EIGENVERWALTUNG UND
INSOLVENZPLAN
Unternehmen selbst weiterführen
In der Eigenverwaltung führen Sie das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters. Wir begleiten Vorbereitung und Umsetzung.
Gesellschaft erhalten
Ein Insolvenzplan kann Ihre Gesellschaft erhalten. Wir prüfen, welche Voraussetzungen und Maßnahmen dafür nötig sind.
Klarheit über den nächsten Schritt
Wir bewerten Sanierungswege, Liquiditätsbedarf und Handlungsdruck – als Grundlage für die nächsten Entscheidungen.
Wenn eine Sanierung außerhalb eines Verfahrens nicht mehr trägt, heißt das nicht, dass die Geschäftsführung die Kontrolle abgeben muss. Die Eigenverwaltung nach § 270a InsO erlaubt es Ihnen, das Unternehmen weiterzuführen und die Sanierung selbst zu steuern, unter Aufsicht eines Sachwalters statt unter der Verwaltung eines Insolvenzverwalters.
Wie das Verfahren endet, ist eine zweite Frage. Über einen Insolvenzplan bleibt die Gesellschaft als Rechtsträger bestehen, mit ihren Verträgen, Genehmigungen und ihrer steuerlichen Identität. Das unterscheidet ihn von der übertragenden Sanierung, bei der nur der Betrieb übergeht.
Unsere Arbeit zielt darauf, dass es dazu nicht kommt. Wird das Verfahren doch nötig, bereiten wir es mit Ihnen vor und sagen Ihnen vorher, ob dieser Weg in Ihrer Lage offensteht.
Wann Eigenverwaltung in Betracht kommt
Die Eigenverwaltung setzt voraus, dass die Sanierung aussichtsreich ist und die Geschäftsführung sie führen kann. Das entscheidet das Gericht vor Verfahrensbeginn.
Zwei Entscheidungen prägen das Verfahren
Im Insolvenzverfahren fallen zwei Entscheidungen, die häufig verwechselt werden. Die eine betrifft die Führung des Unternehmens, die andere den Ausgang des Verfahrens. Sie sind unabhängig voneinander: Ein Insolvenzplan ist mit und ohne Eigenverwaltung möglich.
Zwei Stufen – je nachdem, ob zuerst zu klären ist, ob der Weg offensteht, oder der Antrag vorbereitet wird.
Vor dem Antrag
Prüfung der Voraussetzungen
Wenn zu klären ist, ob Eigenverwaltung und Insolvenzplan in Ihrer Lage überhaupt tragen.
Wir prüfen die Insolvenzgründe, die Sanierungsaussicht und die Belastbarkeit Ihres Rechnungswesens. Daraus ergibt sich, welcher Weg offensteht – auch, ob ein Verfahren überhaupt nötig ist.
Trägt die Sanierung außerhalb eines Verfahrens, sagen wir Ihnen das – dann sprechen wir über diesen Weg.
Wenn der Antrag kommt
Vorbereitung und Begleitung
Wenn der Antrag vorzubereiten und das Verfahren betriebswirtschaftlich zu begleiten ist.
Wir erstellen die Liquiditätsplanung für das Verfahren und die Grundzüge des Sanierungskonzepts. Im Verfahren übernehmen wir Liquiditätssteuerung, Berichtswesen und die Zahlen für den Insolvenzplan.
Für die anwaltliche Vertretung arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen.
Das Insolvenzplanverfahren
Der Insolvenzplan ist das Instrument, mit dem sich ein Unternehmen aus dem Verfahren heraus sanieren lässt, ohne den Rechtsträger aufzugeben. Verträge, Genehmigungen und die steuerliche Identität bleiben erhalten – das ist der wesentliche Unterschied zur übertragenden Sanierung.
Was wir dabei übernehmen
Ablauf und Ergebnis
ca. 60 Minuten · kostenfrei
1 bis 2 Wochen
2 bis 4 Wochen
Verfahrensdauer
auf Wunsch
Für die anwaltliche Vertretung im Verfahren arbeiten wir mit den Kanzleien zusammen, die Sie mandatiert haben, oder benennen geeignete Ansprechpartner. Unsere Rolle ist die betriebswirtschaftliche: Zahlen, Planung, Konzept und Berichtswesen.
Ihr Mehrwert
Der Weg davor
Ein Verfahren ist der letzte Schritt, nicht der erste. Bevor wir darüber sprechen, prüfen wir die Wege, die ohne Gericht auskommen – und in den meisten Mandaten bleibt es dabei.
| Ihre Lage | Passende Leistung |
|---|---|
| Unklar, ob eine Antragspflicht besteht | Prüfung auf Insolvenzgründe |
| Die Sanierung soll ohne Verfahren gelingen | Sanierungskonzept nach IDW S 6 |
| Die Liquidität muss kurzfristig gesteuert werden | 13-Wochen-Liquiditätsplanung |
| Ein Verkauf kommt in Betracht | Unternehmensverkauf in der Krise |
Lage besprechen
Schildern Sie uns kurz die Ausgangslage: wie die Liquidität steht, ob bereits ein Antrag erwogen wird und welche Unterlagen vorliegen. Sie erhalten innerhalb von einem Werktag Rückmeldung. Vor jedem Mandat prüfen wir, ob wir für Sie tätig werden dürfen.
Häufig gestellte Fragen
Aktuelle Meldungen und Referenzen
Kontakt aufnehmen
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