Vergleich mit der KfW statt Insolvenz – Sanierung eines Fährreiseanbieters
| Branche | Dienstleistungen |
| Leistungen von KAS | Prüfung auf Insolvenzgründe 13-Wochen-Liquiditätsplanung Unternehmensplanung und Plausibilisierung Bewertung von Sanierungsoptionen Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten Sanierungscontrolling und Reporting Finanzierung und Refinanzierung |
| Geschäftsmodell | Reiseveranstalter für Reisepakete mit Fährschiff, Hotel, Bus, Flug und Ausflügen, für Endkunden und andere Reiseveranstalter |
| Unternehmensgröße | unter zehn Mitarbeiter, überwiegend mitarbeitende Gesellschafter · Umsatz unter einer Million Euro |
| Mandatsrahmen | Sanierungskonzept nach IDW S 6 zur Vorlage bei Förderbank und Hausbank, Verhandlung des Sanierungsvergleichs · beauftragt durch die Geschäftsführung |
Ausgangslage
Die Corona-Pandemie führte ab 2020 zu erheblichen Umsatzverlusten. Mit dem Wegfall des Russlandgeschäfts im Jahr 2022 verlor das Unternehmen einen weiteren wichtigen Markt. Zuschüsse während der Corona-Krise deckten die entstandenen Verluste nur teilweise. Den verbleibenden Teil finanzierte ein KfW-Schnellkredit.
Neue Reiseangebote und Veränderungen im Vertrieb reichten nicht aus, um die Rückzahlung des Darlehens aus dem laufenden Geschäft zu finanzieren. Die Planung zeigte trotz operativer Verbesserungen eine Finanzierungslücke. Für die Fortführung des Unternehmens waren deshalb neben betrieblichen Maßnahmen auch eine Entlastung beim Kredit und Beiträge der Gesellschafter erforderlich.
Der kritische Punkt
Da das Unternehmen uns in einem fortgeschrittenen Krisenstadium kontaktiert hatte, musste zeitnah eine Tilgungsaussetzung beantragt werden, um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern und das Sanierungskonzept in diesem Zeitraum erarbeiten zu können. Die Fortführung hing damit zuerst an der Zustimmung der KfW zu der Tilgungsaussetzung und später zu dem Sanierungsvergleich mit Teilforderungsverzicht. Wären beide Zustimmungen nicht positiv und fristgerecht eingegangen, wäre ein zeitnaher Insolvenzantrag die Folge gewesen.
Vorgehen
Die Geschäftsführung beauftragte KAS mit einem Sanierungskonzept nach IDW S 6, in der für kleine Unternehmen angepassten Detailtiefe, zur Vorlage bei der KfW und der Hausbank.
wöchentlich und monatlich
Entscheidend für die Verhandlungen war die nachvollziehbare Gegenüberstellung der möglichen Rückflüsse aus einem Vergleich und einem Insolvenzverfahren. Hinzu kamen konkrete Beiträge der Gesellschafter, durch die eine Besserstellung für die KfW erreicht werden konnte sowie eine Planung, die die Fortführung nach der Entlastung darstellte.
Ergebnis
Mit dem Vergleich war die drohende Zahlungsunfähigkeit abgewendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren nötig wurde. Das Geschäftsmodell blieb erhalten, und die Gesellschaft führte ihren Betrieb mit dem bereits zuvor verkleinerten Team fort. Zum Stichtag des Konzepts ergab sich unter Annahme der geplanten Maßnahmen eine positive Fortbestehensprognose; eine Überschuldung lag nicht vor.
Getragen haben die Sanierung vor allem die Gesellschafter: mit einem Darlehensverzicht, einer Einmalzahlung und Gehältern, die schon zuvor unter dem Branchenniveau lagen und noch einmal sanken. Die Planung sah danach nur einen knappen Überschuss vor. Die geringen verbleibenden Spielräume machten eine engmaschige Kontrolle von Liquidität und Ergebnis erforderlich.
Auf der Bankenseite hat die KfW mit einem erheblichen Darlehensverzicht den Fortbestand des Unternehmens gesichert und wurde durch den Sanierungsvergleich dennoch gegenüber einer Insolvenz deutlich besser gestellt.
Der durch den Verzicht entstandene außerordentliche Ertrag wurde durch die Verlustvorträge aufgefangen, so dass daraus kein Steuerthema entstanden ist.
Maßnahmen
Praxistipps
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