FORTBESTEHENSPROGNOSE PRÜFEN:
ÜBERSCHULDUNG NACH § 19 InsO
Überschuldungsprüfung Stufe 1
Eine positive Fortbestehensprognose schließt die insolvenzrechtliche Überschuldung aus.
IDW S 11 Standard
Erstellung nach den strengen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer für höchste Akzeptanz bei Kreditinstituten, Investoren und Gerichten.
Prozessbegleitung
Inklusive Unterstützung bei Rückfragen von Finanzierungspartnern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Wenn Ihre Bilanz ein negatives Eigenkapital ausweist, ist das ein ernstes Krisenindiz – aber noch kein Nachweis einer insolvenzrechtlichen Überschuldung. Zu klären sind dann zwei Fragen: ob eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt und ob daneben Anhaltspunkte für Zahlungsunfähigkeit bestehen. Wir beantworten beide für Sie.
Beantwortet wird das nicht von der Bilanz, sondern von der Fortbestehensprognose. § 19 Abs. 2 InsO stellt darauf ab, ob die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. Ist sie das, liegt trotz rechnerischer Überschuldung keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor. Eine mögliche Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO wird dadurch nicht ausgeschlossen; sie ist gesondert zu prüfen.
Wir erstellen die Fortbestehensprognose als Gutachten nach den Grundsätzen des IDW S 11 auf Basis Ihrer Buchhaltung. Die Aussage ist so dokumentiert, dass Banken, Gläubiger und im Zweifel auch ein Insolvenzverwalter sie später nachvollziehen können. Die Annahmen besprechen wir vorab mit Ihnen.
Wann Sie uns ansprechen sollten
Eine Fortbestehensprognose ist nicht laufend zu erstellen. Sie wird fällig, sobald Anhaltspunkte für eine Überschuldung vorliegen – und dann ohne Aufschub, denn die Pflicht zur Prüfung trifft Sie als Geschäftsführer persönlich.
Was die Fortbestehensprognose leistet
Die Fortbestehensprognose beantwortet eine Frage: Reicht die Liquidität im Prognosezeitraum durchgehend aus, oder nicht? Sie ist die erste Stufe der Überschuldungsprüfung und entscheidet darüber, ob eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt und damit eine Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführung besteht. Eine positive Fortbestehensprognose schließt diesen Insolvenzgrund aus. Ob daneben bereits Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, beantwortet sie nicht; das ist eine eigene Prüfung, die unabhängig von der Überschuldung in die Insolvenz führen kann. Sie sagt Ihnen, ob Sie weiterarbeiten dürfen, nicht was zu tun ist.
Ein Sanierungskonzept ist sie nicht, und eine Aussage über die Sanierungsfähigkeit trifft sie nicht. Drei Leistungen werden häufig mit ihr verwechselt.
| Ihre Frage | Passende Leistung |
|---|---|
| „Bin ich zahlungsunfähig – und seit wann?“ | Prüfung auf Insolvenzgründe |
| „Darf mein Abschluss zu Fortführungswerten aufgestellt werden?“ | Fortführungsprognose nach § 252 HGB |
| „Ist mein Unternehmen sanierungsfähig?“ | Sanierungskonzept nach IDW S 6 |
Häufig laufen Fortbestehens- und Fortführungsprognose zusammen: Die Datenbasis ist dieselbe, die Fragestellung nicht. Wir erstellen dann beide auf einer Grundlage.
Die zweistufige Überschuldungsprüfung
Die insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 InsO ist nicht dasselbe wie ein negatives Eigenkapital in der Handelsbilanz. Die Prüfung läuft in zwei Stufen, und die erste entscheidet meistens schon.
Bilanzielle Überschuldungnegatives EigenkapitalStufe 1 · FortbestehensprognoseFortführung zwölf Monate überwiegend wahrscheinlich?janeinKeine insolvenzrechtlicheÜberschuldung · Prüfung endetStufe 2 · ÜberschuldungsstatusVermögen zu LiquidationswertenpositivnegativDrohende Überschuldungkeine AntragspflichtInsolvenzreifeAntragspflicht greiftZahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO ist davon unabhängig und gesondert zu prüfen.
Zwei Wege, je nachdem ob bei Ihnen bereits eine belastbare Planung vorliegt.
Wenn eine Planung vorliegt
Vorliegende Planung prüfen
Wenn eine integrierte Planung haben und wissen möchten, ob sie die Fortbestehensprognose trägt.
Wir plausibilisieren Ihre Planung auf Belegebene: Abgleich der Annahmen mit dem tatsächlichen Zahlungsverhalten, Prüfung der ansetzbaren Maßnahmen sowie der vorgelegten Rangrücktritte und Finanzierungszusagen. Auf dieser Grundlage beurteilen wir, ob die Fortführung über zwölf Monate überwiegend wahrscheinlich ist.
Trägt Ihre Planung nicht, besprechen wir das mit Ihnen, bevor Sie das Gutachten beauftragen.
Wenn keine Planung vorliegt
Integrierte Planung aufsetzen
Wenn bei Ihnen noch keine belastbare Planung vorliegt und wir die Grundlage gemeinsam schaffen.
Wir bauen die integrierte Planung aus Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsrechnung über zwölf Monate auf, auf Basis Ihrer Buchhaltung und der bestehenden Verträge. Sie ist zugleich die Grundlage der Fortbestehensprognose und bleibt danach als Steuerungsinstrument nutzbar.
Bei Start-ups trägt die monatliche Planung den wesentlichen Teil der Prognose.
Ablauf und Ergebnis
ca. 60 Minuten · kostenfrei
1 bis 3 Werktage
1 bis 2 Wochen
3 bis 5 Werktage
ca. 2 Stunden
Was Sie am Ende in der Hand halten: das Gutachten mit der begründeten Aussage dazu, ob eine positive Fortbestehensprognose gestellt werden kann, die Liquiditätsrechnung über den Prognosezeitraum, die Dokumentation der angesetzten Maßnahmen mit Nachweis ihrer Verbindlichkeit und die Sensitivitätsbetrachtung der kritischen Annahmen. Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus, benennen wir den weiteren Prüfungsbedarf: Ob und seit wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, untersuchen wir gesondert, denn daran hängen Stichtag und Fristen.
Wie wir prüfen
| Maßnahme | Ansetzbar, wenn |
|---|---|
| Interne Maßnahmen | konkret geplant und erkennbar begonnen |
| Externe Beiträge Kredite, Prolongationen, Stundungen, Gesellschafterzuschüsse |
rechtsverbindlich zugesagt |
| Rangrücktritt | zusätzlich: Anforderungen des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO an einen qualifizierten Nachrang erfüllt |
Besonderheiten bei Start-ups und jungen Unternehmen
Ein Start-up ist fast immer bilanziell überschuldet und lebt von Finanzierungsrunden. Für die Fortbestehensprognose gelten deshalb eigene Maßstäbe.
Die Erleichterung ist keine Freistellung. Sie verschiebt den Nachweis von der Ertragslage auf die Planungsqualität. Genau daran ist der entschiedene Fall gescheitert: Es fehlte die dokumentierte monatliche Planung. Wenn Sie diese Planung nicht haben, bauen wir sie auf; bei einem Start-up ist sie der tragende Teil der Fortbestehensprognose.
Vergleiche BGH, Urteil vom 14.05.2007 – II ZR 48/06, sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2023 – 12 U 59/22.
Antragsfristen und Zahlungsverbot
Die Fortbestehensprognose entscheidet nicht nur über die Bilanz, sondern über Ihre persönliche Lage als Geschäftsführer oder Vorstand. Wird Insolvenzreife festgestellt, ist der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen; die sechs beziehungsweise drei Wochen sind Höchstfristen, nicht der Normalfall. Ab diesem Zeitpunkt bestehen erhebliche Beschränkungen für weitere Zahlungen: Nicht privilegierte Zahlungen können nach § 15b InsO persönliche Erstattungsansprüche gegen Sie auslösen, unabhängig davon, ob dem Unternehmen dadurch ein Schaden entstanden ist.
Ihr Mehrwert
Fortbestehensprognose anfragen
Schildern Sie uns kurz die Ausgangslage: Stichtag, Anlass und ob bereits eine Planung vorliegt. Sie erhalten innerhalb von einem Werktag Rückmeldung und nach dem Erstgespräch ein verbindliches Angebot. Vor jedem Mandat prüfen wir, ob wir für Sie tätig werden dürfen.
Häufig gestellte Fragen
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