LIQUIDATION DURCH EINEN
EXTERNEN LIQUIDATOR

Geordnete Abwicklung

Wir beenden die laufenden Geschäfte, verwerten das Vermögen und befriedigen die Gläubiger.

Fristen im Blick

Gläubigeraufruf, Sperrjahr, Liquidationsbilanzen und Anmeldungen zum Handelsregister.

Neutral und unabhängig

Als externer Liquidator entlasten wir Gesellschafter und frühere Geschäftsführer.

Soll eine GmbH ihre Tätigkeit beenden, ohne dass sie überschuldet ist, wird sie aufgelöst und anschließend abgewickelt. In der Liquidation werden die laufenden Geschäfte beendet, das Vermögen in Geld umgesetzt und die Gläubiger befriedigt. Was danach übrig bleibt, wird an die Gesellschafter verteilt, und die Gesellschaft wird im Handelsregister gelöscht.

Gesetzlich werden in der Regel die bisherigen Geschäftsführer zu Liquidatoren. Die Gesellschafter können aber auch einen externen Liquidator bestellen. Wir übernehmen dieses Amt und führen die Abwicklung von der Auflösung bis zur Löschung.

Sie wollen Ihre Gesellschaft geordnet beenden?

Eine Liquidation ist selten ein Routinevorgang. Häufig fehlt die Zeit, die Erfahrung oder die Bereitschaft der bisherigen Geschäftsführung, die Abwicklung über mehr als ein Jahr zu begleiten. Diese Lagen begegnen uns am häufigsten.

Der Inhaber hört aus Altersgründen auf, und eine Nachfolge ist nicht in Sicht.
Der Zweck der Gesellschaft ist erreicht, etwa nach dem Verkauf eines Geschäftsbetriebs oder dem Ende eines Projekts.
Die Gesellschafter sind sich uneinig und wünschen einen neutralen Liquidator.
Der bisherige Geschäftsführer will oder kann die Abwicklung nicht übernehmen.
Eine Holding- oder Vorratsgesellschaft wird nicht mehr benötigt.
Die Abwicklung zieht sich, und Fristen für Abschlüsse und Erklärungen drohen zu verstreichen.
Eine Liquidation setzt voraus, dass das Vermögen ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen. Ist die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, muss stattdessen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Wir prüfen diese Frage deshalb zu Beginn.

Wie eine Liquidation abläuft

Bis zur Löschung im Handelsregister durchläuft die GmbH zwei Stadien: die Auflösung und die Abwicklung. Die Abwicklung folgt festen gesetzlichen Schritten, die sich nicht abkürzen lassen.

Auflösung
Die Gesellschafter beschließen die Auflösung und bestellen den Liquidator. Beides wird zum Handelsregister angemeldet.
Abwicklung
Gläubigeraufruf, Eröffnungsbilanz, Beendigung der Geschäfte und Verwertung des Vermögens. Mit dem Aufruf beginnt das Sperrjahr.
Beendigung
Nach dem Sperrjahr wird das verbleibende Vermögen verteilt, die Schlussbilanz erstellt und die Löschung angemeldet.

Vor Ablauf des Sperrjahres darf kein Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Eine Liquidation dauert deshalb in der Regel mindestens ein Jahr, häufig etwas länger.

Termin vereinbaren

Im Erstgespräch klären wir in rund zwanzig Minuten, ob eine Liquidation der richtige Weg ist und wie wir die Abwicklung übernehmen können. Kostenfrei und unverbindlich.

Aufgaben des Liquidators

Der Liquidator vertritt die aufgelöste Gesellschaft nach außen und tritt an die Stelle der Geschäftsführung. Er zeichnet mit dem Zusatz „in Liquidation“ und ist an die Weisungen der Gesellschafter gebunden. Seine Aufgaben sind gesetzlich vorgegeben.

Laufende Geschäfte beenden
Verträge werden gekündigt oder abgewickelt, offene Aufträge abgeschlossen und Forderungen eingezogen. Neue Geschäfte sind nur zulässig, soweit sie der Abwicklung dienen.
Vermögen in Geld umsetzen
Anlagen, Vorräte, Beteiligungen und Immobilien werden verwertet. Wir achten auf eine wirtschaftlich sinnvolle Reihenfolge und angemessene Preise.
Gläubiger befriedigen
Bekannte Verbindlichkeiten werden erfüllt oder sichergestellt. Über den Gläubigeraufruf erhalten auch unbekannte Gläubiger die Möglichkeit, sich zu melden.
Rechnung legen
Zu Beginn der Liquidation sind eine Eröffnungsbilanz und ein erläuternder Bericht aufzustellen, danach Jahresabschlüsse für jedes Geschäftsjahr und am Ende eine Schlussbilanz.
Wer vor Ablauf des Sperrjahres Vermögen an die Gesellschafter verteilt oder Gläubiger übergeht, haftet persönlich. Zeigt sich während der Abwicklung eine Überschuldung, ist unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen.

Kosten und Vergütung

Die Vergütung des Liquidators trägt die Gesellschaft aus ihrem Vermögen, vor der Verteilung an die Gesellschafter. Hinzu kommen Kosten für Notar, Handelsregister, Bekanntmachung und gegebenenfalls die steuerliche Beratung. Der Aufwand hängt vor allem von diesen Punkten ab.

Umfang des Vermögensob Anlagen, Immobilien oder Beteiligungen zu verwerten sind
Zahl der VertragsverhältnisseMietverträge, Arbeitsverhältnisse, Lieferanten und Kunden
Zustand der Buchhaltungob Abschlüsse und Unterlagen aktuell vorliegen
Interessen der Beteiligtenob sich die Gesellschafter einig sind

In der Regel rechnen wir nach Zeitaufwand ab, bei überschaubaren Abwicklungen auch pauschal, und zwar zeitnah in kurzen Abständen. Den voraussichtlichen Umfang besprechen wir vor Beginn mit Ihnen.

So begleiten wir die Liquidation

Erstgespräch
Wir klären mit Ihnen die Lage der Gesellschaft, die Ziele der Gesellschafter und ob das Vermögen alle Verbindlichkeiten deckt.

Tag 1 · kostenfrei

Auflösung und Bestellung
Die Gesellschafter beschließen die Auflösung und bestellen uns als Liquidator. Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt über einen Notar.

Woche 1–2

Gläubigeraufruf und Eröffnungsbilanz
Wir veröffentlichen den Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger und erstellen die Eröffnungsbilanz mit erläuterndem Bericht.

ab der Auflösung

Abwicklung
Wir beenden die laufenden Geschäfte, verwerten das Vermögen, ziehen Forderungen ein und befriedigen die Gläubiger.

während des Sperrjahres

Verteilung und Löschung
Nach Ablauf des Sperrjahres verteilen wir das verbleibende Vermögen, erstellen die Schlussbilanz und melden das Erlöschen der Firma an.

nach dem Sperrjahr

Nach der Löschung sind die Bücher und Unterlagen der Gesellschaft für die gesetzliche Dauer aufzubewahren. Auch dafür sorgen wir auf Wunsch.

Wann eine Liquidation nicht der richtige Weg ist

Nicht jede Gesellschaft, die ihren Betrieb einstellt, wird liquidiert. Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, ob Vermögen vorhanden ist und ob es die Schulden deckt.

Ihre Lage Geeigneter Weg
Das Vermögen deckt alle Verbindlichkeiten. Liquidation durch einen Liquidator
Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig oder überschuldet. Insolvenzantrag, gegebenenfalls nach einer Prüfung auf Insolvenzgründe
Der Geschäftsbetrieb oder die Gesellschaft soll verkauft werden. Unternehmensverkauf
Die Gesellschaft hat keinen Geschäftsführer mehr. Notgeschäftsführung
Die Gesellschaft ist bereits gelöscht, es ist aber noch Vermögen vorhanden. Nachtragsliquidation
Die gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse und Anmeldungen bereiten Sie gemeinsam mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt vor. Wir übernehmen das Amt des Liquidators und die wirtschaftliche Abwicklung.

Ihr Mehrwert

Neutral zwischen den Beteiligten
Als externer Liquidator stehen wir zwischen Gesellschaftern, Gläubigern und früherer Geschäftsführung. Das erleichtert Entscheidungen, wenn die Interessen auseinandergehen.
Entlastung der Geschäftsführung
Die bisherigen Geschäftsführer müssen die Abwicklung nicht neben neuen Aufgaben über mehr als ein Jahr begleiten.
Wirtschaftlicher Blick
Wir verwerten Vermögen mit Blick auf den Erlös und kennen die Fallstricke bei Forderungen, Verträgen und Steuern aus unserer Arbeit in Krisenlagen.
Alles aus einer Hand
Von der Eröffnungsbilanz über den Gläubigeraufruf bis zur Löschung und Aufbewahrung der Unterlagen.

Häufige Fragen zur Liquidation

In der Regel werden die bisherigen Geschäftsführer zu Liquidatoren. Die Gesellschafter können durch Beschluss oder Satzung aber auch eine andere Person bestellen, zum Beispiel einen externen Liquidator.
Mindestens ein Jahr, weil vor Ablauf des Sperrjahres kein Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden darf. Je nach Umfang der Abwicklung dauert es häufig etwas länger.
Das Sperrjahr beginnt mit dem Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger. Erst nach seinem Ablauf darf das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter ausgezahlt werden.
Neben unserer Vergütung fallen Kosten für Notar, Handelsregister und Bekanntmachung an, gegebenenfalls auch für die steuerliche Beratung. Den voraussichtlichen Aufwand besprechen wir vorab mit Ihnen.
Dann ist die Liquidation nicht fortzuführen, und der Liquidator muss unverzüglich Insolvenzantrag stellen. Wir prüfen die Vermögenslage deshalb gleich zu Beginn.
Nur, wenn sie vermögenslos ist. Dann kann das Registergericht sie von Amts wegen löschen. Ist noch Vermögen vorhanden, ist eine Liquidation erforderlich.
Nur, soweit sie der Abwicklung dienen. Laufende Aufträge werden abgeschlossen, neue Geschäfte sind auf das beschränkt, was für die Abwicklung nötig ist.
Ja. Aus wichtigem Grund kann das Registergericht auf Antrag von Gesellschaftern, die zusammen mindestens zehn Prozent des Stammkapitals halten, einen Liquidator bestellen.
Bücher und Schriften der Gesellschaft sind nach der Löschung für die gesetzliche Dauer aufzubewahren. Wir übernehmen das auf Wunsch.
Solange noch kein Vermögen verteilt wurde, können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen. Ob das im Einzelfall möglich ist, klären Sie am besten mit Ihrem Rechtsanwalt.

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KAS Restrukturierung GmbH
Delitzscher Straße 74
04129 Leipzig

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