INTERIMSMANAGEMENT UND
SANIERUNGSGESCHÄFTSFÜHRUNG
Operative Verantwortung
Wir steuern Liquidität und Sanierungsmaßnahmen, mit Vollmacht oder als bestellter Geschäftsführer.
Auch in Eigenverwaltung
Wir übernehmen die Sanierungsgeschäftsführung außerhalb eines Verfahrens und in der Eigenverwaltung.
Führung auf Zeit
Wir übernehmen die Sanierung oder einzelne Führungsfunktionen, mit klaren Zielen und geregelter Übergabe.
Ein Sanierungskonzept beschreibt, was zu tun ist. Es sagt nichts darüber, wer es tut. An dieser Stelle geraten viele Sanierungen ins Stocken: Die Maßnahmen sind richtig, aber im Tagesgeschäft fehlt jemand, der sie vorantreibt, und die bestehende Geschäftsführung ist mit dem laufenden Betrieb ausgelastet.
Ein Chief Restructuring Officer übernimmt diese Rolle auf Zeit. Er tritt in die Führung ein, verantwortet die Umsetzung der Sanierung und hält Ihnen und Ihrer Geschäftsführung den Rücken für das Tagesgeschäft frei. Rechtlich geschieht das über eine Vollmacht oder über die Bestellung zum Geschäftsführer.
Wir übernehmen solche Mandate, in Sanierungen außerhalb eines Verfahrens ebenso wie als Sanierungsgeschäftsführung in der Eigenverwaltung. Brauchen Sie keine Gesamtverantwortung, sondern eine einzelne Funktion, arbeiten wir als Interimsmanager.
Wann ein CRO gebraucht wird
Der Anstoß kommt aus drei Richtungen: von den Gesellschaftern, von den Finanzierungspartnern oder aus der Geschäftsführung selbst. Diese Lagen begegnen uns am häufigsten.
Zwei Wege, einen CRO einzusetzen
Die Rolle ist dieselbe, die Rechtsstellung nicht. Sie bestimmt, wie weit die Befugnisse reichen und wer für Entscheidungen einsteht. Welche Form zu Ihrer Lage passt, besprechen wir vorher.
Welche Form gewählt wird, klären wir vor der Mandatierung gemeinsam mit Ihnen, Ihren Gesellschaftern und – wo es darauf ankommt – Ihren Finanzierungspartnern. Die Entscheidung gehört an den Anfang, nicht in die erste Krise des Mandats.
Zwei Wege – je nachdem, ob die Sanierung außerhalb eines Verfahrens läuft oder eine Eigenverwaltung ansteht.
Außerhalb eines Verfahrens
CRO im Sanierungsmandat
Wenn die Umsetzung der Sanierung eine verantwortliche Führung braucht.
Wir treten mit Vollmacht oder als bestellter Geschäftsführer ein, sichern die Liquidität, setzen das Maßnahmenprogramm durch und führen die Gespräche mit Finanzierern und Gläubigern.
Rechtsstellung und Vollmachtsumfang klären wir vor der Mandatierung.
Im Eigenverwaltungsverfahren
Sanierungsgeschäftsführung
Wenn das Verfahren eine Geschäftsleitung braucht, die es beherrscht.
Wir treten als Sanierungsgeschäftsführer neben die bestehende Führung: Liquiditätssteuerung im Verfahren, Berichtswesen gegenüber Sachwalter und Gläubigern, Mitwirkung am Insolvenzplan.
Für die anwaltliche Begleitung arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen.
Was wir im Mandat übernehmen
Der Zuschnitt richtet sich nach Lage und Rechtsstellung. Fünf Aufgaben stehen in nahezu jedem Mandat.
Sanierungsgeschäftsführung in der Eigenverwaltung
Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Geschäftsführung im Amt – aber sie führt unter den Augen eines Sachwalters und nach Regeln, die im normalen Geschäft nicht gelten. Gerichte und Gläubigerausschüsse erwarten deshalb regelmäßig eine Geschäftsleitung, die das Verfahren beherrscht.
Die Voraussetzungen des Verfahrens und die Verfahrenswege beschreiben wir auf der Seite zu Eigenverwaltung und Insolvenzplan. Dort geht es um das Verfahren – hier um die Person, die es führt.
Interimsmanagement im Sanierungsumfeld
Nicht jedes Mandat braucht einen CRO. Häufiger ist der Fall, dass in einer bestimmten Funktion jemand ausfällt oder fehlt – und zwar in der Phase, in der das am wenigsten zu verkraften ist. Dann übernehmen wir diese Funktion auf Zeit, ohne die Gesamtverantwortung für die Sanierung zu beanspruchen.
Der Einsatz reicht von einzelnen Tagen je Woche bis zur Vollzeit, je nach Funktion und Lage. Auch hier gilt: Es gibt ein Zielbild und einen Übergabepunkt.
Ablauf und Ergebnis
ca. 60 Minuten · kostenfrei
1 bis 2 Wochen
ab Tag 1
erste Monate
laufend
zum Mandatsende
Die Dauer richtet sich nach der Lage. Im Markt werden für CRO-Mandate meist sechs bis achtzehn Monate genannt; in der Eigenverwaltung bestimmt der Verfahrensverlauf den Rahmen. Wir vereinbaren von Beginn an, woran das Ende festgemacht wird.
Beratung oder Verantwortung
Wir arbeiten in beiden Rollen – aber nicht gleichzeitig im selben Mandat. Wer die Sanierung führt, kann sie nicht zugleich unabhängig begutachten.
| Ihre Frage | Passende Leistung |
|---|---|
| „Wie steht es um uns, und was ist zu tun?“ | Sanierungskonzept nach IDW S 6 – wir beraten |
| „Wer setzt das um?“ | CRO oder Sanierungsgeschäftsführung – wir verantworten |
| „Uns fehlt eine Funktion, nicht die Gesamtsteuerung.“ | Interimsmanagement – wir führen eine Funktion auf Zeit |
| „Wer hält den Fortschritt nach?“ | Sanierungscontrolling – auch für Konzepte anderer Häuser |
Ihr Mehrwert
Mandat besprechen
Schildern Sie uns kurz die Ausgangslage: wie die Liquidität steht, ob ein Sanierungskonzept vorliegt und wer den Einsatz erwartet. Sie erhalten innerhalb von einem Werktag Rückmeldung. Vor jedem Mandat prüfen wir, ob wir für Sie tätig werden dürfen.
Häufig gestellte Fragen
Aktuelle Meldungen und Referenzen
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