SANIERUNGSBETEILIGUNG:
SANIERUNGSBERATUNG FÜR INVESTOREN
Transaktionsberatung
Wir beraten und strukturieren – und stehen je Mandat nur auf einer Seite.
Sanierungserfahrung
Wir kommen aus der Sanierung und beraten zu Restrukturierungen sowie zu nicht fortführungswürdigen Bereichen.
Sanierungsprivileg
Strukturierung nach § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO, damit Ihre Forderungen auch im worst case nicht nachrangig werden.
Ein Unternehmen in der Krise ist für einen Investor zugleich Chance und Risiko. Der Einstiegspreis ist niedrig, der Wettbewerb um das Ziel gering, und die Altgesellschafter sind gesprächsbereit. Zugleich entscheidet sich binnen Wochen, ob die Sanierung trägt und ob das eingesetzte Kapital im Scheiternsfall nachrangig wird.
Wir begleiten Investoren bei Beteiligungen an Krisenunternehmen: von der ersten Einschätzung, ob der Fall überhaupt investierbar ist, über die Prüfung der Planung bis zur Strukturierung der Transaktion und der Begleitung in den Monaten nach dem Einstieg.
Wann Sie uns ansprechen sollten
Der Zeitdruck ist hier höher als bei einer gewöhnlichen Transaktion, weil das Zielunternehmen weiter Liquidität verbraucht, während Sie prüfen. Diese Lagen begegnen uns am häufigsten.
Was wir für Sie tun – und was nicht
Wir sind Transaktionsberater mit Sanierungshintergrund. Die Planung, auf der Ihr Investment beruht, prüfen wir nicht auf Plausibilität im Überflug, sondern rechnen sie nach. Das unterscheidet uns von einer reinen Transaktionsbegleitung.
| Was wir übernehmen | Was wir nicht tun |
|---|---|
| Prüfung der Investierbarkeit, Risiken und Deal-Killer | Eigene Beteiligungen eingehen |
| Plausibilisierung oder Aufbau der integrierten Planung | Beide Seiten desselben Falls beraten |
| Strukturierung der Transaktion samt Sanierungsprivileg | Rechts- und Steuerberatung im engeren Sinne |
| Liquiditätssteuerung zwischen Signing und Closing | Vermittlung von Beteiligungen |
| Sanierungscontrolling nach dem Einstieg | Aufbereitung des Ziels für den Verkauf |
Für die rechtliche Umsetzung und die steuerliche Beurteilung arbeiten wir mit den Beratern zusammen, die Sie bereits mandatiert haben, oder empfehlen geeignete Ansprechpartner.
Zwei Wege, je nachdem ob Sie zuerst wissen möchten, ob der Fall trägt, oder die Beteiligung bereits feststeht.
Vor der Entscheidung
Red-Flag-Prüfung
Wenn Sie vor dem Einstieg wissen möchten, ob der Fall investierbar ist.
Wir sichten die vorliegenden Unterlagen, rechnen die bereinigten Effekte zurück und benennen Risiken und Deal-Killer. Sie erhalten eine Einschätzung zur Investierbarkeit, bevor Sie in eine vertiefte Prüfung gehen.
Fällt die Prüfung negativ aus, sagen wir Ihnen das mit Begründung. Auch diese Antwort spart Ihnen Aufwand.
Wenn die Beteiligung kommt
Begleitung der Beteiligung
Wenn Sie Prüfung, Strukturierung und Steuerung bis zum Closing aus einer Hand möchten.
Wir plausibilisieren oder bauen die integrierte Planung auf, strukturieren die Transaktion samt Sanierungsprivileg und steuern die Liquidität zwischen Signing und Closing. Auf Wunsch übernehmen wir danach das Sanierungscontrolling.
Wir gehen keine eigenen Beteiligungen ein und beraten je Fall nur eine Seite.
Das Sanierungsprivileg nach § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO
Wer sich an einem Krisenunternehmen beteiligt und ihm zugleich Darlehen gewährt, wird grundsätzlich Gesellschafter im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Seine Forderungen treten damit im Insolvenzfall hinter alle anderen zurück. Das Sanierungsprivileg nimmt davon aus, wer bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung Anteile zum Zweck der Sanierung erwirbt.
Ein Investor, der Anteile erwirbt und zugleich ein Darlehen gewährt, lässt sich dieses Darlehen in aller Regel besichern. Ohne Privileg trägt diese Sicherheit nicht: Nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Bestellung einer Sicherheit für ein Gesellschafterdarlehen anfechtbar, wenn sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen wurde.
Das Bargeschäft hilft dabei nicht weiter. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO in diesen Fällen nicht gilt – auch dann nicht, wenn die Sicherheit gleichzeitig mit der Auszahlung bestellt wird.
Hier wirkt das Sanierungsprivileg ein zweites Mal, und zwar mittelbar: § 135 knüpft an Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO an. Greift das Privileg, sind die Forderungen des Investors keine solchen Forderungen – der Anknüpfungspunkt für die Anfechtung der Sicherheit entfällt.
§ 39 Abs. 4 Satz 2 InsO, § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Zum Bargeschäft bei der Besicherung von Gesellschafterdarlehen vergleiche BGH, Urteil vom 14.02.2019 – IX ZR 149/16. Die rechtliche Umsetzung gehört in die Hand Ihrer Rechtsberatung; wir liefern die betriebswirtschaftliche Grundlage und die Strukturierung.
Was wir vor Ihrem Einstieg prüfen
Eine Distressed Due Diligence beantwortet andere Fragen als eine gewöhnliche. Es geht weniger um den Wert und mehr um die Frage, was nach dem Einstieg noch an Ihnen hängen bleibt.
Share Deal oder Asset Deal
Die Wahl der Transaktionsform entscheidet darüber, was Sie übernehmen – und was Sie zurücklassen.
Welche Form trägt, hängt von der Struktur der Verbindlichkeiten, den Sicherheiten und den vorhandenen Verträgen ab. Das klären wir in der Vorprüfung, bevor Verhandlungen beginnen.
Ablauf und Ergebnis
ca. 60 Minuten · kostenfrei
1 bis 2 Wochen
2 bis 4 Wochen
1 bis 2 Wochen
fallabhängig
laufend, auf Wunsch
Was Sie am Ende in der Hand halten: den Prüfbericht mit Einschätzung zur Investierbarkeit und benannten Risiken, die integrierte Planung mit Szenarien, die Strukturempfehlung einschließlich der Voraussetzungen des Sanierungsprivilegs sowie – auf Wunsch – das laufende Controlling nach dem Einstieg.
Wenn Sie auf der Unternehmensseite stehen
Auch Gesellschafter und Geschäftsführung eines Krisenunternehmens suchen Investoren. Wir übernehmen solche Mandate – dann allerdings ausschließlich für diese Seite. Beide Seiten desselben Falls beraten wir nicht.
Für Sie geht es um andere Fragen: ob eine Beteiligung überhaupt der richtige Weg ist, welcher Anteil abgegeben werden muss, wie die Altgesellschafter gestellt sind und was ein Investor bei der Prüfung finden wird. Der erste Schritt ist in aller Regel ein belastbares Sanierungskonzept – ohne das wird kein Investor ernsthaft prüfen.
Ihr Mehrwert
Beteiligung besprechen
Schildern Sie uns kurz die Ausgangslage: um welches Unternehmen es geht, in welcher Rolle Sie stehen und wie der Zeitplan aussieht. Sie erhalten innerhalb von einem Werktag Rückmeldung. Vor jedem Mandat prüfen wir, ob wir für Sie tätig werden dürfen.
Häufig gestellte Fragen
Aktuelle Meldungen und Referenzen
Kontakt aufnehmen
Möchten Sie mehr zu unseren Leistungen erfahren? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – wir helfen gern!

