Bauhof auf die kommunale Abwassergesellschaft übertragen
| Branche | Energie und Rohstoffe · Kommunalwirtschaft |
| Leistungen von KAS | Unternehmensplanung und Plausibilisierung Operative Ergebnisverbesserung |
| Geschäftsmodell | Abwasser- und Niederschlagswasserentsorgung sowie kommunale Dienstleistungen für die Gesellschafterin und umliegende Gemeinden. |
| Unternehmensgröße | Kleine kommunale Eigengesellschaft; übertragener Bereich mit drei Beschäftigten |
| Mandatsrahmen | Wirtschaftlichkeitsvergleich nach dem Kommunalrecht des Landes und Soll-Konzept für die Aufbau- und Ablauforganisation; Auftraggeber war die Geschäftsführung der Gesellschaft |
Ausgangslage
Die Gemeinde führte ihren Bauhof als unselbständige Abteilung mit drei Beschäftigten, die unmittelbar dem Bürgermeister unterstanden. Er pflegte Straßen, Plätze und Grünflächen sowie die gemeindeeigenen Gebäude. Einzelne Aufgaben wie Grünpflege, Straßenreinigung und Winterdienst erledigte er bereits gemeinsam mit der Abwassergesellschaft der Gemeinde.
Die Abwassergesellschaft ist eine hundertprozentige Eigengesellschaft der Gemeinde. Neben der Abwasser- und Niederschlagswasserentsorgung mit Bereitschaftsdienst erbrachte sie in geringem Umfang kommunale Dienstleistungen, auch für umliegende Gemeinden. Wegen des wachsenden Arbeitsumfangs waren im Bauhof weitere Einstellungen geplant.
Die Gemeinde beabsichtigte, den Bauhof auf die Abwassergesellschaft zu übertragen. Das Kommunalrecht des Landes verlangte dafür einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, der die organisatorischen, personalwirtschaftlichen, mitbestimmungsrechtlichen, finanziellen, haftungsrechtlichen und steuerlichen Unterschiede sowie die Auswirkungen auf Haushalt und Entgelte darzustellen hatte.
Der kritische Punkt
Vorgehen
Unser Auftrag umfasste den Wirtschaftlichkeitsvergleich der möglichen Organisationsformen und ein Soll-Konzept für die Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft nach der Übertragung.
Wesentlich war, dass sich die Synergien mit der Abwasserentsorgung belegen ließen. Die Beschäftigten konnten bereichsübergreifend eingesetzt werden und sich gegenseitig vertreten, was ein anderer Aufgabenträger in dieser Form nicht hätte bieten können.
Ergebnis
Die Gemeinde übertrug den Bauhof wie empfohlen auf die Abwassergesellschaft, und die vorgeschlagene Organisation wurde umgesetzt. Die Haftung der Gemeinde blieb auf das bereits erbrachte Stammkapital und eine begrenzte Nachschusspflicht beschränkt. Der öffentliche Zweck wurde im Gesellschaftsvertrag abgesichert.
Die Gemeinde gab damit den unmittelbaren Einfluss auf die Arbeit des Bauhofs zugunsten der Steuerung über die Gesellschaft auf. Den Eigenbetrieb hatten wir verworfen, weil er kaum Einsparungen erschlossen und eine einmalige Belastung aus der Berichtigung des Vorsteuerabzugs ausgelöst hätte.
Maßnahmen
Praxistipps
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