FORTFÜHRUNGSPROGNOSE &
FORTBESTEHENSPROGNOSE
In der Unternehmenskrise ist eine belastbare Fortführungsprognose oder Fortbestehensprognose oft entscheidend für das weitere Vorgehen. Die Gutachten zeigen, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht, machen eine mögliche Überschuldung transparent und schaffen die Grundlage für Gespräche mit Banken, Gesellschaftern und anderen Stakeholdern.
Als Geschäftsführer, CFO oder Gesellschafter tragen Sie in dieser Phase eine hohe persönliche Verantwortung. Unsere Experten erstellen rechtssichere, IDW-konforme Gutachten, die sowohl die handelsrechtlichen Vorgaben als auch die insolvenzrechtlichen Anforderungen zuverlässig erfüllen. So erhalten Sie eine klare Prognose, auf deren Basis Sie Entscheidungen fundiert und dokumentiert treffen können.
Die Handelsrechtliche Fortführungsprognose (HGB)
Die handelsrechtliche Fortführungsprognose richtet sich an bilanzierungspflichtige Unternehmen. Sie prüft, ob die Fortführung des Unternehmens nach dem Going-Concern-Prinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) noch vertretbar ist oder ob gewichtige Zweifel bestehen.
Wann wird eine Fortführungsprognose notwendig?
Eine explizite Fortführungsprognose ist immer dann nötig, wenn ernsthafte Zweifel an der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens auftreten. Typische Auslöser sind zum Beispiel:
- dauerhaft negative Ergebnisse oder wiederkehrende Verluste,
- anhaltende Finanzierungsprobleme oder stark eingeschränkter Zugang zu Krediten,
- Hinweise auf drohende Überschuldung,
- erhebliche Unsicherheiten in der Auftragslage oder beim Geschäftsmodell.
In solchen Situationen reicht die bloß unterstellte Fortführung nicht mehr aus. Die Geschäftsleitung muss aktiv prüfen und dokumentieren, ob eine Fortführung nach kaufmännischen Maßstäben noch realistisch ist.
Inhalt und Wirkung der Fortführungsprognose
Die Verantwortung für die Beurteilung liegt bei der Geschäftsführung. Wegen der hohen Haftungsrisiken ist es in der Praxis aber üblich, einen unabhängigen, sachkundigen Dritten einzubeziehen. Die Kernbestandteile einer handelsrechtlichen Fortführungsprognose sind:
- Prognosezeitraum
In der Regel wird ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ab Bilanzstichtag betrachtet. Grundlage ist eine integrierte Unternehmensplanung (Ergebnisrechnung, Liquiditätsplanung, Bilanz).
- Positive Fortführungsprognose
Ergibt die Analyse, dass die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist, kann weiterhin zu Fortführungswerten bilanziert werden. Gleichzeitig dokumentiert die positive Fortführungsprognose, dass die gesetzlichen Vertreter ihren Pflichten nachgekommen sind.
- Negative Fortführungsprognose
Fällt die Beurteilung negativ aus, ist von einer Einstellung des Geschäftsbetriebs auszugehen. In diesem Fall müssen Vermögenswerte grundsätzlich zu Liquidationswerten angesetzt werden.
Die Insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose (InsO)
Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose ist in der Krise das zentrale Instrument, um eine Überschuldungsprüfung nach § 19 Abs. 2 InsO durchzuführen. Sie bildet die erste Stufe der Überschuldungsprüfung und zeigt, ob trotz bilanzieller Überschuldung eine Fortführung auf Basis der geplanten Zahlungsfähigkeit möglich ist.
Damit ergänzt die Fortbestehensprognose die handelsrechtliche Fortführungsprognose und legt den Fokus konsequent auf die Liquidität.
Prüfungsprozess und Fokus
Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose betrachtet ausschließlich die Liquidität im Prognosezeitraum. Sie beantwortet die Frage, ob das Unternehmen voraussichtlich in der Lage ist, seine fälligen Zahlungen dauerhaft zu bedienen.
Typische Elemente:
- Prognosezeitraum
Die Liquiditätsplanung umfasst mindestens zwölf Monate. Bei komplexen Finanzierungen oder Sanierungsprojekten kann ein längerer Zeitraum sinnvoll sein.
- Positive Fortbestehensprognose
Eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose liegt vor, wenn die Zahlungsfähigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gesichert ist. Dann besteht trotz bilanzieller Überschuldung kein insolvenzrechtlicher Überschuldungstatbestand.
- Negative Fortbestehensprognose
Ist absehbar, dass zumindest eine drohende Zahlungsunfähigkeit eintritt und sich diese nicht durch realistische Maßnahmen vermeiden lässt, fällt die Fortbestehensprognose negativ aus. In der Folge sind Liquidationswerte anzusetzen und gegebenenfalls ein Insolvenzantrag zu stellen.
Einbindung von Sanierungsmaßnahmen
In die Fortbestehensprognose fließen häufig geplante Sanierungsmaßnahmen ein. Für ihre Berücksichtigung gelten hohe Anforderungen:
- Interne Maßnahmen (z. B. Kostensenkungen, Prozessverbesserungen) dürfen einbezogen werden, wenn die Umsetzung bereits konkret geplant ist und erste Schritte nachweisbar angestoßen wurden.
- Externe Maßnahmen (z. B. neue Kredite, Rangrücktritte, Stundungen) können erst berücksichtigt werden, wenn sie rechtlich verbindlich zugesagt wurden.
Eine fundierte, extern erstellte Fortbestehensprognose ist damit die Grundlage für eine außergerichtliche Sanierung und erhöht die Akzeptanz bei Banken, weiteren Finanzierern und Gesellschaftern.
Ihr Mehrwert mit KAS Restrukturierung
Wir erstellen Ihre Gutachten zur Fortführungsprognose und Fortbestehensprognose unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der maßgeblichen Standards IDW PS 270 (HGB) und IDW S 6 (InsO). Unsere Gutachten sind in der Praxis erprobt und werden von Banken, Wirtschaftsprüfern und Gerichten anerkannt.
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