FINANZIERUNG UND
REFINANZIERUNG IN DER KRISE

Bestehende Finanzierung ordnen

Kreditlinien, Laufzeiten und Tilgungen prüfen und mit den Banken neu verhandeln.

Zusätzliche Mittel erschließen

Kapitalbedarf ermitteln, Finanzierungsquellen prüfen und Förderanträge in Sachsen vorbereiten.

Bankgespräche fundiert führen

Mit belastbarer Planung, klaren Unterlagen und persönlicher Begleitung in die Verhandlung.

In der Krise wird zuerst die Finanzierung eng. Linien werden nicht verlängert, Kennzahlen aus dem Kreditvertrag sind gerissen, das Engagement wandert in die Spezialbetreuung der Bank. Parallel steigt der Bedarf, weil Sanierungsmaßnahmen Geld kosten, bevor sie wirken.

Daraus ergibt sich die Aufgabe: Ihre bestehende Finanzierung muss geordnet werden, und wo sie nicht reicht, braucht es zusätzliche Mittel. In Sachsen kommen dafür auch Förderdarlehen der Sächsischen Aufbaubank in Betracht.

Wir bereiten diese Gespräche vor, führen sie mit Ihnen gemeinsam und stellen die Zahlen bereit, auf die sich die Finanzierer stützen können.

Wann Sie uns ansprechen sollten

Je früher Sie uns ansprechen, desto mehr Spielraum bleibt. Wer erst verhandelt, wenn die Linie ausläuft, hat kaum noch Verhandlungsmasse.

Ein Covenant ist gerissen, und die Bank hat einen Waiver oder Nachverhandlungen angekündigt.
Kreditlinien laufen in den nächsten Monaten aus, und die Prolongation ist offen.
Ihr Engagement ist in die Spezialbetreuung gewechselt, und Sie wollen dort wieder heraus.
Die Liquidität reicht nicht bis zur Wirkung der Sanierungsmaßnahmen – es fehlt eine Brücke.
Mehrere Banken finanzieren, und niemand will vorangehen, solange die anderen nicht mitziehen.
Sie sind ein sächsisches Unternehmen und prüfen, ob Fördermittel der SAB infrage kommen.
Im Markt gilt als Faustregel, zwölf bis vierundzwanzig Monate vor Fälligkeit mit der Refinanzierung zu beginnen. In der Krise bleibt diese Zeit selten – umso mehr kommt es darauf an, mit belastbaren Zahlen in das erste Gespräch zu gehen.

Drei Hebel, wenn die Finanzierung nicht mehr trägt

Die Instrumente lassen sich drei Richtungen zuordnen. In der Praxis greifen sie ineinander: Eine Brückenfinanzierung wird selten gewährt, solange der Bestand nicht geordnet ist, und Fördermittel setzen einen Beitrag der übrigen Beteiligten voraus.

Drei Hebel der Finanzierung in der Krise: Bestand ordnen, neues Geld, öffentliche Mittel

Termin vereinbaren

Im Erstgespräch klären wir in rund zwanzig Minuten, wie Ihre Finanzierung aufgebaut ist, welche Fristen laufen und wo der Bedarf entsteht. Kostenfrei und unverbindlich.

Michael Seidel
Michael SeidelPartner

Zwei Wege, je nachdem ob Ihr Bestand zu ordnen ist oder zusätzliche Mittel gebraucht werden.

Wenn der Bestand drückt

Bestandsfinanzierung ordnen

Wenn bei Ihnen Covenants gerissen sind, Linien auslaufen oder mehrere Banken abzustimmen sind.

Dauernach Gesprächsverlauf
ErgebnisVerhandelte Vereinbarungen
HonorarAngebot nach Sichtung

Wir sichten Verträge, Sicherheiten und Fristen, rechnen den Bedarf und führen die Gespräche gemeinsam mit Ihnen: Stillhalte, Waiver, Poolabstimmung, Prolongation.

Unser Ziel ist die Rückkehr zu regulären Konditionen, nicht allein die nächste Zusage.

Wenn Geld fehlt

Mittel und Förderung

Wenn Sie zusätzliche Mittel brauchen, von der Brücke bis zum Förderdarlehen.

Dauernach Umfang
ErgebnisBedarfsrechnung und Unterlagen
HonorarAngebot nach Sichtung

Wir rechnen den Bedarf, prüfen die infrage kommenden Quellen und bereiten die Unterlagen auf – einschließlich der Förderprogramme der SAB für sächsische Unternehmen.

Die Zusage erteilt der Finanzierer, den Antrag bewilligt die Förderbank.

Die bestehende Finanzierung ordnen

Der erste Schritt ist selten neues Geld, sondern Ruhe im Bestand. Vier Instrumente stehen dafür zur Verfügung.

Stillhalteabkommen
Die Finanzierer verpflichten sich für eine festgelegte Frist, Linien stehen zu lassen und nicht zu kündigen. Das schafft den Zeitraum, in dem ein Konzept entstehen und wirken kann. Gegenleistung ist regelmäßig ein Reporting in vereinbartem Takt.
Waiver bei Covenant-Bruch
Ist eine vereinbarte Kennzahl gerissen, verzichtet die Bank auf die Rechtsfolgen – befristet und meist gegen Auflagen. Entscheidend ist, den Bruch vorher anzuzeigen statt ihn im Quartalsbericht entdecken zu lassen.
Poolvertrag
Finanzieren mehrere Banken, regelt der Pool die Verteilung der Sicherheiten und das gemeinsame Vorgehen. Ohne ihn wartet jede darauf, dass eine andere den ersten Schritt macht.
Prolongation und Tilgungsaussetzung
Verlängerung auslaufender Linien und zeitweises Aussetzen der Tilgung. Beides verschafft Liquidität, ohne dass neues Geld fließt – und ist deshalb häufig der leichter verhandelbare Weg.
Wechselt Ihr Engagement in die Spezialbetreuung, ändert sich der Ansprechpartner und der Maßstab. Dort wieder herauszukommen, ist ein eigenes Ziel – es gelingt über nachgewiesene Umsetzung, nicht über Zusagen.

Zusätzliche Mittel beschaffen

Reicht der Bestand nicht, kommen weitere Quellen in Betracht. Welche passt, hängt davon ab, was an freien Sicherheiten vorhanden ist und wie weit die Krise fortgeschritten ist.

Sanierungskredit der Hausbank – setzt in aller Regel ein Sanierungskonzept voraus
Brückenfinanzierung bis zum Abschluss einer Maßnahme, etwa eines Verkaufs
Mezzanine und nachrangige Mittel, wenn vorrangige Sicherheiten belegt sind
Sale-and-lease-back: Liquidität aus vorhandenem Anlagevermögen
Factoring: Liquidität aus Forderungen, ohne zusätzliche Verschuldung
Gesellschaftermittel und Beteiligungskapital – siehe Sanierungsbeteiligung

Wer neues Geld gibt, will wissen, worauf es trifft. Deshalb steht am Anfang keine Anfrage, sondern die Planung: Wie hoch ist der Bedarf, wann entsteht er, und wann fließt das Geld zurück?

Fördermittel in Sachsen: Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe

Die Sächsische Aufbaubank fördert kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Ziel ist der Erhalt von Standort, Know-how und Arbeitsplätzen. Die Beihilfen werden als Darlehen ausgereicht.

Rettungsbeihilfe Umstrukturierungsbeihilfe
Zweck Vorübergehende Stützung der Liquidität bis zur Erstellung des Umstrukturierungskonzepts Finanzierung der leistungswirtschaftlichen und finanziellen Umstrukturierung
Verwendung Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, etwa Wareneinkauf und Personal zusätzlich die Kosten der Umstrukturierungsmaßnahmen
Laufzeit endfälliges Darlehen, höchstens sechs Monate bis zu 60 Monate mit monatlicher Tilgung
Voraussetzung KMU in Schwierigkeiten mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen zusätzlich Vorlage eines Umstrukturierungskonzepts
Zwei Punkte, die vorab zu klären sind: Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist obligatorisch, und Gesellschafter, Hausbanken und weitere Beteiligte müssen zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement beitragen. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen in der Gründungsphase und solche, die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben.

Unsere Rolle ist die Vorbereitung: Prüfung der Voraussetzungen, Erstellung des Umstrukturierungskonzepts und der Planungsrechnung, Aufbereitung der Unterlagen für den Antrag. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die SAB; vor der Antragstellung empfiehlt sich ein Gespräch im Beratungszentrum Konsolidierung.

Angaben nach der Programmbeschreibung der Sächsischen Aufbaubank, Stand der Recherche September 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltende Förderrichtlinie und die Auskunft der SAB.

Ablauf und Ergebnis

Erstgespräch
Finanzierungsstruktur, Fristen, Stand der Gespräche und Haltung der Beteiligten.

ca. 60 Minuten · kostenfrei

Bestandsaufnahme
Kreditverträge, Sicherheiten, Covenants, Laufzeiten. Daraus ergibt sich, wo Handlungsbedarf zuerst entsteht.

1 bis 2 Wochen

Bedarf rechnen
Integrierte Planung und Liquiditätsvorschau: Wie hoch ist der Bedarf, wann entsteht er, wann fließt er zurück?

1 bis 3 Wochen

Unterlagen aufbereiten
Zahlenwerk, Konzept und Argumentation in der Form, die Finanzierer und Förderbank erwarten.

1 bis 2 Wochen

Gespräche führen
Verhandlung mit Banken, Poolabstimmung, bei Bedarf Antragstellung bei der SAB.

nach Verlauf

Umsetzung begleiten
Einhaltung der vereinbarten Auflagen, laufendes Reporting, Rückkehr in die reguläre Betreuung.

laufend

Was Sie erhalten: die Übersicht über Ihre Finanzierungsstruktur mit Fristen und Auflagen, die gerechnete Bedarfsanalyse, aufbereitete Unterlagen für Finanzierer und Förderbank sowie die Begleitung in den Gesprächen.

Was dazugehört

Ihre Frage Passende Leistung
„Wie hoch ist der Bedarf, und wann entsteht er?“ Integrierte Unternehmensplanung
„Reicht die Liquidität in den nächsten Wochen?“ 13-Wochen-Liquiditätsplanung
„Die Bank verlangt ein Gutachten.“ Sanierungskonzept nach IDW S 6
„Wir brauchen Eigenkapital, nicht Fremdkapital.“ Sanierungsbeteiligung

Die rechtliche Gestaltung der Verträge – Stillhalte, Pool, Sicherheitenabgrenzung – gehört zu Ihrer Rechtsberatung. Wir liefern die betriebswirtschaftliche Grundlage und führen die Verhandlung inhaltlich.

Ihr Mehrwert

Zahlen, die tragen
Wir verhandeln auf Basis einer Planung, die wir selbst gerechnet haben und im Gespräch erläutern können.
Eine Stimme gegenüber mehreren Banken
Poolabstimmung und einheitliches Reporting statt paralleler Einzelgespräche mit unterschiedlichem Stand.
Fördermittel mitgedacht
In Sachsen prüfen wir die Programme der SAB mit und bereiten den Antrag vor.
Raus aus der Spezialbetreuung
Ziel ist nicht nur die nächste Zusage, sondern die Rückkehr zu regulären Konditionen.

Finanzierung besprechen

Schildern Sie uns kurz die Ausgangslage: welche Finanzierungen bestehen, welche Fristen laufen und ob bereits Gespräche geführt wurden. Sie erhalten innerhalb von einem Werktag Rückmeldung. Vor jedem Mandat prüfen wir, ob wir für Sie tätig werden dürfen.

Häufig gestellte Fragen

Eine Vereinbarung, mit der sich die Finanzierer für eine festgelegte Frist verpflichten, bestehende Linien stehen zu lassen und nicht zu kündigen. Es schafft den Zeitraum, in dem ein Sanierungskonzept erstellt und umgesetzt werden kann. Gegenleistung ist in aller Regel ein Reporting in vereinbartem Takt – und die Zusage, die vereinbarten Schritte einzuhalten.

Zuerst anzeigen, nicht abwarten. Ein gemeldeter Bruch lässt sich verhandeln, ein entdeckter kostet Vertrauen. Üblich ist ein befristeter Waiver gegen Auflagen: engeres Reporting, angepasste Kennzahlen, manchmal zusätzliche Sicherheiten. Entscheidend ist, mit einer gerechneten Prognose in das Gespräch zu gehen.

Ein Förderdarlehen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Es stützt die Liquidität vorübergehend, in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzepts, und ist als endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von höchstens sechs Monaten ausgestaltet.

Sie finanziert die Maßnahmen der leistungswirtschaftlichen und finanziellen Umstrukturierung und kommt zusätzlich zur Rettungsbeihilfe in Betracht. Die Laufzeit beträgt bis zu 60 Monate mit monatlicher Tilgung. Voraussetzung ist die Vorlage eines Umstrukturierungskonzepts – hier greift die Arbeit am Sanierungskonzept unmittelbar.

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Die persönliche Haftung der Inhaber oder Gesellschafter ist obligatorisch, und die übrigen Beteiligten – Gesellschafter, Hausbanken – müssen zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement beitragen. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in der Gründungsphase und solche, die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben.

Wir bereiten vor und verhandeln mit. Die Zusage erteilt der Finanzierer, den Antrag bewilligt die Förderbank. Unser Beitrag ist die Grundlage: gerechneter Bedarf, aufbereitete Unterlagen, Argumentation und die Begleitung in den Gesprächen.

Über nachgewiesene Umsetzung. Die Sanierungsabteilung einer Bank entscheidet nach eingehaltenen Zusagen und erreichten Kennzahlen. Ein belastbares Sanierungscontrolling ist deshalb der direkteste Weg zurück zu regulären Konditionen.

Im Markt gilt als Faustregel, zwölf bis vierundzwanzig Monate vor Fälligkeit aktiv zu werden – dann lassen sich Optionen vergleichen und die Verhandlungsposition ist besser. In der Krise bleibt diese Zeit selten; umso mehr zählt, dass die Unterlagen beim ersten Gespräch vollständig sind.

Der Aufwand hängt von der Zahl der Finanzierungspartner ab, vom Zustand der Unterlagen und davon, ob eine belastbare Planung vorliegt. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach Sichtung der Verträge und der Datenlage.

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