INDEPENDENT BUSINESS REVIEW (IBR) / KURZANALYSE

Lagebild ab fünf Arbeitstagen

Auf Basis Ihrer vorhandenen Zahlen. Kein Datenprojekt, keine Vorarbeiten.

Bericht in zwei bis vier Wochen

Schriftlich dokumentiert und für Banken, Gesellschafter und weitere Stakeholder aufbereitet.

Festpreis nach Erstprüfung

Klarer Leistungsumfang und verbindliches Honorar nach dem kostenfreien Erstgespräch

Wenn ein Dritter einen unabhängigen Blick verlangt

Wenn Ihre Bank, Ihre Gesellschafter oder ein Warenkreditversicherer Auskunft über die wirtschaftliche Lage verlangen, reichen BWA und eigene Planung oft nicht mehr aus.

Gefragt ist dann eine Beurteilung, die nicht aus dem Unternehmen selbst stammt: ob das Geschäftsmodell trägt, ob die Planung plausibel ist und wie weit die Liquidität reicht.

Genau das leistet ein Independent Business Review, im deutschen Sprachgebrauch auch Kurzanalyse oder Kurzgutachten. Umfang und Untersuchungstiefe stimmen wir mit Ihnen auf die Fragestellung ab. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit Lagebild, plausibilisierter Planung, Liquiditätsreichweite, Krisenursachen und den Maßnahmen, die kurzfristig wirken.

 

Intensivbetreuung
Eine Prolongation oder Aufstockung steht an, und die Bank hat das Engagement in die Intensivbetreuung überführt.

 

Urteil zur Sanierungsfähigkeit
Die Bank prüft, ob sie eine Sanierung begleitet, und braucht dafür ein eigenes Urteil zur Sanierungsfähigkeit.

 

Warenkreditversicherer
Limite wurden gekürzt oder gestrichen, und die Lieferanten stellen auf Vorkasse um.

 

Covenant gerissen
Eine Finanzkennzahl aus dem Kreditvertrag ist gerissen, oder es wird über ein Stillhalten verhandelt.

 

Gesellschafter und Investoren
Sie verlangen eine neutrale Einschätzung, bevor sie weitere Mittel bereitstellen.

 

Kommunaler Gesellschafter
Er fordert Klarheit über die Lage eines Eigenbetriebs oder einer Beteiligung.

Dahinter stehen bankinterne und aufsichtsrechtliche Prozesse, nicht Misstrauen. Engagements in der Intensivbetreuung müssen regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie dort verbleiben, in die Normalbetreuung zurückgeführt oder an die Sanierungs- beziehungsweise Abwicklungsbearbeitung übergeben werden.

Zieht die Bank die Begleitung einer Sanierung in Betracht, verlangen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk, BTO 1.2.5) ein Sanierungskonzept, auf dessen Grundlage das Institut ein eigenständiges Urteil über die Sanierungsfähigkeit bildet.

Eine Kurzanalyse schafft bereits vorher Transparenz: Sie verdichtet die wirtschaftliche Lage, überprüft Planung und Liquidität und zeigt, ob weitergehender Sanierungsbedarf besteht.

Was sie nicht leistet: Verlangt die Bank ein Sanierungskonzept, ersetzt die Kurzanalyse es nicht. Sie verkürzt es aber erheblich, weil Datenaufnahme, Planungsprüfung und Ursachenanalyse dann bereits vorliegen.

Was die Kurzanalyse beantwortet

Wir arbeiten entlang von fünf Fragen. Welche davon im Vordergrund steht, legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest.

Trägt das Geschäftsmodell noch?
Ob die Ertragskraft konjunkturell oder strukturell weggebrochen ist, entscheidet über alles Weitere.
Hält Ihre Planung einer Prüfung stand?
Wir plausibilisieren Annahmen, Mengengerüst und Maßnahmenwirkung, statt Zahlen fortzuschreiben.
Wie weit reicht die Liquidität?
Wir erstellen oder plausibilisieren eine rollierende Liquiditätsvorschau über 13 Wochen auf Wochenbasis, abgeglichen mit Kontoständen und offenen Posten.
Wo liegen die Ursachen?
Operativ oder finanzwirtschaftlich – davon hängt ab, ob ein Finanzierungsgespräch genügt oder das Geschäft selbst saniert werden muss.
Wie geht es weiter?
Reicht eine außergerichtliche Lösung, oder ist ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 erforderlich?

Was eine Kurzanalyse nicht ist

Zum Zeitpunkt: Das StaRUG setzt drohende, nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit voraus, und eine Eigenverwaltung braucht Vorlauf. Mit zunehmender Dauer der Krise entfallen die Handlungsalternativen nacheinander, ohne dass sich dieser Vorgang später wiederherstellen ließe.

Kurzanalyse, Insolvenzgrundprüfung, Sanierungskonzept

Drei Instrumente, drei Fragen. Sie schließen einander nicht aus, sondern bauen aufeinander auf.

Kurzanalyse / IBR Prüfung auf Insolvenzgründe Sanierungskonzept IDW S 6
Frage Wie steht das Unternehmen da? Sind wir insolvenzreif – und seit wann? Ist das Unternehmen sanierungsfähig?
Grundlage frei vereinbarter Umfang, kein Standard §§ 17, 18, 19 InsO, IDW S 11 IDW S 6 i. d. F. 2023, BGH-Rechtsprechung
Dauer 1–4 Wochen wenige Tage bis 2 Wochen 6–8 Wochen
Adressat Geschäftsführung, Bank, Versicherer, Gesellschafter Geschäftsführung, Berater, ggf. Gericht Bank und übrige Gläubiger
Ergebnis Lagebild, Risiken, Sofortmaßnahmen Aussage zum Stichtag Leitbild, Maßnahmen, Aussage zur Sanierungsfähigkeit

Der IDW S 6 legt die Anforderungen an Aufbau und Inhalt von Sanierungskonzepten fest. Die aktuelle Fassung stammt vom 22. Juni 2023. Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 geht in Analyseumfang, Planung und Beurteilung der Sanierungsfähigkeit deutlich über einen fokussierten Independent Business Review hinaus.

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Als spezialisierte Restrukturierungs­berater liefern wir Ihnen mit dem IBR die notwendige Transparenz und eine belastbare Grundlage für die Kommunikation mit Banken, Gesellschaftern und weiteren Stakeholdern. Sprechen Sie uns an!

Wer den Bericht liest – und worauf er achtet

Ein Bericht, den Sie weiterreichen, landet auf dem Tisch eines Sanierungsbetreuers, der pro Woche mehrere davon liest. Vier Dinge entscheiden dort über die Glaubwürdigkeit:

 

Nachvollziehbare Zahlenbasis
Wesentliche Aussagen werden mit Buchhaltungs-, Liquiditäts- und Planungsdaten abgeglichen – bis auf Belegebene, wo es für die Beurteilung erforderlich ist.

 

Reichweite mit Stichtag
Eine Liquiditätsreichweite, die auf einen Stichtag datiert ist und nicht als Tendenz beschrieben wird.

 

Maßnahmen mit Wirkung
Jede Maßnahme mit Wirkungszeitpunkt, Betrag und Verantwortlichem.

Der wichtigste Punkt

Benannte Grenzen
Die ausdrückliche Benennung dessen, was nicht beurteilt werden konnte.
Dem letzten Punkt kommt dabei das größte Gewicht zu. Ein Bericht ohne Einschränkungen wird in einer Sanierungsabteilung nicht geglaubt – wir schreiben deshalb hinein, wo die Daten dünn waren und was das für die Aussage bedeutet.

Ablauf und Ergebnis

Fünf Schritte vom kostenfreien Erstgespräch bis zum Ergebnisgespräch.

Erstgespräch
Ausgangslage, wer den Bericht erwartet, welches Zeitfenster gilt. Am Ende des Gesprächs sagen wir Ihnen, welche Stufe passt.

ca. 60 Minuten · kostenfrei

Unterlagen und Zugänge
Sie stellen die Unterlagen bereit, wir gleichen auf Vollständigkeit ab und melden Lücken sofort zurück.

1–3 Werktage

Analyse und Gespräche
Risikoorientierte Auswertung der Zahlen, Abgleich mit den zugrunde liegenden Daten, dazu Gespräche mit Geschäftsführung, Rechnungswesen und Vertrieb.

1–2 Wochen · Gespräche à 60–90 Min.

Planung, Liquiditätsvorschau und Maßnahmenwirkung.

parallel zu Schritt 3

Bericht und Ergebnisgespräch
Entwurf, Abstimmung der Feststellungen mit Ihnen, Endfassung.

Präsentation ca. 2 Stunden

Was Sie am Ende in der Hand halten

  • Schriftlicher Bericht von 20 bis 30 Seiten mit Lagebild und Feststellungen

  • Plausibilisierte Liquiditätsvorschau über 13 Wochen
  • Die Krisenursachen in ihrer Rangfolge

  • Liste der Sofortmaßnahmen mit Wirkungszeitpunkt

  • Auf Wunsch: gestraffte Fassung für die Bankenrunde

Welche Unterlagen wir benötigen

Buchführungsexport
Aktuelle BWA sowie Summen- und Saldenliste
Letzter Jahresabschluss
Offene Posten Debitoren und Kreditoren
Kredit- und Sicherheitenverträge, Leasing- und Factoringverträge
Bestehende Planung, soweit vorhanden
Auftragsbestand beziehungsweise Umsatzvorschau
Branchenspezifische Leistungsdaten

Alles Weitere fragen wir an, wenn die Analyse es erfordert – Sie müssen nichts vorbereiten, was am Ende nicht gebraucht wird.

Zwei Stufen. Welche zu Ihrer Lage passt, besprechen wir am Ende des Erstgesprächs.

Stufe 1

Einstieg – Lagebild

Wenn Sie zuerst intern klären möchten, wie ernst die Lage ist, bevor jemand von außen einbezogen wird.

Aussagekraftintern
Dauerab 5 Arbeitstagen
HonorarFestpreis nach Erstsichtung

Wir werten Ihre vorhandenen Zahlen aus, plausibilisieren die Liquiditätsvorschau und ordnen die Lage gemeinsam mit Ihnen ein. Sie erhalten einen Kurzvermerk mit den Feststellungen und den nächsten Schritten.

Der Kurzvermerk bleibt intern und wird nicht an Dritte weitergegeben.

Stufe 2

Vollständig – Independent Business Review

Wenn ein Dritter den Bericht erwartet und ihn selbst nachvollziehen können muss.

Aussagekraftbankenfähig
Dauer2–4 Wochen
HonorarFestpreis nach Erstsichtung

Planplausibilisierung, Liquiditätsvorschau über dreizehn Wochen, Krisenursachen und Maßnahmen. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht, und auf Wunsch begleiten wir Sie in die Präsentation vor Bank und Gesellschaftern.

Stufe 1 wird auf Stufe 2 angerechnet.

 

Stufe 1 wird auf Stufe 2 angerechnet. Ergibt die Analyse, dass ein vollständiges Sanierungskonzept nach IDW S 6 erforderlich ist, verkürzt die bereits geleistete Arbeit dessen Erstellung, weil Datenaufnahme und Ursachenanalyse zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

Was nach der Kurzanalyse passiert

Drei Wege kommen in Betracht. Welcher davon zutrifft, ergibt sich aus dem Lagebild.

 

Das Engagement bleibt bestehen, mit Auflagen
Die häufigste Folge. Die Bank verlängert, verlangt aber ein regelmäßiges Reporting. Diese Fortschreibung übernehmen wir im Sanierungscontrolling.

 

Ein Sanierungskonzept wird verlangt
Dann erstellen wir es nach IDW S 6, aufbauend auf der Kurzanalyse.

 

Die Weichen müssen neu gestellt werden
Wenn die außergerichtliche Lösung nicht trägt, steht die Frage nach dem geeigneten Verfahren an: StaRUG, Eigenverwaltung oder Verkauf.

Ihr individuelles Festpreisangebot anfordern

Schildern Sie uns Ihre Situation – von der Liquiditätsreichweite bis zu den Forderungen der Bank. Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und kalkulieren ein transparentes Festpreisangebot, das exakt zu Ihrem Bedarf passt.

Ihr Mehrwert mit KAS

  • Sie sprechen mit dem, der arbeitet.
    Ihr Ansprechpartner begleitet die Analyse selbst. Keine Übergabe nach dem Erstgespräch, keine wechselnden Projektteams.

  • Expertise aus Perspektive der Banken.
    Wir kennen die Kriterien und Prüfmaßstäbe von Kreditinstituten, Sanierungsabteilungen und Warenkreditversicherern aus der Praxis. Der Bericht liefert genau die Transparenz und Verlässlichkeit, die externe Entscheider verlangen.

  • Absolute Budget- und Preissicherheit.
    Keine Abrechnung nach offenen Tagessätzen oder unvorhersehbaren Beraterstunden. Sie erhalten vor Mandatsbeginn ein verbindliches Festpreisangebot mit klar definiertem Leistungsumfang.

  • Nahtlose Begleitung von Analyse bis Umsetzung.
    Erfordert das Lagebild weitere Schritte, bleiben Sie in einer Hand. Ob IDW S 6 Gutachten, Sanierungscontrolling oder operative Umsetzung – Sie sparen wertvolle Zeit, da wir Ihr Unternehmen bereits im Detail kennen.

Kurzanalyse

Häufig gestellte Fragen

Sobald ein Dritter Fragen stellt, die Sie mit Ihren eigenen Unterlagen nicht schnell beantworten können – oder sobald absehbar ist, dass die Liquidität in den nächsten Monaten nicht aus eigener Kraft gedeckt ist. Die drohende Zahlungsunfähigkeit markiert den spätesten sinnvollen Zeitpunkt für eine Beauftragung, nicht den frühestmöglichen.

In der Restrukturierungspraxis werden die Begriffe nicht einheitlich verwendet, und ein verbindlicher Standard besteht für keinen von ihnen. Wir verwenden sie für dieselbe Leistung. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern der vereinbarte Untersuchungsumfang. Dieser richtet sich danach, wer den Bericht später lesen und verwenden soll.

Weil sie ein eigenes Urteil bilden muss und dafür eine Einschätzung braucht, die nicht aus dem Unternehmen kommt. Das ist aufsichtsrechtlich vorgegeben und kein Zeichen dafür, dass die Entscheidung bereits gefallen ist.

Das Sanierungskonzept folgt einem Standard, der Aufbau, Prüfungstiefe und eine ausdrückliche Aussage zur Sanierungsfähigkeit vorschreibt. Es dauert entsprechend länger und kostet mehr. Die Kurzanalyse ist im Umfang frei vereinbar und liegt schneller vor. Sie beantwortet die vorgelagerte Frage, ob ein vollständiges Konzept überhaupt erforderlich ist.

Das legen wir vorher fest. Ohne Eingrenzung sehen wir uns Geschäftsmodell und Marktstellung, die Ertrags- und Liquiditätslage der letzten Jahre, die vorliegende Planung und die Finanzierungsstruktur an.

Das Lagebild ab fünf Arbeitstagen, der vollständige Bericht zwei bis vier Wochen. Den Ausschlag gibt die Datenqualität, nicht die Unternehmensgröße.

Wir arbeiten mit Festpreisen. Der Aufwand hängt vor allem davon ab, ob eine belastbare Planung vorliegt oder erst aufgebaut werden muss. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach dem Erstgespräch.

Nein, solange sie nicht selbst der Auslöser ist. Stufe 1 ist ein internes Dokument der Geschäftsführung.

Ihr Steuerberater kennt die Zahlen, ist aber laufend für Sie tätig. Genau darauf stellt die Bank ab: Sie will eine Beurteilung von jemandem, der nicht in das Mandatsverhältnis eingebunden ist.

Zuerst Sie. Über jede Weitergabe entscheiden Sie.

Dann weisen wir Sie unverzüglich darauf hin. Die abschließende Beurteilung eines Insolvenzgrundes ist aber nicht Gegenstand der Kurzanalyse. Dafür führen wir eine gesonderte Prüfung auf Insolvenzgründe nach §§ 17 bis 19 InsO durch und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihrem Rechtsberater ab. Besteht Handlungsbedarf, hat diese Prüfung Vorrang vor allem anderen.

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