SANIERUNGSKONZEPTE /
SANIERUNGSGUTACHTEN
Bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen unterstützen wir mit der Erstellung und Begutachtung von ganzheitlichen Sanierungskonzepten und begleiten deren finanz- und leistungswirtschaftliche Umsetzung.
Sanierungskonzepte als Basis für eine erfolgreiche Restrukturierung
Wir erstellen tragfähige Sanierungskonzepte, die der aktuellen BGH-Rechtsprechung entsprechen und sich an den Vorgaben des IDW S 6 orientieren. In unseren umsetzungsorientierten Sanierungsgutachten zeigen wir die notwendigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Beseitigung der Krisenursachen auf und schaffen so Akzeptanz bei allen Beteiligten.
Schutzwirkung für die Beteiligten
In der Krise müssen schnelle Entscheidungen getroffen werden, für die seitens der Banken i.d.R. ein Sanierungskonzept als Entscheidungsgrundlage benötigt wird. Ausgehend von den Vorgaben der Bankenaufsicht (vgl. MaRisk) haben sich Kreditinstitute für die Begleitung einer Sanierung ein Sanierungskonzept vorlegen zu lassen.
Diese neutrale Stellungnahme eines sachkundigen Dritten bietet auch der Geschäftsführung, Lieferanten und weiteren Stakeholdern einen erhöhten Schutz vor Haftungs- und Anfechtungsrisiken.
Ganzheitlicher Ansatz im Sanierungsprozess
Entlang der gesamten Wertschöpfungskette analysieren wir die wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und identifizieren Krisenursachen sowie Potenziale für eine Neuausrichtung. Daraus werden Sofortmaßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz sowie mittelfristige leistungs- und finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen abgeleitet. Das stellt die Basis für eine integrierte Unternehmensplanung und für ein tragfähiges Sanierungskonzept dar.
Ausgehend von unserem ganzheitlichen Beratungsansatz begleiten wir den Sanierungsprozess vollumfänglich. Neben der Kommunikation des Sanierungskonzeptes mit den Stakeholdern unterstützen wir auch bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und im operativen Geschäft. Darüber hinaus richten wir ein aussagekräftiges System für ein Sanierungscontrolling und Reporting an die verschiedenen Empfänger ein.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wenn Sie ein Sanierungskonzept oder eine Erstberatung zu dem Thema benötigen!
Anforderungen an Sanierungskonzepte
Im Gegensatz zu Restrukturierungsplänen (§§ 5 ff. StaRUG) und Insolvenzplänen (§§ 219 ff. InsO) fehlt es Sanierungskonzepten an einer konkrete gesetzliche Inhaltsbestimmung. Die Inhalte belastbarer Sanierungskonzepte werden überwiegend durch die Rechtsprechung, insbesondere des IX. Senats des BGH, definiert und weiterentwickelt. Weiterhin hat sich als Anforderungsgrundlage der IDW-Standard S 6 etabliert.
BGH definiert die Anforderungen an ein schlüssiges Sanierungskonzept
Auch wenn von Banken i.d.R. ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 gefordert wird, ist die ständige Rechtsprechung des BGH entscheidend für die Bewertung von Sanierungskonzepten und -versuchen. Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen (BGH, Urteil vom 14.06.2018 – IX ZR 22/15) und (BGH, Urteil vom 12.05.2016 – IX ZR 65/14) Mindestanforderungen an ein schlüssiges Sanierungskonzept aufgestellt.
Dabei werden keine formalen Anforderungen an die Struktur eines Sanierungskonzeptes definiert, wie der IDW es in seinem Standard S 6 vorgibt. Vielmehr bestimmt der BGH notwendige Mindestanforderungen und Pflichtbestandteile für schlüssige Sanierungskonzepte, durch die Haftung und Anfechtung vermieden werden können.
Unter anderem beinhaltet das die Darstellung der Krisenursachen, die Maßnahmen zu deren Beseitigung und eine positive Fortführungsprognose. Mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen muss bereits begonnen worden sein. Der IDW S 6 berücksichtigt diese Vorgaben des BGH und geht in Teilen noch darüber hinaus.
Inhalt eines Sanierungskonzeptes
Grundgerüst eines Sanierungskonzeptes ist zum einen eine integrierte Rentabilitäts-, Liquiditäts- und Bilanzplanung, durch die sowohl der Ist-Zustand des Unternehmens als auch die Auswirkungen der geplanten Sanierungsmaßnahmen dargestellt werden.
Die Sanierungsmaßnahmen wiederum ergeben sich inhaltlich aus der jeweiligen Positionierung des Geschäftsmodells des Unternehmens am Markt. Auch hier erfolgt eine Bestimmung des Ist-Zustandes, ein zu erreichender Soll-Zustand und die qualitativen Maßnahmen, die zum Erreichen des Soll-Zustandes geplant sind.
Wir richten unsere Sanierungskonzepte an den Vorgaben des BGH aus und orientieren uns an der Struktur des IDW S 6. So sind wir in der Lage, kompakte Gutachten zu erstellen, die alle wesentlichen Aspekte berücksichtigen und die rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Mehrwert für Geschäftsleitung und Gläubiger
Die Adaption der Anforderung des BGH und den Vorgaben des IDW S 6 führt zu schlanken, aber rechtssicheren Sanierungsgutachten, die den Beteiligten signifikante Vorteile im Sanierungsprozess bieten.
Vorteile und Chancen
Häufig gestellte Fragen
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