Sanierung und Restrukturierung im Baugewerbe

Projekt für Projekt

Liquidität und Ergebnis je Baustelle und für das Unternehmen insgesamt.

Für Bank und Kautionsversicherer

Unterlagen in der Form, die Kreditinstitute und Avalgeber prüfen.

Von der Frühphase bis zum Verfahren

Kurzanalyse, Sanierungskonzept oder Eigenverwaltung, abgestimmt auf Ihre Lage.

Im Baugewerbe zeigt sich eine Krise meist zuerst auf einzelnen Baustellen: Nachträge sind nicht anerkannt, Abschlagszahlungen bleiben hinter dem Leistungsstand zurück, und die Avallinie reicht für neue Aufträge nicht mehr aus. Bis die Zahlen des Unternehmens das zeigen, vergehen oft mehrere Monate.

Wir begleiten Bauunternehmen und Ausbaubetriebe in dieser Lage, von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung einer Sanierung. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Bauleitung machen wir Liquidität und Ergebnis je Projekt sichtbar, stimmen die Unterlagen mit Bank und Kautionsversicherer ab und klären, welcher Sanierungsweg für Ihr Unternehmen in Betracht kommt.

Die Bank oder der Kautionsversicherer möchte wissen, wie es um Ihre Projekte steht?

Dann geht es meist um zwei Fragen: ob die laufenden Projekte ihre Kosten noch decken und ob die Liquidität bis zu den nächsten Schlusszahlungen reicht. Beide lassen sich nur beantworten, wenn Leistungsstand, Abrechnung und Zahlungseingang für jedes Projekt zusammengeführt sind. In vielen Betrieben liegen diese Angaben bei Bauleitung, Kalkulation und Buchhaltung getrennt vor.

Im Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen angefordert sind und bis wann, und besprechen, welche Angaben sich kurzfristig zusammenstellen lassen. Unterlagen müssen Sie dafür noch nicht vorbereiten.

Typische Auslöser
Die Bank kürzt die Kontokorrentlinie oder verlangt zusätzliche Sicherheiten.oft nach einem schwächeren Jahresabschluss
Der Kautionsversicherer stellt keine neuen Avale mehr aus.neue Aufträge lassen sich nicht mehr absichern
Nachträge werden nicht oder erst spät anerkannt.Mehrkosten sind vorfinanziert, die Vergütung steht aus
Abschlagszahlungen bleiben hinter dem Leistungsstand zurück.die Unterdeckung wächst mit jedem Monat
Projekte verschieben sich, die Kosten laufen weiter.Personal und Gerät bleiben gebunden
Ein Hauptauftraggeber gerät selbst in Schwierigkeiten.Forderungen und Einbehalte werden unsicher

Termin vereinbaren

Im Erstgespräch ordnen wir gemeinsam in rund dreißig Minuten ein, wie es um Ihre Projekte und Ihre Liquidität steht und welcher Einstieg für Sie passt. Das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Michael Seidel
Michael SeidelPartner

Warum sich eine Schieflage im Bauunternehmen oft erst spät zeigt

Ein Bauunternehmen finanziert jedes Projekt zunächst vor: Material, Personal und Nachunternehmer sind zu bezahlen, bevor die erste Abschlagszahlung eingeht. Solange Leistungsstand und Abrechnung Schritt halten, bleibt diese Vorfinanzierung überschaubar. Werden Nachträge nicht anerkannt, verzögert sich die Abnahme oder behält der Auftraggeber Sicherheiten ein, wächst sie über mehrere Projekte gleichzeitig.

Im Jahresabschluss wird diese Entwicklung oft erst mit Verzögerung sichtbar, weil unfertige Bauleistungen bis zur Abnahme im Bestand stehen und sich Mehrkosten, strittige Nachträge und Gewährleistungsrisiken erst schrittweise im Ergebnis niederschlagen. Der Blick auf jedes einzelne Projekt gibt deshalb früher Auskunft über die Lage als die Zahlen des Unternehmens insgesamt.

Das Baugewerbe gehört seit Längerem zu den Wirtschaftsbereichen mit der höchsten Insolvenzhäufigkeit. Im August 2025 entfielen nach Angaben des Statistischen Bundesamts 8,9 Unternehmensinsolvenzen auf 10.000 Unternehmen der Branche, gegenüber 5,7 im Durchschnitt aller Wirtschaftsbereiche.

Statistisches Bundesamt
Pressemitteilung vom 14. November 2025 zu den Unternehmensinsolvenzen im August 2025.

Wo in Ihren Projekten Liquidität gebunden ist

Für jedes Projekt stellen wir gemeinsam mit Ihrer Bauleitung dieselbe Kette auf. Sie zeigt, an welcher Stelle Liquidität gebunden ist und welche Maßnahme sie freisetzen kann.

Leistungsstand
Was auf der Baustelle tatsächlich erbracht ist, nach Aufmaß und Bautenstand.
Abgerechnet
Was davon in Abschlagsrechnungen gestellt ist, einschließlich der Nachträge.
Anerkannt
Was der Auftraggeber geprüft und freigegeben hat, abzüglich der Einbehalte.
Gezahlt
Was tatsächlich eingegangen ist, zum Stichtag und nach Zahlungsziel.
Offene Kosten
Was bis zur Fertigstellung noch anfällt, für Material, Personal und Nachunternehmer.

Aus den Abständen zwischen den ersten vier Stufen ergibt sich die gebundene Liquidität je Projekt, aus der letzten Stufe der Mittelbedarf bis zur Fertigstellung. Über alle Projekte zusammengeführt entsteht daraus die rollierende Liquiditätsplanung, die Bank und Kautionsversicherer in der Regel als Erstes anfordern. Auf dieser Grundlage besprechen wir mit Ihnen, bei welchen Projekten eine Nachverhandlung, eine zügigere Abrechnung oder ein geordneter Abschluss in Betracht kommt.

Welche Unterlagen jetzt von Ihnen erwartet werden

In einer angespannten Lage melden sich meist mehrere Beteiligte zugleich, jeweils mit eigenen Anforderungen. Die Übersicht zeigt, was sie üblicherweise erwarten und wobei wir Sie unterstützen.

Beteiligte erwarten in der Regel Unsere Unterstützung
Hausbank eine rollierende Liquiditätsplanung und eine Einschätzung der laufenden Projekte 13-Wochen-Liquiditätsplanung, Independent Business Review
Kautionsversicherer einen Nachweis, dass Ergebnis und Liquidität neue Avale tragen, in fortgeschrittenen Lagen oft ein Sanierungskonzept Sanierungskonzept nach IDW S 6
Steuerberater und Abschlussprüfer eine belastbare Fortführungsprognose für den Jahresabschluss Fortführungsprognose
Geschäftsführung Klarheit, ob Insolvenzgründe vorliegen und welche Zahlungen noch zulässig sind Prüfung auf Insolvenzgründe, Geschäftsführerhaftung

Was in den ersten Wochen zählt

Die Liquidität der nächsten dreizehn Wochen darstellen
Woche für Woche, mit den Zahlungen aus allen laufenden Projekten und den fälligen Verbindlichkeiten. Sie ist die Grundlage für jedes weitere Gespräch.
Die Projekte nach Ergebnis und Mittelbedarf ordnen
Für jedes Projekt klären wir gemeinsam, ob es fortgeführt, nachverhandelt oder geordnet abgeschlossen wird.
Nachträge und offene Forderungen priorisieren
Gut belegte Nachträge werden zuerst abgerechnet, strittige bewerten wir gemeinsam mit Ihren Rechtsanwälten.
Bank und Kautionsversicherer früh einbinden
Ein abgestimmter Informationsstand erleichtert es, bestehende Linien und Avalrahmen während der Sanierung zu erhalten.
Die insolvenzrechtliche Lage klären
Parallel prüfen wir, ob Insolvenzgründe vorliegen, damit die Geschäftsführung ihre Entscheidungen auf gesicherter Grundlage trifft.

Welche Leistung in welcher Lage passt

Je nach Stand der Krise kommen unterschiedliche Leistungen in Betracht. Welche davon für Ihr Unternehmen passt, besprechen wir mit Ihnen im Erstgespräch.

Frühphase

Independent Business Reviewunabhängige Einschätzung für Bank und Gesellschafter

13-Wochen-LiquiditätsplanungLiquidität je Woche, aus den Projekten abgeleitet

Bewertung von SanierungsoptionenWege im Vergleich, solange die Auswahl noch groß ist

Gutachten und Konzepte

Sanierungskonzeptnach IDW S 6, als Grundlage für Bank und Kautionsversicherer

Fortführungsprognosefür den Jahresabschluss

Prüfung auf InsolvenzgründeKlarheit für die Geschäftsführung

Umsetzung

SanierungscontrollingMaßnahmen und Liquidität im laufenden Abgleich

Interimsmanagement und CROUnterstützung der Geschäftsführung auf Zeit

Gerichtliche SanierungEigenverwaltung, wenn eine Einigung außerhalb eines Verfahrens nicht erreichbar ist

Erfahrung in Ihrer Sparte

Aus Mandaten in den folgenden Sparten kennen wir die Abläufe von Kalkulation, Abrechnung und Finanzierung, die dort jeweils üblich sind.

HochbauProjekte mit langen Laufzeiten und hohem Vorfinanzierungsbedarf
Tiefbau und Straßenbauöffentliche Auftraggeber, gebundenes Gerät, witterungsabhängige Auslastung
Ausbauhandwerkviele kleinere Aufträge, oft in Abhängigkeit von Generalunternehmern
Baugewerbe

Unterlagen prüfen lassen

Schicken Sie uns, was Ihnen vorliegt, etwa die Anforderung der Bank, eine Projektliste oder den letzten Jahresabschluss. Wir melden uns innerhalb von einem Werktag und sagen Ihnen, welche nächsten Schritte wir vorschlagen.

Häufig gestellte Fragen

Das hängt davon ab, wie Bautenstände und Abrechnungen dokumentiert sind. Liegen Aufmaße, Abschlagsrechnungen und offene Posten vor, entsteht eine erste Übersicht in der Regel innerhalb weniger Tage. Den genauen Zeitbedarf besprechen wir im Erstgespräch.

In der Regel einen aktuellen Überblick über Ergebnis und Liquidität, oft auch eine Planung für die kommenden Monate. In fortgeschrittenen Lagen wird häufig ein Sanierungskonzept verlangt. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, stimmen wir auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen mit dem Versicherer ab.

Wir bewerten sie nach Erfolgsaussicht und voraussichtlichem Zahlungszeitpunkt und setzen sie in der Planung entsprechend vorsichtig an. Die rechtliche Klärung liegt bei Ihren Rechtsanwälten; wir stimmen uns mit ihnen ab, damit Planung und Verhandlungsstand zusammenpassen.

In vielen Fällen ja. Welche Projekte fortgeführt werden, hängt von ihrem Ergebnis, vom Mittelbedarf bis zur Fertigstellung und von der Haltung der Auftraggeber ab. Diese Abwägung bereiten wir mit Ihnen für jedes Projekt einzeln vor.

Nach § 650f BGB können Sie vom Besteller eine Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung verlangen, auch für Nachträge. Ausgenommen sind unter anderem öffentliche Auftraggeber und Verbraucher bei Verbraucherbauverträgen. In der Planung zeigen wir, bei welchen Projekten eine solche Sicherheit das Ausfallrisiko verringern würde; die rechtliche Prüfung übernehmen Ihre Rechtsanwälte.

Sobald Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen. Bei Zahlungsunfähigkeit ist der Antrag spätestens drei Wochen, bei Überschuldung spätestens sechs Wochen nach Eintritt zu stellen (§ 15a InsO), und ab Eintritt der Insolvenzreife gelten Einschränkungen für Zahlungen. Wir prüfen die Lage und erläutern Ihnen das Ergebnis, damit Sie auf gesicherter Grundlage entscheiden.

Neben einer außergerichtlichen Sanierung mit Bank, Kautionsversicherer und Gesellschaftern kommen ein Restrukturierungsplan nach dem StaRUG und die Eigenverwaltung in Betracht. Welcher Weg passt, hängt unter anderem davon ab, wie viele Beteiligte eingebunden werden müssen und wie sich ein Verfahren auf laufende Bauverträge auswirkt. Die Wege vergleichen wir gemeinsam mit Ihnen, solange noch alle offenstehen.

Ja, in enger Abstimmung. Ihr Steuerberater kennt die Zahlen, Ihre Rechtsanwälte kennen die Verträge; wir führen beides in einer Planung zusammen und stimmen uns laufend mit ihnen ab. Die Rechtsberatung bleibt bei Ihren Anwälten.

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