UNTERNEHMENSKRISE:
WAS JETZT ZU TUN IST

Vertraulich besprechen

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und Ihre Fragen.

Gezielt unterstützen

Von der ersten Analyse bis zur Begleitung der Sanierung.

Kostenfrei kennenlernen

Für das Erstgespräch benötigen Sie noch keine Unterlagen.

Seit 2006 begleiten wir mittelständische Unternehmen bei der Sanierung und Restrukturierung. Wir verbinden Erfahrung in der Unternehmensplanung und Gutachtenerstellung mit der praktischen Begleitung von Sanierungsmaßnahmen. Dabei kennen wir sowohl die Anforderungen von Kreditgebern als auch die Herausforderungen, vor denen Sie als Geschäftsführer im Unternehmensalltag stehen.

Wo wir Sie unterstützen können, hängt von Ihrer aktuellen Situation ab. Die folgenden Einstiege helfen Ihnen, die passende Leistung zu finden. Wenn Sie Ihre Lage zunächst persönlich besprechen möchten, stehen wir Ihnen gerne für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung.

Wo stehen Sie gerade?

Sechs Lagen, in denen Unternehmen zu uns kommen. Passt mehreres oder nichts davon, sprechen Sie uns an – wir ordnen es gemeinsam ein.

„Meine Bank verlangt Unterlagen oder ein Gutachten“
Ihr Engagement wird enger begleitet, eine Prolongation steht an oder es wird ein unabhängiger Blick von außen erwartet. Was jetzt hilft, ist eine Darstellung Ihrer Lage, die Ihr Kreditgeber nachvollziehen kann.
Wird ausdrücklich ein Gutachten nach IDW S 6 verlangt: Sanierungskonzept
„Ich weiß nicht, ob das Geld für die nächsten Wochen reicht“
Zahlungsziele werden ausgereizt, Linien sind ausgeschöpft, und niemand kann sagen, wie lange es trägt. Der erste Schritt ist eine wochengenaue Vorschau über die nächsten drei Monate.
Sind bereits fällige Zahlungen offen: Prüfung auf Insolvenzgründe
„Ich bin unsicher, ob wir noch alle fälligen Zahlungen leisten können“
Diese Frage hat Vorrang vor allen anderen, denn an ihr hängen Fristen. Ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt, lässt sich prüfen – häufig liegt sie nicht vor.
Im Zweifel rufen Sie an: 0341 24 66 25 90
„Mein Steuerberater braucht einen Nachweis zur Fortführung“
Der Jahresabschluss lässt sich nicht mehr ohne Weiteres mit Fortführungswerten aufstellen. Dann ist zu beurteilen, ob die Fortführung überwiegend wahrscheinlich ist.
Geht es um bilanzielle Überschuldung: Fortbestehensprognose
„Wir machen Umsatz, aber es bleibt zu wenig übrig“
Preise wurden lange nicht angepasst, Kosten sind gestiegen, das Ergebnis trägt Investitionen und Tilgung nicht mehr. Hier geht es darum, die Ertragslage zu ordnen, bevor die Liquidität folgt.
Ist die Lage insgesamt unklar: Kurzanalyse und IBR
„Wir wissen, was sich ändern muss, schaffen die Umsetzung aber nicht“
Die Maßnahmen stehen fest, doch im Tagesgeschäft bleibt niemand übrig, der sie vorantreibt. Dann braucht es Führung auf Zeit, kein weiteres Gutachten.
Fehlt vor allem die Fortschrittskontrolle: Sanierungscontrolling

Termin vereinbaren

Im Erstgespräch besprechen wir in rund zwanzig Minuten, wo Ihr Unternehmen steht, welche Fristen laufen und was Priorität hat. Kostenfrei und unverbindlich.

Michael Seidel
Michael SeidelPartner

Wie eine Krise verläuft

Krisen folgen einem wiederkehrenden Muster. Je früher Sie ansetzen, desto mehr Wege stehen noch offen – und desto günstiger sind sie.

Strategiekrise
Das Geschäftsmodell verliert an Tragfähigkeit: Wettbewerber ziehen vorbei, ein Markt bricht weg, Produkte altern. In den Zahlen ist davon noch wenig zu sehen.
Ertragskrise
Die Margen sinken, das Ergebnis reicht nicht mehr aus, um Investitionen und Tilgung zu tragen. Jetzt wird es sichtbar – zuerst in der BWA, dann im Jahresabschluss.
Liquiditätskrise
Zahlungsziele werden ausgereizt, Linien sind ausgeschöpft, Lieferanten stellen auf Vorkasse um. Der Handlungsspielraum wird täglich kleiner.
Insolvenzreife
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind eingetreten. Ab hier gelten gesetzliche Fristen, und die Pflicht zur Prüfung trifft Sie persönlich.
In welchem Stadium Sie stehen, lässt sich nicht aus einer einzelnen Kennzahl ablesen. Wir ordnen das im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen ein.

Was jetzt Vorrang hat

Vieles lässt sich parallel angehen. Drei Dinge sollten Sie jedoch zuerst klären, weil an ihnen Fristen hängen.

Liegt ein Insolvenzgrund vor?
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung lösen bei antragspflichtigen Rechtsträgern eine Antragspflicht aus. Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens nach drei beziehungsweise sechs Wochen – es handelt sich um Höchstfristen, nicht um verfügbare Bedenkzeit. Prüfung auf Insolvenzgründe
Wie weit reicht die Liquidität?
Ohne wochengenaue Vorschau lässt sich keine der folgenden Entscheidungen treffen. Sie zeigt, wie viel Zeit bleibt, und ist zugleich die Grundlage für jedes Bankgespräch. 13-Wochen-Liquiditätsplanung
Welche Wege stehen noch offen?
Manche Handlungsoptionen schließen sich, sobald Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Welche Wege Ihnen heute offenstehen, beurteilen wir auf Basis Ihrer Zahlen – der Zeitbedarf hängt vom Umfang ab. Bewertung von Sanierungsoptionen

Die Pflicht, die Lage zu prüfen, trifft Sie als Geschäftsführer persönlich. Welche Zahlungen Sie nach Eintritt der Insolvenzreife noch leisten dürfen, ist gesondert geregelt – wir stellen die Zahlen bereit, auf die sich Ihr Rechtsanwalt stützen kann. Geschäftsführerhaftung in der Krise

Wie viel Zeit bleibt

Die wichtigste Frage in einer Krise ist selten, welcher Weg der beste wäre. Sie lautet, welcher Weg heute noch offensteht. Manche Optionen sind an Bedingungen geknüpft, die mit fortschreitender Krise entfallen.

Welche Handlungswege im Verlauf einer Unternehmenskrise offenstehen

Am deutlichsten zeigt sich das beim Restrukturierungsplan nach StaRUG: Er setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus. Tritt die Zahlungsunfähigkeit ein, ist der Zugang grundsätzlich versperrt; für bereits anhängige Restrukturierungssachen sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Ähnlich beim Unternehmensverkauf: Ein Investorenprozess braucht Vorlauf, und mit zunehmendem Zeitdruck wird die Verhandlungsposition schwächer.

Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung benötigen. Wenige Sätze reichen für den ersten Kontakt. Wir melden uns innerhalb eines Werktags bei Ihnen, um Ihre Situation und die nächsten Schritte zu besprechen.

Was Sie von uns erwarten können

Schnell eine erste Einordnung
Das Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten und kostet Sie nichts. Sie erfahren darin, was in Ihrer Lage zuerst ansteht – auch dann, wenn daraus kein Mandat wird.
Zahlen, die Dritte nachvollziehen
Unsere Gutachten und Planungen gehen regelmäßig an Sparkassen, Volksbanken, private Geschäftsbanken und Förderbanken der Länder. Wir bereiten sie so auf, dass Ihre Gesprächspartner damit arbeiten können.
Klare Rollen von Anfang an
In einem Mandat arbeiten wir für Sie oder für den Kapitalgeber, nicht für beide. Vor jeder Zusage prüfen wir, ob wir für Sie tätig werden dürfen.
Ein Honorar, mit dem Sie planen
Sie erhalten ein Angebot mit festem Honorar, bevor die erste Stunde anfällt. Gerade wenn Liquidität knapp ist, sollten Beratungskosten planbar sein.

Häufig gestellte Fragen

Eine Krise beginnt, lange bevor die Zahlen es zeigen. Fachlich unterscheidet man Strategie-, Ertrags- und Liquiditätskrise; die Insolvenzreife ist das Ende dieser Kette. Für die Praxis gilt: Sobald Sie sich die Frage stellen, ist der Zeitpunkt für eine Einordnung gekommen.

Nein. Verluste, negatives Eigenkapital oder knappe Liquidität sind Krisenindizien, aber kein Insolvenzgrund. Ob Zahlungsunfähigkeit oder überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt, ist gesondert zu prüfen – und häufig liegt sie nicht vor.

Verschaffen Sie sich Klarheit über zwei Punkte: ob ein Insolvenzgrund vorliegt und wie weit Ihre Liquidität reicht. Wie schnell das geht, hängt davon ab, wie aktuell Ihre Buchhaltung ist. Erst danach lohnt die Frage, welcher Sanierungsweg passt.

Das Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten und ist kostenfrei. Eine belastbare Einordnung mit Zahlen – Lagebild und Liquiditätsreichweite – folgt danach; den Zeitbedarf nennen wir Ihnen, sobald wir die Datenlage kennen.

Nicht zwingend, und nicht sofort. Viele Unternehmen verschaffen sich zuerst intern Klarheit. Steht allerdings eine Prolongation an oder wurde bereits ein Gutachten verlangt, führt an der Abstimmung kein Weg vorbei – dann ist es besser, mit eigenen Zahlen hineinzugehen.

Das hängt vom Umfang ab. Sie erhalten vor Beginn ein Angebot mit festem Honorar und klar beschriebenem Leistungsumfang. Das Erstgespräch selbst ist kostenfrei.

Häufig ja. Die meisten Mandate enden außergerichtlich – über eine Einigung mit Banken und Gläubigern, eine Ergebnisverbesserung oder frisches Kapital. Ein Verfahren ist eine von mehreren Optionen und kommt in Betracht, wenn die außergerichtlichen Wege nicht tragen.

Auch dann gibt es Wege, sie sind nur enger. Wichtig ist, die verbliebenen Fristen zu kennen, statt sie verstreichen zu lassen. Liegt bereits Insolvenzreife vor, sagen wir Ihnen das sofort und besprechen die Alternativen.

In einem Mandat arbeiten wir für eine Seite. Wenn wir Sie beraten, beraten wir nicht zugleich Ihren Kapitalgeber. Vor jeder Zusage prüfen wir mögliche Interessenkonflikte.

Das steuern Sie. In den meisten Mandaten arbeiten wir zunächst nur mit einem kleinen Kreis. Wann und wie kommuniziert wird, besprechen wir gemeinsam – eine unabgestimmte Information zur falschen Zeit kostet Vertrauen.

Aktuelle Meldungen und Referenzen

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