INTERIMSMANAGEMENT UND
SANIERUNGSGESCHÄFTSFÜHRUNG

Operative Verantwortung

Wir steuern Liquidität und Sanierungsmaßnahmen, mit Vollmacht oder als bestellter Geschäftsführer.

Auch in Eigenverwaltung

Wir übernehmen die Sanierungsgeschäftsführung außerhalb eines Verfahrens und in der Eigenverwaltung.

Führung auf Zeit

Wir übernehmen die Sanierung oder einzelne Führungsfunktionen, mit klaren Zielen und geregelter Übergabe.

Ein Sanierungskonzept beschreibt, was zu tun ist. Es sagt nichts darüber, wer es tut. An dieser Stelle geraten viele Sanierungen ins Stocken: Die Maßnahmen sind richtig, aber im Tagesgeschäft fehlt jemand, der sie vorantreibt, und die bestehende Geschäftsführung ist mit dem laufenden Betrieb ausgelastet.

Ein Chief Restructuring Officer übernimmt diese Rolle auf Zeit. Er tritt in die Führung ein, verantwortet die Umsetzung der Sanierung und hält Ihnen und Ihrer Geschäftsführung den Rücken für das Tagesgeschäft frei. Rechtlich geschieht das über eine Vollmacht oder über die Bestellung zum Geschäftsführer.

Wir übernehmen solche Mandate, in Sanierungen außerhalb eines Verfahrens ebenso wie als Sanierungsgeschäftsführung in der Eigenverwaltung. Brauchen Sie keine Gesamtverantwortung, sondern eine einzelne Funktion, arbeiten wir als Interimsmanager.

Wann ein CRO gebraucht wird

Der Anstoß kommt aus drei Richtungen: von den Gesellschaftern, von den Finanzierungspartnern oder aus der Geschäftsführung selbst. Diese Lagen begegnen uns am häufigsten.

Ihre Banken machen die Fortführung der Finanzierung davon abhängig, dass ein sanierungserfahrener Manager in die Führung eintritt.
Ein Sanierungskonzept liegt vor, aber die Umsetzung kommt im Tagesgeschäft nicht voran.
In der Geschäftsführung oder im kaufmännischen Bereich fehlt Erfahrung oder Kapazität – oder eine Position ist vakant.
Eine Eigenverwaltung steht an, und das Gericht erwartet eine Führung, die das Verfahren beherrscht.
Eine Position in der Geschäftsführung ist kurzfristig vakant geworden, und zwar in der ungünstigsten Phase.
Gesellschafter und Fremdkapitalgeber ziehen nicht an einem Strang, und es fehlt eine Instanz, die vermittelt.
Ein CRO ist kein Branchenspezialist. Diese Kenntnis liegt im Unternehmen – und zwar meist reichlich. Was in der Krise fehlt, ist jemand, der schon mehrere davon durchlaufen hat und weiß, in welcher Reihenfolge zu handeln ist.

Zwei Wege, einen CRO einzusetzen

Die Rolle ist dieselbe, die Rechtsstellung nicht. Sie bestimmt, wie weit die Befugnisse reichen und wer für Entscheidungen einsteht. Welche Form zu Ihrer Lage passt, besprechen wir vorher.

Vergleich: CRO mit Vollmacht oder als bestellter Geschäftsführer

Mit Vollmacht
Die Gesellschaft erteilt eine Vollmacht mit klar umrissenem Umfang. Die Geschäftsführung bleibt vollständig im Amt, der CRO handelt in ihrem Auftrag. Geeignet, wenn der Auftrag abgegrenzt ist und die bestehende Führung die Sanierung mitträgt.
Als bestellter Geschäftsführer
Der CRO wird zum Organ bestellt und ins Handelsregister eingetragen. Er vertritt die Gesellschaft umfassend und haftet wie jeder Geschäftsführer. Diese Form verlangen Finanzierungspartner häufig dann, wenn es um Durchsetzbarkeit nach außen geht.
In der Eigenverwaltung
Im Eigenverwaltungsverfahren tritt der CRO als Sanierungsgeschäftsführer neben die bestehende Führung. Das Gericht und der Sachwalter erwarten eine Geschäftsleitung, die das Verfahren kennt – vom Berichtswesen über die Massekostenprüfung bis zur Mitwirkung am Insolvenzplan.

Welche Form gewählt wird, klären wir vor der Mandatierung gemeinsam mit Ihnen, Ihren Gesellschaftern und – wo es darauf ankommt – Ihren Finanzierungspartnern. Die Entscheidung gehört an den Anfang, nicht in die erste Krise des Mandats.

Termin vereinbaren

Im Erstgespräch klären wir in rund zwanzig Minuten, wie die Lage ist, wer den Einsatz erwartet und welche Rechtsstellung dafür passt. Kostenfrei und unverbindlich.

Michael Seidel
Michael SeidelPartner

Zwei Wege – je nachdem, ob die Sanierung außerhalb eines Verfahrens läuft oder eine Eigenverwaltung ansteht.

Außerhalb eines Verfahrens

CRO im Sanierungsmandat

Wenn die Umsetzung der Sanierung eine verantwortliche Führung braucht.

Dauernach Lage, meist Monate
ErgebnisFührung auf Zeit, mit Zielbild
HonorarAngebot nach Sichtung

Wir treten mit Vollmacht oder als bestellter Geschäftsführer ein, sichern die Liquidität, setzen das Maßnahmenprogramm durch und führen die Gespräche mit Finanzierern und Gläubigern.

Rechtsstellung und Vollmachtsumfang klären wir vor der Mandatierung.

Im Eigenverwaltungsverfahren

Sanierungsgeschäftsführung

Wenn das Verfahren eine Geschäftsleitung braucht, die es beherrscht.

DauerVerfahrensdauer
ErgebnisFührung durch das Verfahren
HonorarAngebot nach Sichtung

Wir treten als Sanierungsgeschäftsführer neben die bestehende Führung: Liquiditätssteuerung im Verfahren, Berichtswesen gegenüber Sachwalter und Gläubigern, Mitwirkung am Insolvenzplan.

Für die anwaltliche Begleitung arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen.

Was wir im Mandat übernehmen

Der Zuschnitt richtet sich nach Lage und Rechtsstellung. Fünf Aufgaben stehen in nahezu jedem Mandat.

Liquidität sichern
Wochengenaue Steuerung, Freigabelogik für Zahlungen, Verhandlung von Zahlungszielen und Stillhaltevereinbarungen. Das ist in den ersten Wochen die einzige Aufgabe, die keinen Aufschub duldet.
Maßnahmen durchsetzen
Aus dem Sanierungskonzept wird ein Programm mit Verantwortlichen, Terminen und Cash-Effekten. Der Unterschied zur Beratung liegt darin, dass die Entscheidung im Zweifel bei uns liegt und auch getroffen wird.
Mit Finanzierern und Gläubigern sprechen
Berichtswesen, Abstimmungsrunden, Verhandlung über Prolongationen und Sanierungsbeiträge. Eine Stimme nach außen statt mehrerer.
Organisation stabilisieren
Zuständigkeiten klären, Berichtslinien herstellen, Schlüsselpersonen halten. In der Krise verliert ein Unternehmen zuerst die Menschen, die es am dringendsten braucht.
Übergabe vorbereiten
Vom ersten Tag an mit Blick auf das Ende: Wer führt das Unternehmen, wenn das Mandat ausläuft? Diese Frage gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Das Tagesgeschäft bleibt bei Ihrer Geschäftsführung. Sie kennt Produkte, Kunden und Abläufe – dort liegt ihr Wert. Wir nehmen ihr die Sanierung ab, nicht das Unternehmen.

Sanierungsgeschäftsführung in der Eigenverwaltung

Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Geschäftsführung im Amt – aber sie führt unter den Augen eines Sachwalters und nach Regeln, die im normalen Geschäft nicht gelten. Gerichte und Gläubigerausschüsse erwarten deshalb regelmäßig eine Geschäftsleitung, die das Verfahren beherrscht.

Liquiditätsplanung für das Verfahren, getrennt nach Alt- und Neuverbindlichkeiten
Berichtswesen gegenüber Sachwalter, Gläubigerausschuss und Gericht
Prüfung der Massekostendeckung und Steuerung der Masseverbindlichkeiten
Mitwirkung am Insolvenzplan, insbesondere an Vergleichsrechnung und Planungsteil
Führung des Betriebs durch das Verfahren, einschließlich Kommunikation nach innen
Abstimmung mit der Kanzlei, die das Verfahren anwaltlich begleitet

Die Voraussetzungen des Verfahrens und die Verfahrenswege beschreiben wir auf der Seite zu Eigenverwaltung und Insolvenzplan. Dort geht es um das Verfahren – hier um die Person, die es führt.

Interimsmanagement im Sanierungsumfeld

Nicht jedes Mandat braucht einen CRO. Häufiger ist der Fall, dass in einer bestimmten Funktion jemand ausfällt oder fehlt – und zwar in der Phase, in der das am wenigsten zu verkraften ist. Dann übernehmen wir diese Funktion auf Zeit, ohne die Gesamtverantwortung für die Sanierung zu beanspruchen.

Kaufmännische Leitung, wenn die Position vakant ist oder die Krise sie überfordert
Aufbau oder Leitung des Controllings, einschließlich Berichtswesen gegenüber Banken
Finanz- und Rechnungswesen, wenn Buchhaltung und Abschluss ins Stocken geraten sind
Projektleitung für einzelne Sanierungsmaßnahmen, etwa Working Capital oder Einkauf
Begleitung der Geschäftsführung, wenn Erfahrung fehlt, aber die Person bleiben soll
Überbrückung bis zur Nachbesetzung, mit Einarbeitung des Nachfolgers
Der Unterschied zum CRO liegt in der Verantwortung, nicht im Einsatz. Ein Interimsmanager führt eine Funktion, ein CRO die Sanierung. Beginnt ein Mandat als Interimsmanagement und zeigt sich, dass mehr nötig ist, sprechen wir darüber – statt es stillschweigend auszuweiten.

Der Einsatz reicht von einzelnen Tagen je Woche bis zur Vollzeit, je nach Funktion und Lage. Auch hier gilt: Es gibt ein Zielbild und einen Übergabepunkt.

Ablauf und Ergebnis

Erstgespräch
Lage, Erwartung der Beteiligten, Rechtsstellung und die Frage, ob wir für Sie tätig werden dürfen.

ca. 60 Minuten · kostenfrei

Lagebild und Mandatszuschnitt
Liquidität, Insolvenzgründe, Stand des Konzepts. Daraus ergeben sich Auftrag, Vollmachtsumfang und Dauer.

1 bis 2 Wochen

Einstieg
Bestellung oder Vollmacht, Vorstellung im Unternehmen, Übernahme der Zahlungsfreigabe und des Berichtswesens.

ab Tag 1

Stabilisierung
Liquidität sichern, Sofortmaßnahmen umsetzen, Vertrauen bei Finanzierern und Belegschaft herstellen.

erste Monate

Umsetzung
Maßnahmenprogramm abarbeiten, Wirkung nachhalten, Planung fortschreiben, gegenüber den Gremien berichten.

laufend

Übergabe
Rückgabe der Führung an eine Geschäftsleitung, die das Unternehmen weiterträgt, mit dokumentiertem Stand.

zum Mandatsende

Die Dauer richtet sich nach der Lage. Im Markt werden für CRO-Mandate meist sechs bis achtzehn Monate genannt; in der Eigenverwaltung bestimmt der Verfahrensverlauf den Rahmen. Wir vereinbaren von Beginn an, woran das Ende festgemacht wird.

Beratung oder Verantwortung

Wir arbeiten in beiden Rollen – aber nicht gleichzeitig im selben Mandat. Wer die Sanierung führt, kann sie nicht zugleich unabhängig begutachten.

Ihre Frage Passende Leistung
„Wie steht es um uns, und was ist zu tun?“ Sanierungskonzept nach IDW S 6 – wir beraten
„Wer setzt das um?“ CRO oder Sanierungsgeschäftsführung – wir verantworten
„Uns fehlt eine Funktion, nicht die Gesamtsteuerung.“ Interimsmanagement – wir führen eine Funktion auf Zeit
„Wer hält den Fortschritt nach?“ Sanierungscontrolling – auch für Konzepte anderer Häuser
Stammt das Sanierungskonzept von einem anderen Haus, ist das für ein CRO-Mandat kein Nachteil, sondern der Regelfall: Ein CRO wird häufig gerade dann mandatiert, wenn ein Konzept vorliegt und die Umsetzung ansteht.

Ihr Mehrwert

Entscheidungen statt Empfehlungen
Wir führen die Umsetzung und stehen für sie ein – als Bevollmächtigte oder als bestelltes Organ.
Ihre Geschäftsführung bleibt handlungsfähig
Das Tagesgeschäft bleibt dort, wo die Branchenkenntnis liegt. Wir übernehmen die Sanierung.
Eine Stimme gegenüber Finanzierern
Berichtswesen und Verhandlung aus einer Hand. Das schafft Verlässlichkeit, an der es in der Krise zuerst fehlt.
Befristet, mit vereinbartem Ende
Das Mandat hat ein Zielbild und einen Übergabepunkt. Beides wird zu Beginn festgelegt, nicht zum Schluss.

Mandat besprechen

Schildern Sie uns kurz die Ausgangslage: wie die Liquidität steht, ob ein Sanierungskonzept vorliegt und wer den Einsatz erwartet. Sie erhalten innerhalb von einem Werktag Rückmeldung. Vor jedem Mandat prüfen wir, ob wir für Sie tätig werden dürfen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Chief Restructuring Officer verantwortet die Sanierung eines Unternehmens auf Zeit. Er tritt in die Führung ein – mit Vollmacht oder als bestellter Geschäftsführer –, setzt das Maßnahmenprogramm durch, steuert die Liquidität und führt die Gespräche mit Finanzierern und Gläubigern. Die bestehende Geschäftsführung behält das Tagesgeschäft.

Das hängt vom Auftrag ab. Eine Vollmacht genügt, wenn der Zuschnitt klar umrissen ist und die Geschäftsführung die Sanierung mitträgt. Die Bestellung zum Geschäftsführer verschafft umfassende Vertretungsmacht und wird von Finanzierungspartnern dann verlangt, wenn es auf Durchsetzbarkeit nach außen ankommt. Mit der Organstellung geht allerdings auch die Geschäftsführerhaftung einher.

In der Regel nicht. Der übliche Fall ist die Ergänzung: Der CRO übernimmt die Sanierung, die bestehende Führung das laufende Geschäft. Beide Rollen brauchen unterschiedliche Erfahrung, und beide werden gleichzeitig gebraucht. Eine Ablösung kommt vor, ist aber nicht der Zweck des Einsatzes.

Im Markt werden meist sechs bis achtzehn Monate genannt. Entscheidend ist nicht die Dauer, sondern das Zielbild: Woran wird festgemacht, dass das Mandat endet? Das vereinbaren wir zu Beginn und halten den Fortschritt dagegen.

Ja. Im Eigenverwaltungsverfahren treten wir als Sanierungsgeschäftsführer neben die bestehende Führung. Dort kommen Aufgaben hinzu, die es außerhalb des Verfahrens nicht gibt: Trennung von Alt- und Neuverbindlichkeiten, Massekostenprüfung, Berichtswesen gegenüber Sachwalter und Gläubigerausschuss sowie Mitwirkung am Insolvenzplan.

Der Umfang der Verantwortung. Ein Interimsmanager führt eine Funktion – kaufmännische Leitung, Controlling, Rechnungswesen oder ein einzelnes Projekt. Ein CRO verantwortet die Sanierung insgesamt und tritt dafür in die Unternehmensführung ein. Der Einsatz kann in beiden Fällen von einzelnen Tagen je Woche bis zur Vollzeit reichen. Zeigt sich während eines Interimsmandats, dass mehr nötig ist, sprechen wir darüber – statt den Auftrag stillschweigend auszuweiten.

Nicht zwingend, aber es hilft. Ein CRO wird häufig gerade dann mandatiert, wenn ein Konzept vorliegt und die Umsetzung ansteht. Fehlt es, erstellen wir zuerst ein Lagebild und die Sofortmaßnahmen – ein vollständiges Konzept kann parallel entstehen.

Nicht im selben Mandat. Wer die Sanierung verantwortet, kann sie nicht zugleich unabhängig begutachten. Haben wir das Konzept erstellt, klären wir vor einem Führungsmandat mit Ihnen und Ihren Finanzierungspartnern, ob das im Einzelfall vertretbar ist.

Die Gesellschafter – rechtlich immer, denn nur sie können bestellen oder bevollmächtigen. Der Anstoß kommt allerdings häufig von den Finanzierungspartnern oder aus der Geschäftsführung selbst. Berichtet wird an Gesellschafter oder Aufsichtsgremium.

Der Aufwand richtet sich nach Umfang, Präsenz vor Ort und Dauer des Mandats. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach dem Lagebild, wenn Auftrag und Rechtsstellung feststehen.

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