemacht ist: Sie sehen die Lücke, bevor sie eintritt. Wir ordnen ein, wie groß sie ist, wann sie auftritt und welche Maßnahmen in der verbleibenden Zeit realistisch sind. Zeigt sich, dass eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO drohen oder bereits vorliegen könnte, sagen wir das deutlich – und erläutern, welche Fristen dann laufen.

Eine 13-Wochen-Planung als solche schreibt kein Gesetz vor. Geschäftsleiter sind jedoch nach § 1 StaRUG verpflichtet, bestandsgefährdende Entwicklungen zu überwachen, und müssen laufend beurteilen können, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Ohne kurzfristige Liquiditätsplanung ist beides praktisch nicht möglich. Hinzu kommt, dass Banken sie in der Intensivbetreuung regelmäßig einfordern.

Im Raster und in der Methode. Die Jahresplanung arbeitet monatlich und wird häufig indirekt aus der Ergebnisplanung abgeleitet. Die 13-Wochen-Planung arbeitet wöchentlich und direkt aus tatsächlichen Zahlungsströmen. Beide haben ihren Platz – in einer angespannten Lage entscheidet die wöchentliche.

Für die laufende Begleitung in der Intensivbetreuung in aller Regel ja. Verlangt Ihre Bank darüber hinaus eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit, führt der Weg zum Sanierungskonzept nach IDW S 6. Geht es um die Frage, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, zur Prüfung der Insolvenzreife.

Nein. Die Fortbestehensprognose betrachtet zwölf Monate und beantwortet, ob das Unternehmen durchfinanziert ist. Die 13-Wochen-Planung liefert dafür die kurzfristige Ebene, ersetzt aber weder den längeren Horizont noch die zugehörige Ergebnis- und Bilanzplanung.

Ja, mit Einschränkung. Wir beginnen mit den Kontoständen und den offenen Posten, die belastbar sind, und kennzeichnen jede Position, die auf einer Annahme beruht. Parallel lässt sich die Buchhaltung nacharbeiten. Eine Planung auf unsauberer Grundlage, die als sauber ausgegeben wird, schadet im Bankgespräch mehr als eine, die ihre Unsicherheiten offenlegt.

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