Handelsrechtliche Fortführungsprognose nach einem Verlustjahr
| Branche | Dienstleistungen |
| Leistungen von KAS | Unternehmensplanung und Plausibilisierung Fortführungsprognose |
| Geschäftsmodell | Spezialisierte Beratung öffentlicher Auftraggeber, überwiegend auf Grundlage von Rahmenverträgen. |
| Unternehmensgröße | Rund 10 Mitarbeiter zum Aufstellungszeitpunkt, Umsatz im niedrigen einstelligen Millionenbereich |
| Mandatsrahmen | Überprüfung der Fortführungsprognose der Geschäftsführung, Plausibilisierung der Maßnahmen und Planannahmen sowie Erstellung einer monatlichen Liquiditätsplanung für die Aufstellung des Jahresabschlusses; Auftraggeber war die Geschäftsführung |
Ausgangslage
Das Unternehmen berät öffentliche Auftraggeber in einem spezialisierten Fachgebiet. Es wurde ohne Fremdkapital gegründet und finanzierte sein Wachstum aus eigenen Mitteln. Der überwiegende Teil der Erlöse stammt aus wenigen Rahmenverträgen, ergänzt um Einzelausschreibungen und die Personalstellung über Partner.
Im zweiten Geschäftsjahr entstand ein erheblicher Verlust. Das Unternehmen hatte in Erwartung weiterer Abrufe Beraterinnen und Berater eingestellt, deren Kapazität durch Projektumsätze nicht gedeckt war. Ein gewonnener Auftrag endete nach wenigen Monaten, eine wichtige Ausschreibung ging an einen Wettbewerber, und die erwartete Nachfrage blieb aus. Da ein Controlling der Auslastung fehlte, wurde auf die Unterauslastung erst verzögert reagiert.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für dieses Geschäftsjahr verzögerte sich erheblich. Für die Aufstellung war zu beurteilen, ob der Abschluss weiterhin unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt werden konnte.
Der kritische Punkt
Vorgehen
Unser Auftrag umfasste die kritische Überprüfung der von der Geschäftsführung abgegebenen Fortführungsprognose, die Plausibilisierung der Maßnahmen und Planannahmen sowie deren Zusammenfassung in einer monatlichen Liquiditätsplanung.
Wesentlich war, dass zwischen Bilanzstichtag und Aufstellung bereits Ist-Zahlen für rund anderthalb Geschäftsjahre vorlagen. Die Wirkung der Maßnahmen ließ sich dadurch belegen und musste nicht allein aus der Planung abgeleitet werden.
Ergebnis
Auf Grundlage der plausibilisierten Planung beurteilte die Geschäftsführung die Annahme der Unternehmensfortführung positiv. Bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft, ihre Tätigkeit fortzuführen, bestanden nach ihrer Würdigung nicht. Die Aufstellung des Jahresabschlusses zu Fortführungswerten war damit begründet.
Die Verantwortung für die Planannahmen und die Fortführungsbeurteilung lag bei der Geschäftsführung. Prüfungshandlungen im Sinne einer Abschlussprüfung waren nicht Gegenstand des Auftrags. Als Risiken bleiben die Abhängigkeit von wenigen Rahmenverträgen und von der Haushaltslage der öffentlichen Auftraggeber.
Maßnahmen
Praxistipps
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